…Drittländern (insb. Ungarn, Slowakei, Jugoslawien) tätig sind, dann sind im gegebenen Zusammenhang die Bestimmungen des Artikels 7 DBA-Deutschland von Relevanz. Der Umstand, dass die deutsche KG Arbeitslöhne auszahlt und diese an die österreichische KG weiterbelastet, zeigt wohl den Verlauf der Zahlungswege auf, ist aber…
…11 DBA-2000 zu bewirken. Für die Zuteilung der Besteuerungsrechte an Passiveinkünften gilt international in der Regel das Zuflussprinzip; im Übrigen war im vorliegenden Fall österreichische Ansässigkeit während der gesamten Dauer des Anwachsens der Zinsansprüche gegeben, sodass die Zinskomponente jedenfalls der österreichischen Besteuerung unterliegt. 20…
…Hinweis auf EStR 1984 Abschn. 78 Abs. 12). Diese innerstaatliche Beurteilung ist solange auch bei Anwendung des DBA-Deutschland maßgebend, als sich nicht aus dem Abkommenswortlaut oder dem Abkommenszusammenhang anderes ergibt. Dies ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand solange nicht der Fall, als die Vergütungen auf…
…Abfindungszahlung der inländischen Besteuerung. Das BM für Finanzen schließt sich in dieser Hinsicht der Beurteilung durch den deutschen Bundesfinanzhof an, der Abfindungen, die Arbeitnehmern anläßlich des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst gewährt werden, als Einkünfte aus Arbeit ansieht (BFH 18.7.1973, BStBl. II S…
…verpflichtet das DBA, solche Einkünfte in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Angesichts des beachtlichen Steuergefälles zwischen Österreich und Liechtenstein besteht ein starker fiskalischer Anreiz, Einkünfte möglichst dem Artikel 14 zuzuordnen und die Einkunftsquelle von Österreich nach Liechtenstein zu verlagern, um solcherart die österreichische Steuerbelastung zu…
Beauftragt eine deutsche Kapitalgesellschaft einen ihrer in Deutschland ansässigen Dienstnehmer damit, auch die Funktion des Verkaufsleiters und/oder Prokuristen einer schweizerischen und einer österreichischen Tochtergesellschaft zu übernehmen, dann überlässt es die von der österreichischen Rechtsordnung gewährleistete Gestaltungsfreiheit den Beteiligten, für diese Funktionsübernahme eine ihnen geeignet…
…für die Entschädigung die in Österreich erbrachte Arbeitsleistung war, wird auch hiefür das Besteuerungsrecht nach Art. 9 des DBA ausschließlich bei Österreich liegen. Der Umstand, dass die gegenständliche Entschädigung nicht der inländischen Besteuerung unterzogen worden ist, könnte durchaus auf eine Verkennung der Rechtslage durch den…
Schließt eine Salzburger Privatkrankenanstalt mit einer schweizerischen Gesellschaft eine Vereinbarung ab, derzufolge zwei schweizerische Krankenschwestern für die Dauer von 4 bis 5 Jahren im Wege des "Personalleasings" der Salzburger Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden, so steht das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 DBA…
…werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen den beiden Vertragstaaten Einvernehmen über die steuerliche Anerkennung des Arbeitsgestellungsverhältnisses besteht - darüber hinwegsetzen, dass damit der Arbeitskräfteüberlasser Arbeitgeber ist, sodass bei kurzfristigen Gestellungen das Besteuerungsrecht des Entsendestaates aufrecht bleibt. Der neue Artikel 15 Abs…
…Besteuerung, wenn der Aufenthalt auf deutschem Staatsgebiet 183 Tage pro Jahr nicht überschreitet. Solange daher der Arbeitsüberlassungsvertrag mit seinen Auswirkungen im Bereich des Körperschafts- und Umsatzsteuerrechtes von der deutschen Steuerverwaltung anerkannt wird (hiezu besteht gemäß Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens dann die Verpflichtung, wenn…
…Anwendung der Kassenstaatsregel des Art. 10 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt, im Übrigen jedoch die gesamten Dienste des Beamten dem privaten Unternehmer zur Verfügung gestellt und auch die wesentlichen Rechte des Dienstherren aus dem…
…das kanadische Unternehmen nicht nur formal, sondern auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber des Piloten während seines Dienstes für die österreichische Fluglinie anzusehen, unterliegen die (vom kanadischen Arbeitgeber gezahlten) Dienstbezüge nach Auffassung des BM für Finanzen gemäß Artikel 15 Abs. 3 DBA-Kanada im vollen…
…dass zivilrechtlich das Dienstverhältnis mit der österreichischen Gesellschaft auch ab Oktober 1997 weiterbestand, führt dann zu keiner anderen Beurteilung, wenn in wirtschaftlicher Betrachtungsweise ab diesem Zeitpunkt die deutsche Gesellschaft als der steuerliche Arbeitgeber anzusehen ist (was durch die Vornahme des deutschen Lohnsteuerabzuges belegt erscheint). Allerdings…
…3 DBA-EVO Gebrauch macht und dem österreichischen Gestellungsnehmer ein entsprechender Freistellungsbescheid vorliegt, kann ein eventuell bestehender DBA-Entlastungsanspruch nur im Rückerstattungsverfahren erfolgen. Auf Abs. 30 des Durchführungserlasses zur DBA-EVO, AÖF Nr. 127/2006, sowie das zugehörige Informationsblatt wird hingewiesen. Auf der Grundlage von…
…dann ist nicht auszuschließen, daß Deutschland - entgegen der österreichischen Auffassung - ein Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt. In einem solchen Fall müßte der Besteuerungskonflikt im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 19 des Abkommens bereinigt werden. 02. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…Reinigungsarbeiten und besorgt er zusätzlich die musikalische Unterhaltung der Messebesucher, dann steht das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen einer Haftungsinanspruchnahme des deutschen Auftraggebers für einen unterlassenen Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 dEStG entgegen. Der diesbezügliche Haftungsbescheid des deutschen Finanzamtes, der sich in seiner Begründung darauf beruft…
…USA das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugewiesen, weil die Vergütungen keine im anderen Staat ausgeübte Arbeit abgelten. Nun ist einzuräumen, dass im eingangs beschriebenen Fall Österreich erst Mitte des Jahres 2013 zum Ansässigkeitsstaat wird. Es stellt sich daher die Auslegungsfrage, ob die in Rede stehende endfällige…
…Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden, trifft den italienischen Piloten nur dann eine österreichische Einkommensteuerpflicht, wenn er seine Tätigkeit unter Nutzung einer inländischen "Betriebstätte" (in der weiten Bedeutung des Artikels 5 des DBA-Italien) ausübt. Es kann aber nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass die geplante …
…die D-GmbH weiterhin zivilrechtliche Arbeitgeberin ist, und etwa Ansprüche der deutschen Arbeitnehmer nur gegenüber der D-GmbH erwachsen oder etwa Entscheidungsprozesse im Hinblick auf Einstellungen oder Entlassungen ausschließlich im Verantwortungsbereich der D-GmbH liegen, wäre vor diesem Hintergrund für Zwecke der Anwendung des Art…
…Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist, in Österreich von der Besteuerung freizustellen (allerdings ist die Berücksichtigung im Wege des Progressionsvorbehaltes nötig). Wird der Fall lohnsteuerrechtlich so gesehen, dann liegt aber ein Verstoß gegen den Fremdverhaltensgrundsatz (Artikel 9 DBA-Schweiz) vor…