2024-0.564.311Änderung des Punkt 5 der Info des BMF vom 06.05.2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.564.31131.07.2024 …ob die aus der Ukraine geflüchteten Personen, denen aufgrund einer Verordnung gemäß § 62 Abs. 1 AsylG 2005 ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht im Inland gewährt wird, einen Hauptwohnsitz im Inland begründen und damit für die Kraftfahrzeuge gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 eine Zulassungsverpflichtung nach Ablauf eines…