Errichtet eine deutsche Leasinggesellschaft auf dem Gelände eines österreichischen Unternehmens ein Hochregallager und verleast es dieses an das österreichische Unternehmen unter Bedingungen, die zur Beurteilung der Transaktion als Vermietung unter Zurechnung des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber führen, dann ist für die Frage, ob das Besteuerungsrecht…
…7959). Damit ist aber das gesetzliche Erfordernis für den Bestand einer Lohnsteuerabzugspflicht für die in das Ausland entsandten Arbeitnehmer eines österreichischen Unternehmens erfüllt, weil der wirtschaftliche Erfolg ihrer Auslandsarbeit der inländischen Volkswirtschaft (die das österreichische Arbeitgeberunternehmen einschließt) zu dienen bestimmt ist. Nur dann, wenn der…
…bei der Zuordnung zu Tochtergesellschaften inne, da diese Zuordnungsproblematik im Kapitalgesellschaftskonzern und im Betriebstättenkonzern dieselbe ist. Ist es folglich so, dass das wirtschaftliche Eigentum an dem immateriellen Wirtschaftsgut "Markt Osteuropa" der X-Zentraleuropa-GmbH zukommt, kann in der bisherigen Kostenabgeltung, die mit einem 10-prozentigen…
…Die Zuordnung von immateriellen Wirtschaftsgütern (hier: Beteiligung) ist daher nach den Grundsätzen des AOA zu beurteilen (EAS 3034). Demnach können Wirtschaftsgüter einer Betriebsstätte nur dann zugerechnet werden, wenn diese "wirtschaftlicher Eigentümer" ist; das rechtliche Eigentum ist nicht entscheidend (AOA Report Part I/107, EAS 3010)…
…dann unterliegt nach Auffassung des BM für Finanzen der im Erbweg stattfindende Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (der sich im zivilrechtlichen Übergang des Herausgabeanspruches gegenüber der Treuhänderin manifestiert) gemäß Artikel 3 des auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern abgeschlossenen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Erbschaftsbesteuerung. Die innerstaatliche…
…Bezügen der beschränkten Steuerpflicht, denn seine Arbeit wird in Österreich verwertet, weil der wirtschaftliche Erfolg seiner Arbeitsleistung "der österreichischen Volkswirtschaft unmittelbar zu dienen bestimmt ist". Die Bezüge werden vom österreichischen Arbeitgeber als Entgelt für die vom Piloten ihm gegenüber erbrachte Arbeitsleistung gezahlt. Aus dieser Arbeitsleistung…
…eine Entschädigungsklausel eine Fremdunüblichkeit gesetzt wurde. Ob die Entschädigung für die entgehenden Geschäftschancen von der polnischen Schwestergesellschaft oder von der deutschen Muttergesellschaft oder von beiden anteilig gemeinsam zu tragen ist, wird davon abhängen, wem die Konzernreorganisation wirtschaftliche Vorteile bringt. Ist es die deutsche Muttergesellschaft allein…
… denn dies wäre nur dann zulässig wenn die Tochtergesellschaften kein einem KVV eigentümliches (wirtschaftliches) Anteilsrecht an den Computerprogrammen erhalten und ihnen von der Muttergesellschaft lediglich ein Nutzungsrecht an dem der Muttergesellschaft alleine gehörenden Wirtschaftsgut eingeräumt würde (8.23 des OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). 01. September 2000 Für…
…österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass hier im wirtschaftlichen Ergebnis eine Veräußerung unter Rechtsvorbehalt gegen 36 Monatsraten stattgefunden hat. Der Umstand, dass eine Vertragsklausel dem polnischen Kunden die (theoretische) Möglichkeit einräumt…
Verpachtet eine deutsche GmbH, die einem in Deutschland wohnhaften Ehepaar gehört, ihre österreichische Produktionsbetriebstätte an eine österreichische GmbH, die von den 40 Betriebstättenmitarbeitern gegründet worden ist, dann bildet dieses inländische Betriebsvermögen der deutschen GmbH (die verpachtete Produktionsbetriebstätte) für die deutsche GmbH keine inländische Betriebstätte mehr…
