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BMF-010313/0250-IV/6/2015Vorübergehende Verwendung von drittländischen KFZ in der EU
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0250-IV/6/201518.03.2015

Gemäß dem Zollkodex der Gemeinschaft (ZK; VO 2913/92) gibt es das Zollverfahren der Vorübergehenden Verwendung. Im Rahmen dieses Zollverfahrens dürfen drittländische Waren vorübergehend zur Nutzung in der EU, ohne Eingangsabgaben entrichten zu müssen, eingebracht werden. Die näheren Bestimmungen dazu sind in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…

2023-0.128.522Vorübergehende Verwendung von KFZ von aus der Ukraine geflüchteten Personen
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.128.52215.02.2023

Grundsätzlich beträgt die maximale Verwendungsdauer von Straßenbeförderungsmitteln zum eigenen Gebrauch im Rahmen der vorübergehenden Verwendung gemäß Art. 217 Buchstabe c lit. iii UZK-DA sechs Monate. Diese Frist kann gemäß Art. 251 Abs. 3 UZK aufgrund außergewöhnlicher Umstände verlängert werden. Der Einmarsch russischer Truppen und…

BMF-010313/0349-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Vorübergehende Verwendung Ausstellungswaren
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0349-IV/6/201604.05.2016

Das Thema der vorübergehenden Verwendung vor allem für Ausstellungswaren stellt nach der Regeln des UZK eine große Herausforderung dar. Bis auf weiteres wird im Anwendungsgebiet folgende Vorgangsweise erlaubt: Die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung wird dem inländischen Empfänger der Waren im formellen Bewilligungsverfahren erteilt. In dieser…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

  Der gegen die Ukraine geführte Krieg bringt unfassbares Leid über die dortige Bevölkerung, führt zu Vertreibung und zu Fluchtbewegungen durch ganz Europa. Die Österreicherinnen und Österreicher zeigen sich, wie schon in Vergangenheit, hilfsbereit und unterstützen gemeinsam mit vielen anderen aus ganz Europa die aus…

BMF-010313/0366-IV/6/2016Information zur Arbeitsrichtlinie ZK-2500 Mündliche Anmeldung bei vorübergehender Verwendung Nationale Weisung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0366-IV/6/201610.05.2016

Um einen geordneten Übergang zum Zollkodex der Union zu gewährleisten, werden gemäß dem Art. 136 Abs. 1 Buchstabe l der VO 2015/2446, ABl. Nr. L 343 vom 29.12.2015 S. 1 (UZK-DA) im Anwendungsgebiet folgende Waren zur mündlichen Anmeldung zum Verfahren der…

BMF-010315/0001-IV/6/2014Einbringung und Verwendung von Mietfahrzeugen durch österreichische Soldaten
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010315/0001-IV/6/201424.09.2014

Das österreichische Bundesheer (ÖBH) ist im Zusammenhang mit dem EUFOR-Einsatz in Bosnien und Herzegowina (BiH) und der Problematik der Heimaturlaube unter Verwendung ausländischer Mietfahrzeuge an das BMF herangetreten. 1. Problemstellung Das österreichische Bundesheer befindet sich derzeit mit ca. 300 Mann im EUFOR-Einsatz in…

2024-0.564.311Änderung des Punkt 5 der Info des BMF vom 06.05.2022, 2022-0.335.782, hinsichtlich der Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe, der Kraftfahrzeugsteuer und der (motorbezogenen) Versicherungssteuer für Kraftfahrzeuge mit ukrainischer Zulassung
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.564.31131.07.2024

  Die Verpflichtung für ein bestimmtes Kraftfahrzeug Normverbrauchsabgabe, Versicherungssteuer oder Kraftfahrzeugsteuer leisten zu müssen, knüpft an der Verpflichtung an, das Kraftfahrzeug im Inland einem Zulassungsverfahren zuzuführen (siehe § 1 Abs. 2 Z 2 VersStG 1953, § 1 Abs. 1 Z 1 KfzStG 1992 sowie § 1 Z 3…