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BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 2/2

…112/EG idF RL 2008/8/EG die Steuer schuldet, auf Antrag eine UID erhalten kann. Art. 28 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 4336) MIAS Daten mit "Aliasname" Ein Einzelunternehmer (Muster Max) verfügt über eine gültige österreichische UID, die auf seinen Namen "Muster Max" lautet…

BMF-010219/0403-VI/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0403-VI/4/201402.10.2014

…§ 3 Abs. 7 und Abs. 8 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 450) 1.1. Reihengeschäft - Zuordnung der bewegten Lieferung 1.1.1. Sachverhalt Ein Unternehmer in Slowenien (SLO) bestellt eine Maschine bei einem Schweizer Unternehmen (CH), CH bestellt diese Maschine beim Unternehmer in Österreich (Ö…

BMF-010203/0437-VI/6/2008Geltendmachung der Aufschub-Option nach § 124b Z 134 EStG 1988 bei gewerblicher Vollpauschalierung - Vorgangsweise bei der Veranlagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0437-VI/6/200805.09.2008

…die von diesen Pauschalierungen Gebrauch machen, einen solchen Antrag bei der Veranlagung 2007 formlos stellen oder nur das diesbezügliche Ankreuzkästchen im Papierformular E 1a ausfüllen. Eine entsprechende Klarstellung wird im nächsten Wartungserlass der EStR 2000 erfolgen. In der Einkommensteuererklärung 2008 wird für den Fall der…

BMF-010219/0220-VI/4/2009Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0220-VI/4/200901.09.2009

…2 bzw. § 12 UStG 1994 Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen auf oder neben privaten Eigenheimen Privatpersonen errichten auf oder neben ihren Eigenheimen Photovoltaikanlagen und speisen den gewonnenen Strom mangels Speichermöglichkeit zur Gänze (Volleinspeiser) im Rahmen einer Abnahmegarantie von ca. 13 Jahren in das öffentliche Netz. Der…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…26. April 2002 in Salzburg   § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 (Rz 22 ff UStR 2000) Vergütungen nach dem Bewährungshilfegesetz - Leistungsaustausch oder Subvention Gemäß § 13 BewährungshilfeG hat das Bundesministerium für Justiz Verträge mit privaten Vereinigungen abzuschließen, die sich bereit erklären, Schützlinge aufzunehmen, welchen…

BMF-010219/0417-VI/9/2006Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung - Sonder-UID
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0417-VI/9/200623.10.2006

…der Beförderung oder Versendung befindet (Art. 3 Abs. 8 erster Satz UStG 1994), ausgenommen in der Zollanmeldung wird auch der Name und die Anschrift oder die TIN (Trader Identifikation Number) zur eindeutigen Identifikation des Warenempfängers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung endet…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 2/2

…Dreiecksgeschäft (Lieferung: FR an DE an Ö1) und eine daran anschließende, davon unabhängige steuerpflichtige Inlandslieferung (Ö1 an Ö2) "zerlegen" und damit die Vereinfachungsregelung für Dreiecksgeschäfte auch bei vier Beteiligten anwenden? Nach Ruppe, UStG 1994, Tz 3 zu Art. 25 BMR, liegt ein Dreiecksgeschäft u.a…

BMF-010216/0001-VI/6/2016BMF-Info zum Wechsel von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts zur Gemeinnützigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0001-VI/6/201603.02.2016

Inhalt: 1. Allgemeines 2. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 3. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende einer Steuerbefreiung 3.1. Gewinnermittlung 3.2. Einnahmen 3.3. Berücksichtigung der Verluste und Aufwendungen 3.4. Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 1. Allgemeines…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 2/2

Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO.   Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009

SZK-010219/0059-USt/2010Zeitlicher Bezug Zusammenfassende Meldung (ZM) ab 2010 bei sonstigen Leistungen im Rahmen der Istbesteuerung – Klarstellung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB UStSZK-010219/0059-USt/201010.03.2010

…oder erst, wenn das Honorar vereinnahmt wird. Rechtliche Beurteilung: Für die genannten grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen bestimmt sich der Leistungsort gemäß § 3a Abs. 6 UStG 1994 nach der Generalklausel im B2B-Bereich. Die sonstige Leistung ist dort steuerbar, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerortprinzip). Erbringt…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

