…der Feststellungsbescheid für das Jahr 2007 in Gleichschriften gerichtet werden an: "Hr./ Fr. A als ehem. stille(r) Gesellschafter(in) der X GmbH u. atyp. St. z.Hd. Zustellbevollmächtigte(r) des A"; 3. und ebenso an alle übrigen Gesellschafter (Austausch von "A" durch "B", "C", ...)…
…in Forschung und Entwicklung, tätigen musste. Diese in der Vergangenheit erbrachten Vorleistungen des Beteiligungsgebers (Geschäftsherrn) sollen durch eine überproportionale Übernahme von Verlusten durch den neu eintretenden stillen Gesellschafter abgegolten werden. Es steht jedermann frei, seine Rechtsverhältnisse und wirtschaftlichen Beziehungen so zu gestalten, dass der günstigste…
…Angaben über das eingebrachte bzw. übertragene Vermögen und dessen Wert fehlen naturgemäß. Eine Vorsorge gegen die Verschiebung stiller Reserven wurde in Fall b) nicht getroffen. 5.3. Fragestellung 1. Können die beiden oben dargestellten Vermögensübertragungen nach der jeweils gewählten rechtsgeschäftlichen Gestaltung beurteilt werden oder müssen…