…von Artikel 13 Abs. 1 DBA-Ungarn (Veräußerung unbeweglichen Vermögens) erfasst sind. Dies gilt daher entsprechend für inländische Mietrechtsabtretungen durch eine italienische Kapitalgesellschaft, sodass die Wahrnehmung der im inländischen Recht begründeten Steuerpflicht durch Art. 13 Abs. 1 DBA-Italien gewährleistet wird. Es liegt mithin kein…
…die die S-GmbH & Co KG aus der ertragbringenden Nutzung von unbeweglichem Vermögen (gegebenenfalls samt Zubehör, siehe VwGH v. 19.6.1968, Zl. 1561/67) in Ungarn erzielt. Dies gilt auch dann, wenn diese von der S-GmbH & Co KG akquirierten Mietverträge gegen Ablösezahlung an…
…die inländische Körperschaftsteuerpflicht der Pachtentgelte bejaht; und zwar deshalb, weil es sich hierbei um Erträgnisse aus im Inland gelegenem unbeweglichem Vermögen gehandelt hat. Die mitvermieteten Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Werkzeuge und LKWs wurden hierbei als Zubehör zum unbeweglichen Vermögen eingestuft, sodass das gesamte Pachtentgelt der inländischen Besteuerung…
…schweizerischen Vermieter beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Z. 6 EStG gegeben, die im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist, wobei die veranlagte Steuer 5% der Mieteinnahmen nicht überschreiten darf (Art. 12 Abs. 2 DBA-Schweiz). 01. Juli 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eine Vermietung einzelner Maschinen wäre auf der Grundlage der isolierenden Betrachtungsweise den "Sonstigen Einkünften" zuzurechnen, für die im gegebenen Zusammenhang aber keine beschränkte Steuerpflicht normiert ist. Besteht in diesem Fall inländische beschränkte Steuerpflicht, dann darf nach Artikel 12 DBA-Schweiz die inländische Steuer 5% der…
Vermietet der in Österreich ansässige Kommanditist seiner in Deutschland errichteten und dort gewerblich tätigen GmbH&CoKG zur Betriebsausübung eine inländische Liegenschaft, dann wird hiedurch die inländische Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG eingebracht und es stellen die Mieteinnahmen gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar…