…Besteuerungsansprüche lediglich beschränken, nicht aber österreichische Besteuerungsansprüche (durch Untersagung des Abzuges von im innerstaatlichen Recht zulässigen Aufwendungen) erhöhen. Wäre daher ein Abzug nachträglich geleisteter Betriebsausgaben in Österreich nach inländischem Recht zulässig, könnte dies damit im Verhältnis zum Ausland zu einem Doppelausgabenabzug führen. 10. Dezember 2002…
…Hilfseinrichtung im Sinn von Artikel 5 Abs. 4 lit. e DBA-CSSR zugemessen wird, sind die durch dieses Büro verursachten Betriebsausgaben (Honorare und Erfolgsprämien für die Repräsentantin, Büromiete, Übernahme der KFZ-Kosten der Repräsentantin) in Österreich steuerlich abzugsfähig. 30. November 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…besteuerte Domizilgesellschaft (non-resident-company) jener Art handelt, die durchwegs für internationale Steuerumgehungsmodelle herangezogen wurde, dann wird der gegenständliche Consultingaufwand nur dann als Betriebsausgabe anerkannt werden können, wenn es dem geprüften Unternehmen noch gelingen sollte, die aus den geschilderten Umständen zu ziehende Schlussfolgerung des Vorliegens…
…Steueroasengesellschaft, der Umsatz des britischen Consultingunternehmens beträgt laut der beim britischen Firmenbuch eingereichten Buchabschlüsse nur 10% der von Österreich angeblich bezogenen Consultingvergütungen, fehlender Personalaufwand und Domizilierung bei einem Steuerberatungsunternehmen deuten auf Briefkasteneigenschaft hin, dann wird der gegenständliche Consultingaufwand nur dann als Betriebsausgabe anerkannt werden können…
…hat die deutsche Gesellschaft Anrecht, daß über diese Frage ein österreichisch-deutsches Verständigungsverfahren eingeleitet wird. Denn wenn unter Berufung auf das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen Aufwendungen, die in beiden Staaten den Charakter abzugsfähiger Betriebsausgaben aufweisen, in keinem der beiden Staaten berücksichtigt werden, dann tritt hiedurch ebenso…
Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…