…Update 2000). Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebstätte ist gemäß AOA das "wirtschaftliche Eigentum" maßgebend (AOA I/107). Das wirtschaftliche Eigentum kommt jenem Unternehmensteil zu, bei dem die Wirtschaftsgüter bei der Funktionsausübung aus wirtschaftlicher Sicht gesehen zum Einsatz gelangen (AOA I/101)…
Besitzt eine österreichische KG in Deutschland eine Betriebstätte, die in den letzten Jahren Verluste erlitten hat, wobei der österreichische Firmenhauptsitz gegen Ausweis als Verrechnungsforderung verlustausgleichende Zahlungen an die deutsche Betriebstätte geleistet hat, und wird diese Betriebstätte in der Folge aufgelöst, dann sind nach Auffassung des…
…3 der Einkommensteuerrichtlinien 1984, betreffend die (für die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer sprechende) Tragung des Risikos der Wertminderung durch den Leasingnehmer erfüllt sind oder nicht, lässt sich nicht allein aus einer Klausel folgenden Inhaltes beurteilen: "The Lessee will indemnify the Lessor from and against all…
Vermietet ein in Österreich ansässiges Unternehmen in Deutschland an die Teilnehmer von Führungen in Kunstausstellungen oder anderen Sehenswürdigkeiten Geräte, die eine Führungsteilnahme in Fremdsprache ermöglichen, und erfolgen Geräteausgabe, Geräterücknahme sowie alle anderen Manipulationen durch Personal des österreichischen Unternehmens im Lagerraum eines Kioskverkäufers, dann deutet alles…
Erhält ein österreichisches Unternehmen den Auftrag für die Errichtung einer Großanlage in Italien, wobei sich das Leistungsspektrum über Engineering, Lieferung von Anlageteilen, Montage, Inbetriebnahme und Schulung von Kundenpersonal erstreckt, dann begründet das österreichische Unternehmen eine Betriebstätte in Italien, wenn die Montagetätigkeit 12 Monate überschreitet (Art…
…maßgeblich, dass das "wirtschaftliche Eigentum" an der Kft-Beteiligung und somit das Recht auf die Dividende und das potentielle Risiko iZm der Beteiligungshaltung (zB Verlust aufgrund einer Beteiligungsabschreibung) tatsächlich der Betriebsstätte und nicht dem Stammhaus zuzurechnen ist. Mit der Zurechnung der Beteiligung zur Betriebsstätte in…
Werden von einer österreichischem GmbH Wirtschaftsgüter in eine zu 100% der österreichischen GmbH gehörende Kommanditgesellschaft in einem EU-Staat (zB Deutschland oder Slowakei) überführt, so löst dies nach § 6 Z 6 lit. a (zweiter Teilstrich) EStG 1988 die Aufdeckung der in den Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen…
…an eine deutsche Gesellschaft zurückvermieten, die sodann ihrerseits den deutschen Markt betreut, könnte eine derartige Gestaltung - vor allem aus deutscher Sicht - einer genaueren Durchleuchtung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bedürfen, die jedoch nicht im Rahmen des EAS-Antwortdienstes vorgenommen werden kann. 2. Dezember 1993 Für den Bundesminister…
…die deutsche GesmbH & Co KG weiterbelastet werden. In diesem Fall hätte der Vorgang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die österreichische OHG lediglich Durchlaufcharakter und würde weder als Entnahme- noch als Darlehensvergabe anzusehen sein. Die gleiche Betrachtung muss gelten, wenn die Mittel seitens der inländischen OHG nicht…
Hat eine österreichische AG in einem österreichisch-deutschen Grenzfluss ein Kraftwerk errichtet, dessen wesentliche Maschinensätze (Turbinen, Generatoren, Schalt- und Steuerungseinrichtungen) sich auf deutschem Staatsgebiet befinden und dessen erzeugter Strom in das deutsche Stromnetz eingespeist wird, dann unterhält diese österreichische AG eine grenzdurchschnittene Betriebstätte; dies mit…