…Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens gelangt nicht zur Anwendung, da diese Renten als betriebliche Altersversorgung nicht dem öffentliche-rechtlichen Pflichtsystem der Altersversorgung in Deutschland zuzuordnen sind und daher keine "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" vorliegen. Da diese Renten wirtschaftlich von den Tarifbeschäftigten selbst durch…
…X+Y Lebensversicherung AG" abgeschlossen, aus welchem die Dienstnehmerin (= Versicherte) ab der Unverfallbarkeit gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) unwiderruflich bezugsberechtigt war. Der Arbeitgeber hatte bis 1. September 2007 Versicherungsbeiträge von 500 DM monatlich zu bezahlen; ab 1…
…befreit. Gemäß Rz 1473 KStR 2001 gehören zu "Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft öffentlichen Rechtes" die Sozialversicherungsträger und andere selbstständige oder unselbstständige Fonds, die Leistungen aus dem Titel der Altersversorgung sowie aus dem Titel der Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder persönlicher Fürsorgebedürftigkeit der Leistungsempfänger erbringen…
…nicht. Nach KStR 2001 Rz 1473 gehören zu den Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen einer KöR die Sozialversicherungsträger und andere selbstständige oder unselbstständige Fonds, die Leistungen aus dem Titel der Altersversorgung sowie aus dem Titel der Unterstützung bei Krankheit, Unfall oder persönlicher Fürsorgebedürftigkeit der Leistungsempfänger erbringen. Bei…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Artikel 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigen Aufstockungsbeträgen nach dem deutschen Altersteilzeitgesetz getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts…