…einer Arbeitskräfteentsendung nach Deutschland, der Bundesrepublik Deutschland Besteuerungsrechte nach Artikel 9 DBA-Deutschland zufallen, ist entscheidend, ob die 183-Tagefrist durch die Entsendung nach Deutschland überschritten worden ist. Die hierbei anzuwendende Zählweise ergibt sich aus AÖFV. Nr. 331/1991: maßgebend sind die tatsächlichen (vollen oder…
…Spezialisten arbeiten während der Entsendungszeit für die österreichische Gesellschaft und es werden von ihr auch die Kosten hiefür getragen. Damit ist die österreichische Gesellschaft dem vollen Lohnsteuerhaftungsrisiko ausgesetzt; eine nachträgliche Entlastung von der Lohnsteuerhaftung könnte diesfalls nur mehr im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens bewirkt werden…
…sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich weder als Sonderausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig (EAS 67). Es ist wohl einzuräumen, dass vergleichbare Zahlungen eines Österreichers an die österreichische Sozialversicherung betraglich unbegrenzt voll als Sonderausgabe steuerliche Berücksichtigung finden würden. Allerdings ist bei verallgemeinernder Durchschnittsbetrachtung zu erwarten…
…3 DBA-Kanada im vollen Umfang der österreichischen Besteuerung, die in diesem Fall im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Kanada ist gemäß Artikel 23 DBA zur Anrechnung dieser österreichischen Steuer verpflichtet. Das kanadische Unternehmen ist hinsichtlich der von der österreichischen Fluglinie bezogenen Arbeitskräftegestellungsvergütungen in Österreich einkommen- bzw…
…einer Mängelbehebung und wurden die Mängel sodann zum größten Teil von Österreich aus behoben, wobei allerdings auch noch vom 09.10. bis 31.10.2000 Arbeitskräfte vor Ort tätig waren, so ist entscheidend, ob die Betriebsbereitschaft der Anlage von der Mängelbehebung abhing oder nicht (siehe…