…selbstberechneten Abgabenarten eine bundesweit einheitliche Übermittlungssteuernummer vergeben. Auf diese Steuernummer sind die selbstberechnete Grunderwerbsteuer und die selbstberechnete Gesellschaftsteuer abzuführen. 2.3 Gegenstand der Selbstberechnung 2.3.1 Die Selbstberechnung ist in folgenden Fällen zulässig: Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge nach § 1 GrEStG 1987. Gesellschaftsteuer für die im …
…inwieweit dieser Erlass überhaupt noch Anwendung findet, wird dieser Erlass außer Kraft gesetzt und durch die nachstehenden Ausführungen ersetzt. Ergänzend wird auf die Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff GrEStG 1987 in der ab…
…Bauern) dem Finanzamt mitgeteilt werden. Wird eine elektronische Abgabenerklärung an das FA GVG übermittelt, ist im Rahmen der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht auf diese geänderten Umstände hinzuweisen, damit das FA GVG gemäß § 6 Abs. 3 GrEStG 1987 einen besonderen Einheitswert zum grunderwerbsteuerlich maßgeblichen Stichtag ermitteln kann…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
…im Vermögen des Veräußerers vorhanden gewesen sein mussten. § 30 Abs. 4 EStG 1988 ist daher für Grundstücke, die erst nach dem 31.03.2012 angeschafft wurden, nicht anwendbar. Dies entspricht auch dem unmissverständlichem Sinn und Zweck der Bestimmung, der auch in den Gesetzesmaterialien zum 1…
…oder Pflichtteilsberechtigten nicht durch Hingabe endbesteuerten Vermögens, sondern z.B mit realisierten endbesteuerten Vermögenswerten, ist wie folgt vorzugehen: 3.5.1 Verbleiben dem Erben nach Erfüllung aller Legats- und Pflichtteilsansprüche Vermögenswerte, die den Wert des im Nachlass enthaltenen endbesteuerten Vermögens übersteigen, steht die Steuerbefreiung des …
…ErbStG 1955, § 1 GrEStG 1987 - Rückübertragung einer verschenkten Liegenschaft Sachverhalt: A schenkt B unter Verzicht auf Widerruf ein Grundstück. Für diesen Erwerb wurde Schenkungssteuer erhoben. Nach einem Jahr wurde der Vertrag einvernehmlich aufgelöst, weil das Grundstück nicht - wie vereinbart - lastenfrei gestellt werden konnte. Ein Antrag…
…bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen für eine begünstige Weiterübertragung iSd § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 - nur deshalb keinen nach dieser Bestimmung steuerbegünstigten Erwerb darstellt, weil die Voraussetzung der erforderlichen Quote von mindestens 25% nicht gegeben ist. Beispiel: Der Betriebsinhaber A, 56 Jahre alt…
… 10 GrEStG 1987 hat bezüglich des Grundstückes eine Abgabenerklärung beim Finanzamt zu erfolgen, wodurch die Finanzbehörde Kenntnis von dem Vorgang hat. Nicht jedoch erfasst davon ist die Übertragung des über das Grundstück hinausgehenden Betriebes. Daher ist die Abgabenerklärung nach § 10 GrEStG 1987 nicht ausreichend und…
…abgegangen, wonach die "wirtschaftliche" Anteilsvereinigung den Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 nicht verwirklicht. Auf Grund dessen ist weiter davon auszugehen, dass Treuhandgestaltungen iZm § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 grundsätzlich keine Steuerpflicht nach dieser Bestimmung begründen. Die bloße Treuhandschaft, die auch zivilrechtlich zulässig ist…
Auf Grund des Umzugs des Bundesministeriums für Finanzen wird die im Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004, AÖF Nr. 230/2004 idF AÖF Nr. 125/2007 genannte Adresse geändert. Absatz 2 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 23. August 2004…
…seiner Leistung iZm einer meldepflichtigen Gestaltung folgt (siehe weiter unter Punkt 8 7). Als Tag der Leistung gilt jener Tag, an dem seine Unterstützung/Hilfe/Beratung im Wesentlichen abgeschlossen ist und nur noch untergeordnete Leistungen des Hilfsintermediärs zu erwarten sind. 87. Frist für die Meldung (§…
…Abflussprinzips bedingte Abweichung des Besteuerungsergebnisses vom tatsächlichen wirtschaftlichen Ergebnis von so großem Gewicht, dass sie nach dem Willen des Gesetzgebers eine den Bilanzierungsgrundsätzen entsprechende Behandlung erfahren sollen. Vom Anwendungsbereich sind daher nur Wirtschaftsgüter erfasst, die wären sie Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich von ihrer…
…verwirklicht wurde, die Steuerschuld gemäß § 8 Abs. 2 GrEStG 1987 aber erst nach dem 31.12.2015 entsteht, ist grundsätzlich die Rechtslage vor Inkrafttreten des StRefG 2015/2016 anzuwenden, der Steuerpflichtige kann aber in die Rechtslage ab 1.1.2016 optieren. 7.3. Schenkung auf…
Nach Rz 5136 EStR 2000 setzt das Vorliegen eines Teilbetriebes einen organisch in sich geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Betriebes voraus, der es vermöge seiner Geschlossenheit dem Erwerber ermöglicht, die gleiche Erwerbstätigkeit ohne weiteres fortzusetzen. Der Teilbetrieb muss aus der Sicht des…
…Notare nach Maßgabe der §§ 12, 13 und 15 befugt, die Steuer für Erwerbsvorgänge, die diesem Bundesgesetz unterliegen, als Bevollmächtigte eines Steuerschuldners selbst zu berechnen, wenn die Selbstberechnung innerhalb der Frist für die Vorlage der Abgabenerklärung erfolgt. Muss die Bestätigung nach § 11 Abs. 3 GrEStG 1987…
…der Gesellschaft und einem Gesellschafter, womit etwa auch die Übertragung von Wirtschaftsgütern (zB Grundstücken) durch die Trägerkörperschaft an den Betrieb gewerblicher Art grundsätzlich als gesellschaftsrechtliche Einlage zu werten ist, welche nach § 6 Z 14 EStG 1988 als Tausch qualifiziert wird (vgl. KStR 2013 Rz 64…
…woraus folgt, dass auch bei aussetzenden Betrieben nur Waldnutzungen infolge höherer Gewalt oder außerordentliche Waldnutzungen begünstigt sind. Darüber hinaus bezog sich die Aussage in Abschnitt 97 Abs. 10 EStR 1984 auf die Rechtslage nach dem EStG 1972. § 37 Abs. 2 EStG 1972 sah in Z…
Aufgrund einer österreichisch-deutschen Verständigung wird mitgeteilt, dass der territoriale Anwendungsbereich der österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Einkommens- und Vermögensbesteuerung (BGBl. Nr. 221/1955, AÖF Nr. 280/1955) und auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung (BGBl. Nr. 220/1955, AÖF Nr. 281/1955) sowie…
Absatz 2 des Erlasses des BM f. Finanzen vom 23. August 2004, Z 04 0101/31-IV/4/04, AÖF Nr. 230/2004 idF 62/2006 "Entlastung steuerpflichtiger Auslandseinkünfte in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen; Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen" wird wie folgt geändert: "Die…