…erwirkt werden. § 240 Abs. 3 BAO ist anzuwenden. Der Antrag kann somit bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung folgt, gestellt werden, selbst wenn in einem DBA oder einer Durchführungsvereinbarung eine kürzere Frist vorgesehen ist, sofern die jeweilige völkerrechtliche Vereinbarung…

BMF-010219/0530-VI/4/2007Neue Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0530-VI/4/200718.12.2007

Für Voranmeldungszeiträume ab 1/2008 wurde das Formular U 30 um die Kennzahlen 027 und 028 erweitert. Abziehbare Vorsteuern im Zusammenhang mit KFZ und Gebäuden, die in den Kennzahlen 060 und/oder 065 enthalten sind, sind zusätzlich in diesen neuen Kennzahlen 027 (KFZ) bzw. 028…

2020-0.621.001Erlass zu Aufzeichnungspflichten Plattformen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.621.00128.09.2020

…erscheint. Die in § 18 Abs. 12 UStG 1994 geregelte Anforderung von Aufzeichnungen bezieht sich immer auf eine zentrale Abfrage aller Plattform-Daten bzw. Daten für bestimmte Zeiträume und nicht auf Einzelanfragen zu einzelnen Anbietern auf einer Plattform. 3.1.3. Anforderung von Gesamtdaten von Plattformen…

BMF-010206/0222-VI/5/2012Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0222-VI/5/201221.12.2012

…bis zum 15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Steuerschuld entstanden wäre, zweitfolgenden Monats zu übermitteln. 4.4 Die Erfassung der Daten und die Übermittlung der elektronischen Abgabenerklärung erfolgt im Verfahren FinanzOnline in der Funktion Sonstige Anträge/Grunderwerbsteuererklärung gem. § 3 Abs. 1 Z…

50 0501/3-IV/03FinanzOnline: Durchführung der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/3-IV/0306.05.2003

…Einreichung gewisser (Steuer)Erklärungen auf elektronischem Weg ermöglichen und können dazu auch verpflichten. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 idF BGBl. I Nr. 10/2003 sind auch "ausländische" Unternehmer zur elektronischen Übermittlung der Voranmeldung verpflichtet. Zur Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsstandards bei der Identifizierung von Unternehmern…

50 0501/4-IV/03FinanzOnline: Übermittlung der UVA für Arbeitsgemeinschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/4-IV/0304.06.2003

  Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) sind hinsichtlich der Umsatzsteuer Steuersubjekt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die steuerliche Vertretungsregelung richtet sich primär nach § 81 BAO (insbesondere Vertretung durch einen ARGE-Partner). Im Baugewerbe ist es üblich, eine ARGE durch eine vertraglich bestimmte kaufmännische Geschäftsführung, die einer der ARGE-Partnerfirmen übertragen…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 1/2

…hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 29 ff) Umsatzsteuerliche Behandlung von weitergeleiteten EU-Zuschüssen Ein österreichischer Forschungsverein, der nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt die Förderung neuer Erkenntnisse in den Bereichen Sprache -…

BMF-010219/0291-VI/4/2007Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) - Voraussetzung der indirekten Vertretung bei Verwendung der "Sonder-UID"
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0291-VI/4/200720.07.2007

…der Steuerbefreiung des Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 in Verbindung mit den hiezu ergangenen Erlassregelungen erfüllt wurden. Für Zeiträume ab sofort wird die Einhaltung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 3957 auch dadurch sichergestellt, dass in e-Zoll eine entsprechende Prüfung implementiert wurde.   Bundesministerium für…

BMF-010219/0080-VI/4/2008Ergänzende Information zu den neuen Kennzahlen in der UVA ab Jänner 2008
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0080-VI/4/200820.02.2008

…Ausweis der Vorsteuern in der Jahreserklärung erfolgt und keine Korrektur der UVAs vorgenommen wird. Berichtigungen wegen Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994): Derartige Berichtigungen der Vorsteuer sind in der KZ 067 zu erfassen. Soweit die Berichtigung auf Vorsteuerbeträge der KZ 027 und/oder 028 entfällt…

BMF-010221/0463-VI/8/2016Konsultationsvereinbarung vom 23. Juni 2016 zwischen Österreich und Deutschland betreffend die verwaltungsbehördliche Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0463-VI/8/201601.08.2016

Gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des österreichisch-deutschen Amtshilfevertrags (im Folgenden: "AHV 1954"), haben die zuständigen Behörden der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland folgende Konsultationsvereinbarung getroffen: 1. Diese Konsultationsvereinbarung gilt für die Verwaltungszusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen der Republik Österreich und…