…Abzugssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu erfolgen. Allerdings werden durch § 240 Abs. 3 lit. c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf…
…Wege eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrages durch das Finanzamt Eisenstadt vorzunehmen. Wohl ist es so, dass der Weg des § 240 BAO nur dann offen steht, wenn kein entsprechender Ausgleich im Weg einer Antragsveranlagung zu erfolgen hat. Allerdings kann nach der Judikatur des…
…die ausländischen Steuerbehörden einen gesonderten Text für die Erteilung der Ansässigkeitsbescheinigung auszuformulieren. Es wird sich hierbei aber empfehlen, deutlich ersichtlich zu machen, dass der "ANTRAG AUF RÜCKZAHLUNG DER ÖSTERREICHISCHEN ABZUGSSTEUER" "IM WEGE DES IN BEIBLATT C GENANNTEN ARBEITGEBERS" (Schuldners der Einkünfte) gestellt wird. Weiters wird…
…hat, auf Grund eines zu seinen Gunsten im Jahr 2004 entschiedenen Prozesses nachträgliche Arbeitslöhne von seinem ehemaligen Arbeitgeber zu, dann steht das Besteuerungsrecht daran ausschließlich Deutschland zu. Zwar löst nach österreichischem innerstaatlichen Recht der Zufluss im Jahr 2004 Steuerpflicht aus (Rz 19 ESt-RL 2000)…
…die auf die nunmehr rückgezahlten Arbeitslöhne entfallen), wäre eine Verlustverwertung in Österreich ausgeschlossen bzw. müsste gegebenenfalls im Sinn von § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 zu einer Nachversteuerung führen. Die Bestimmung des § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 ist auch im Bereich der…
…a DBA F genannte Vorbedingung für die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite nicht erfüllt. Wenn vom Steuerpflichtigen im vorliegenden Fall die gesetzlichen Bestimmungen des französischen Rechts in Evidenz gehalten werden, aus denen sich die in der Anfrage mitgeteilte gesetzliche Steuerbefreiung der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung in Frankreich ergibt…
…und in denen der Abgabepflichtige weder einer Pflichtveranlagung unterliegt noch einen Antrag auf Veranlagung stellt. Findet jedoch eine Veranlagung statt, und kann die schweizerische Steuer deshalb nicht zur Anrechnung gebracht werden, weil wegen negativer Progressionseinkünfte keine ausreichende österreichische Einkommensteuer anfällt (fehlende Deckung der ausländischen Steuer…
…in der österreichischen Gemeinde, in der sich das Einfamilienhaus der Familie befand), dann sprechen diese Gegebenheiten dafür, dass keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Spanien eingetreten ist (EStR 2000 Rz 7596). Wohl hat Spanien gemäß Artikel 16 DBA-Spanien das Besteuerungsrecht für alle Bezüge, die auf…
Beitragszahlungen an die holländische Sozialversicherungsanstalt auf Grund einer freiwilligen Weiterversicherung eines in Österreich beschäftigten niederländischen Staatsbürgers sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67). Es ist wohl einzuräumen, dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung…
…nicht erfasst sind, idR der kompliziertere Entlastungsweg sein; außerdem darf diese Veranlagung nur durchgeführt werden, wenn eine gesonderte schriftliche Erklärung abgegeben wird, dass kein Entlastungsverfahren nach § 240 BAO beantragt wurde, dass sonach nicht der zweite Entlastungsweg gewählt wird (Rz 7828 ESt-RL). Im Übrigen verpflichtet…
Wird ein in Deutschland ansässiger Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft beruflich für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in…
…wenn man auf deutscher Seite vermeint, dass auch in jenem Kalenderjahr, in dem der Aufenthalt in Österreich 183 Tage nicht überschreitet, das Besteuerungsrecht bei Österreich liegt und Deutschland Steuerbefreiung gewährt. Dies wäre im Fall eines Arbeitsgestellungsvertrages nicht zutreffend. Anders wäre der Fall allerdings zu sehen…
…im Jahr 2009 gestellten Anfrage. EAS 3041 erläutert, dass ein deutsches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen mit Vergütungen für die Überlassung polnischer Arbeitskräfte der Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 unterliegt. Hierzu wurde die Rechtsauffassung vertreten, dass seitens des deutschen Unternehmens keine Entlastung von der Abzugsbesteuerung auf Grund von Art…
…Damit hat sich der Betrag der nach der VwGH-Judikatur zulässigen Verwertung der Deutschland-Verluste bei der Veranlagung des Jahres 2000 auf 70.000 S erhöht. Wenn nun im Jahr 2001 in Deutschland ein Betriebstättengewinn von rund 450.000 S anfällt und nach deutschem Recht…
…DBA-konformen Rechtszustandes die Entlastung von der österreichischen KESt aber nicht unterschiedlich gehandhabt werden kann, je nachdem, ob Auslandssteuern anzurechnen oder die Auslandszinsen steuerfrei zu stellen sind, muss diese Erlassaussage auch bei den freizustellenden Argentinien-Zinsen gelten. Die Bezugnahme auf EStR 2000 Rz 7820 in…
…denn wenn der Arbeitgeber (hier: die Arbeitskräfteverleihfirma) in Österreich keine Betriebstätte unterhält, dann sind dessen Arbeitskräfte, wenn sie sich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in Österreich aufhalten, in Österreich nicht steuerpflichtig. Die Filmproduktionsgesellschaft wird aber zu dokumentieren haben, dass das Arbeitskräfteverleihverhältnis auch auf deutscher…
…wirtschaftlich tragen. Der Umstand, dass steuerrechtliche Regelungen nicht formalrechtlich, sondern wirtschaftlich auszulegen sind, kann für sich allein keinen Abkommensverstoß darstellen. Auch nach österreichischem Recht ist die steuerliche Arbeitgebereigenschaft demjenigen zuzumessen, der wirtschaftlich die Arbeitsgeberfunktionen trägt. Rz 924 LSt-RL zeigt eine Reihe von Kriterien auf…
…nach § 67 EStG erhobenen Lohnsteuer geht), müsste zur Herbeiführung eines dem österreichisch-schweizerischen DBA entsprechenden Rechtszustandes ein auf § 240 Abs. 3 BAO gestützter Rückzahlungsantrag beim Finanzamt Eisenstadt (§ 13a AVOG) eingebracht werden. 02. Juli 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Personal der inländischen Betriebstätte anzusehen sind (dies wird der Fall sein, wenn sie Aufgaben der Betriebstätte wahrnehmen) unterliegen daher der österreichischen Besteuerung, die im Lohnsteuerabzugsweg wahrzunehmen ist; dieser Lohnsteuerabzug kann nicht durch Beantragung einer Arbeitnehmerveranlagung vermieden werden. Außerdem ist nicht die irische Steuer auf die…
…betroffenen Mitarbeitern gemäß Artikel 25 des Abkommens beim BM für Finanzen in Wien ein (formloser und gebührenfreier) Antrag auf Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens mit Russland zwecks Herbeiführung eines abkommenskonformen Rechtszustandes eingebracht werden. 21. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: