…Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat zu benutzen sowie die Büroserviceleistungen der Gesellschaft (z.B. Korrespondenzabwicklung in mehreren Sprachen, Terminkoordinierung, Nutzung von Konferenzräumen…
…sollte, würde dies nichts daran ändern, dass im Inland eine Betriebstätte begründet wird: denn die angemieteten Büroräumlichkeiten stellen jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art…
Ist eine britische Gesellschaft auf weltweiter Basis im Auftrag von Schnellrestaurants als deren Einkaufsagentin für Verpackungsmaterialien tätig und erbringt sie zusätzlich Beratungsleistungen im Bereich Qualitätssicherung, Umweltmanagement und Marketing, dann deutet alles daraufhin, dass diese Gesellschaft in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn des DBA…
Hat ein österreichisches Unternehmen mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über Sicherheitsprüfungen abgeschlossen, die längerfristig in wechselnden Räumen des deutschen Unternehmens stattfinden, dann entsteht durch die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010…
…sollte, würde dies nichts daran ändern, dass im Inland eine Betriebstätte begründet wird : denn die angemieteten Büroräumlichkeiten stellen jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO dar und haben damit auch die Eigenschaft einer "ständigen Geschäftseinrichtung" im Sinn von Z 8 des Schlussprotokolls zu Art…
Beabsichtigt eine deutsche Gesellschaft österreichische Wiederverkäufer mit Lederwaren zu beliefern und ist vorgesehen, dass ein angestellter Außendienstmitarbeiter des deutschen Unternehmens die Kundenbetreuung in Österreich übernimmt, wobei zwar kein offizielles Geschäftslokal, wohl aber am inländischen Wohnort des Außendienstmitarbeiters ein Kleinbüro angemietet wird, so ist davon auszugehen…
Begründet ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand die Beratung im klinischen Risikomanagement ist, ein Dienstverhältnis mit einem in Österreich ansässigen Arbeitnehmer, dessen Aufgabe es ist, die eigenständige Durchführung von Beratungsprojekten zur Patientensicherheit und klinischem Risikomanagement in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Italien, Österreich, Deutschland und…
Sind in Deutschland ansässige selbständige Handelsvertreter mit dem Produktvertrieb für deutsche Auftraggeber in Deutschland betraut und beabsichtigen sie ihre Aktivitäten auf Österreich auszuweiten, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Computerzubehör und -ersatzteilen sowie mit EDV-Komplettgeräten ist, in Wien Büroräume an, in denen drei angestellt beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die…