…sogenannten "183-Tage-Klauseln" kommen nicht zur Anwendung, weil der Lohnaufwand von der inländischen Betriebstätte getragen wird. Ob die Zurverfügungstellung der Techniker an die ARGE umsatzsteuerlich als nichtsteuerbare Leistungsvereinigung oder als steuerpflichtige Gesellschafterleistung anzusehen ist, müsste wegen der Sachverhaltsabhängigkeit mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt abgeklärt…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte…
Scheidet im Fall von Transferpreisberichtigungen (Artikel 9 OECD-MA) der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung als Sekundärberichtigung aus (insb. weil eine korrespondierende Verrechnungspreisverbindlichkeit im DBA-Partnerstaat nicht anerkannt wird) und wird daher eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Transferpreisberichtigung festgestellt, bedeutet dies, dass damit auch ein unterlassener…
…OECD-Kommentars zu Artikel 5 OECD-MA). Auf Grund der österreichisch-deutschen Verständigung vom 7. Juni 1991 bleiben in einem solchen Fall, bei dem eine Vergabe von Arbeiten in zeitlich getrennten Abschnitten erfolgt, lediglich die arbeitsfreien Zwischenzeiten für die Fristenberechnung außer Betracht (SWI 1991, 197…
…Gleichklang mit den Erfordernissen des Artikels 9 DBA-Schweiz die innerstaatliche Rechtsgrundlage darstellen, die nötig ist, um die Inlandsgewinne international verbundener Unternehmen durch Ansatz von Verrechnungpreisen in korrespondierender Weise von den Auslandsgewinnen abzugrenzen. Die Bestimmung soll auf diese Weise den Eintritt sowohl internationaler Doppelbesteuerungen als…
…sachlichen Anwendungsbereich des DBA-Deutschland, doch ist im Schlussprotokoll zu Artikel 24 des Abkommens insoweit eine Nichtdiskriminierung mit Deutschland vereinbart, als diese Abgabe von in Deutschland ansässigen Unternehmen, sonach auch von der in Rede stehenden österreichischen Tochterkapitalgesellschaft, nicht erhoben wird, solange sich Unternehmen aus anderen…
…ohne Beeinflussung durch Abkommensrecht. Die Abkommensanwendung im Zuge einer Arbeitnehmerveranlagung kann daher zu keiner rückwirkenden Änderung der Sechstelgrenze führen. Gleiches gilt für die Verrechnung des Freibetrages von 620 Euro, der bereits bei der Erfassung der ersten Sonderzahlung zum Ansatz kommt (vgl. VwGH 10.2.1982…
…eine Anrechnung kommen daher nur 13.650 Euro (91.000 Euro*0,15) und nicht 14.400 Euro in Betracht. Nimmt die Ö-GmbH in der Folge eine Weiterausschüttung der aus Deutschland mit 76.600 Euro ankommenden Gewinnausschüttung in Höhe von 75.600 Euro vor…
…dass hier das eigenartige Ergebnis eintritt, dass das österreichische Unternehmen insgesamt einen Gewinn von S 1,800.000 erzielt, dafür aber in keinem der beiden Staaten Steuer entrichten muss: | Jahr 1 | Österreich | 2.000.000,00 | | Deutschland | - 2…
…aber die entsprechenden Beträge von der Sozialversicherung in der Folge erstattet werden. Diese Auslegung wurde in EAS 1815 im Jahr 2001 aufrecht erhalten und auch in Bezug auf Alterteilzeitaufstockungsbeträge (ATZ-Aufstockungsbeträge) angewendet, die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für…
…Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S 50.000,-, dann ist die Sozialversicherungspension gemäß Artikel 10 DBA-Ö/Deutschland von der österreichischen Besteuerung freizustellen und darf nur für…
…würde der Transfer in die deutschen Betriebstätten wieder als Entnahmehandlung zu werten sein. Ob hierbei der Zahlungsfluss direkt von der GesmbH an die deutschen Betriebstätten der deutschen GesmbH & Co KG erfolgt oder über die inländische OHG abgewickelt wird, ist ebenso wenig relevant wie der Umstand…
…einen Gewinn von 7.900.000, der in Italien zur imposta regionale sulle attivitá produttive (IRAP; eine als "Steuer vom Einkommen" anerkannte italienische Regionalsteuer) in Höhe von 1.800.000 herangezogen wird, und erleidet die Kapitalgesellschaft gleichzeitig in der Betriebstätte B einen Verlust von 15…
…nach § 48 BAO auch dann nicht verloren gehen, wenn die deutsche Tochtergesellschaft in die von der österreichischen Muttergesellschaft geführte Gruppe aufgenommen wird. Die in der Regierungsvorlage konzipierte Gruppenbesteuerung würde aber im gegebenen Zusammenhang bewirken, dass umqualifizierte Zinsen insoweit keine wirtschaftliche Doppelbesteuerung mehr auslösen, als sich…
Der deutsche Solidaritätszuschlag fällt gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Deutschland in den sachlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Wird er als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen deutscher GesmbHs an österreichische Gesellschafter (natürliche Personen) erhoben, ist daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische…
…einem solchen Fall würde den Dokumentationsanforderungen auf diese Weise noch "ausreichend" (im Sinn von § 5 Abs. 1 Z 1 der VO) entsprochen. Eine österreichische Medien-GmbH, die von diversen ausländischen Vertragspartnern lizenzpflichtige Rechte "einkauft" und diese nach Maßgabe der von ihr getätigten Produktverkäufe quartalsweise abrechnet…
Eine liechtensteinische Anstalt, die als Kommanditist an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist, unterliegt mit ihrem Gewinnanteil der im Veranlagungsweg wahrzunehmenden inländischen Körperschaftsbesteuerung. Der Abzug der 20%igen Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 2 EStG. kommt nur im Fall ausländischer mehrstöckiger Personengesellschaftskonstruktionen mit nicht mehr…
…Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" (ABl. L 385 S.30 v. 29.12.2004) ist ab 1. Juli 2005 von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen…
Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…
…sind Ruhegenüsse, auch wenn sie durch Einmalzahlung abgefunden werden, gemäß Art. 19 DBA-Niederlande in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies gilt nach Auffassung des BM für Finanzen auch dann, wenn der Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Pensionsalter erreicht hat (EAS 1320, EAS…