Ist eine österreichische GMBH als Kommanditistin an einer deutschen GMBH&CO KG beteiligt, wobei der Betriebsgegenstand der deutschen KG lediglich im Wareneinkauf für ihre Gesellschafter besteht, dann ist nach Auffassung des BM für Finanzen der im Wege dieser KG-Beteiligung erzielte Gewinnanteil nicht aus der…
…anzusehen sein, weil sie dann über den Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit (die im Einkauf für die osteuropäischen Gesellschaften liegt) hinausginge. Vorsorglich wird beigefügt, dass bei Ausübung bloßer Hilfsfunktionen der hiedurch der Einkaufsgesellschaft erwachsende Aufwand fremdüblich von den auftraggebenden osteuropäischen Gesellschaften abzugelten ist. 10. Juni 1994…
…die Einkaufsstelle einer speziell für den Konzerneinkauf zuständigen Konzerngesellschaft handelt. Wird angesichts einer solchen Rechtsbeurteilung einer Einkaufsstelle (also einer Stelle, die Einkaufsverträge abschließt) keine Betriebstätteneigenschaft zugemessen, dann kann den inländischen Räumlichkeiten umso weniger Betriebstättencharakter zugeordnet werden, wenn sich die Tätigkeit in Österreich nur auf Teilaufgaben…
…6 des Abkommens) überschreiten sollten. Werden daher österreichische Inhaber von Ladengeschäften von einer deutschen Edelmetallverwertungs-GmbH angeworben, im Namen und auf Rechnung der deutschen GmbH Edelmetalle aller Art anzukaufen und sodann der deutschen GmbH zu senden, dann wird hierdurch selbst dann keine inländische Betriebstätte begründet…
…GmbH keine inländische Betriebstätte begründet, wenn sich ihre Aktivitäten durch ihre nach Österreich entsandten Dienstnehmer auf den Einkaufsbereich beschränken. Ob die Dienstnehmer Einkaufsagenten oder Gebietsleiter genannt werden, ist im gegebenen Zusammenhang ebenso wenig relevant wie der Umstand, dass die in EAS 2508 genannten Ladeninhaber als…