…G 170/97 (ua), festgestellt, dass im § 15 Abs. 1 Z 17 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG 1955) das Gebot des im Verfassungsrang stehenden Endbesteuerungsgesetzes, BGBl. 11/1993, eine Abgeltungswirkung vorzusehen, durch die Normierung einer Steuerbefreiung erfüllt wird und damit kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz…
…dass der Steuerpflichtige selbst oder ein unentgeltlicher Rechtsnachfolger den Betrieb wieder aufnehmen oder übernehmen wird. Im Fall der geplanten Übergabe an einen unentgeltlichen Rechtsnachfolger muss dieser ernsthaft bemüht sein, die für die Betriebsführung notwendigen Befugnisse in absehbarer Zeit zu erlangen. Ausgehend davon liegt in beiden…
…C. Es tritt gesetzliche Erbfolge ein, nach der seine beiden Kinder je zur Hälfte Erben werden. A entschlägt sich qualifiziert der Erbschaft zugunsten seiner Tante C. Dieser Vorgang stellt eine Schenkung von A an C dar. Die Schenkung von A an C ist anzeigepflichtig gemäß …
Die Bundesrepublik Deutschland hat das mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen…
…und Abgabepflichtigen (somit der zu betreuenden Person). 3. Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Verlassenschaften 3.1. Allgemeines Die Erbschaft fällt dem/den Erben nicht unmittelbar mit dem Tod des Verstorbenen zu. Vielmehr ist nach Bekanntwerden eines Todesfalles von Amts wegen ein Verlassenschaftsverfahren einzuleiten (§ 143 Abs…