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4 Treffer1424 msnur geltende Fassungen
EAS 2717Steuerabzug von Entgelten für kaufmännische und technische Beratung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0224-IV/4/200627.04.2006

Der Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG bezieht sich auf alle Formen von Beratungsleistungen kaufmännischer und technischer Art. Die abzugspflichtige Beratungsleistung ist allerdings von der nicht abzugspflichtigen kaufmännischen oder technischen Leistung selbst zu unterscheiden. Der Wareneinkauf oder eine Entgegennahme von Bestellungen fällt selbst…

EAS 360Abzugsfähigkeit der Kosten für eine tschechische Repräsentanz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 1211/1/1-IV/4/9330.11.1993

  Betreibt eine Wiener Kommanditgesellschaft den Handel mit elektronischen Bauteilen, wobei etwa 60% des Umsatzes mit tschechischen Abnehmern getätigt wird, und wird zur besseren Betreuung der tschechischen Kunden in Pilsen ein Repräsentanzbüro eröffnet, dem von den Steuerverwaltungen der beiden Staaten bloß der Charakter einer Hilfseinrichtung…

EAS 921Sonderausgabenabzugsfähigkeit für Lebensversicherungsprämien an ausländische Versicherungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 99/1-IV/4/9602.08.1996

  Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an eine in einem EU-Staat (Deutschland) ansässige Versicherungsgesellschaft gezahlt werden, als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diese Versicherungsgesellschaft im Inland einen Geschäftsbetrieb unterhält. Einen Geschäftsbetrieb in dem hier verstandenen Sinn bildet allerdings nicht jede Betriebstätte des ausländischen…

EAS 1524Akquisitionskosten einer deutschen Gesellschaft für den Erwerb eines österreichischen KG-Anteiles
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 149/1-IV/4/9913.09.1999

Werden in einem deutschen Betriebsprüfungsverfahren im Jahr 1995 angefallene Aufwendungen einer deutschen Gesellschaft für den 1996 erfolgten Erwerb einer österreichischen KG-Beteiligung unter Berufung auf Artikel 4 des österreichisch-deutschen DBA vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, so hat die deutsche Gesellschaft Anrecht, daß über diese Frage ein…