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EAS 3362Weltpostverein-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0118-VI/8/201705.09.2017

…völkerrechtlichen Übereinkommen in diesem Zusammenhang keine Differenzierung treffen. Pensionen internationaler Organisationen, die auf Grund eines Privilegienabkommens von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, sind nur dann für die Ermittlung des Steuersatzes der auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuer anzusetzen, wenn in dem betreffenden Privilegienabkommen ausdrücklich…

EAS 1496CTBTO-Privilegien und stock-options
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/18-IV/4/9919.07.1999

  Die Steuerprivilegien des künftigen CTBTO-Privilegienabkommens werden dahingehend ausgelegt, daß wohl die zum Haushalt zählenden Familienmitglieder Steuerfreiheit genießen, allerdings nur in Bezug auf Einkünfte, deren steuerliche Erfaßbarkeit erst durch die Niederlassung in Österreich hervorgerufen wird. Hat daher der Ehemann (US-Staatsbürger) einer CTBTO-Dienstnehmerin…

EAS 749UNO-Menschenrechtsbeobachter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2485/1/1-IV/4/9515.11.1995

…über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl. Nr. 126/1957, ist wie jenes der meisten Privilegienabkommen darauf ausgerichtet, nur für die Beamten der Vereinten Nationen eine vollständige Steuerbefreiung der Bezüge in den Mitgliedstaaten der Organisation vorzusehen (Abschn. 18 lit. b). Für Sachverständige ("experts")…

EAS 16Wiener UNO-Beamte/Kreditvertragsgebühr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 175/18/1-IV/4/9110.07.1991

Beamte von UNO-Organisationen, denen diplomatische Vorrechte zustehen (Dienstgrad über P-4; "rote" Legitimationskarte), haben Anrecht auf die in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, vorgesehenen Steuerprivilegien. Darnach steht eine umfassende Steuerbefreiung zu, von der nur die in lit…

EAS 724Steuerliche Vorrechte der International Finance Corporation
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/35-IV/4/9521.09.1995

…geregelt. Darnach sind u.a. die "durch dieses Abkommen erlaubte Geschäftstätigkeit und Transaktionen" von jeder Besteuerung befreit. Eine die "Geschäftstätigkeit und Transaktionen" betreffende Steuerbefreiung eines internationalen Privilegienabkommens hat nicht rein persönlichen, sondern sachlichen Charakter. Sie zeitigt daher nicht nur Wirkungen gegenüber der begünstigten Organisation selbst…

EAS 384Kommunalsteuerbefreiung für inländischen Hilfsstützpunkt einer britischen GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 30/71/1-IV/4/9411.02.1994

  Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…

EAS 222KESt-Entlastung für völkerrechtlich privilegierte Personen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1968/1/1-IV/4/9211.02.1993

  Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…

EAS 462Kommunalsteuerbefreiung für britische Fluggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3476/1/1-IV/4/9427.06.1994

  Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…

EAS 9Gehälter der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/14-IV/4/9106.06.1991

  Gemäß Abschnitt 9 lit. b des Übereinkommens zur Errichtung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 144/1977, sind die von der Bank an die Bediensteten der Bank gezahlten Gehälter in den Mitgliedstaaten von der Besteuerung ausgenommen. Der in dieser Bestimmung vorgesehene Vorbehalt, dass diese…

EAS 291Österreichische Dienstnehmer bei Wiener Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2223/1/3-IV/4/9306.08.1993

Das BM für Finanzen vertritt die Auffassung, dass in Österreich errichtete ausländische diplomatische und berufskonsularische Vertretungsbehörden bei Erfüllung der zu ihrem Aufgabenbereich zählenden Tätigkeiten in Ausübung öffentlicher Funktionen im Sinn der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen tätig sind; da diese Tätigkeit durch die Gesamtheit der zum Personalstand…

EAS 3365Steuerfreiheit für Weltpostverein-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0391-VI/8/201525.09.2015

…Pensionen internationaler Organisationen, die auf Grund eines Privilegienabkommens von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, sind nur dann für die Ermittlung des Steuersatzes der auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuer anzusetzen, wenn in dem betreffenden Privilegienabkommen ausdrücklich ein derartiger "Progressionsvorbehalt" vorgesehen ist. Dies ist bei…

EAS 2203Reichweite der Zuteilungsregel für den internationalen Luftfahrtverkehr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/59-IV/4/0207.01.2003

Führt ein österreichisches Luftfahrtunternehmen sowohl grenzüberschreitende Flüge zwischen Österreich und Italien als auch bloße österreichische und bloße italienische Binnenflüge durch, dann unterliegen die aus allen Flügen erzielten Gewinne der Besteuerung in Österreich; dies ergibt sich aus Artikel 23 Abs. 3 des DBA-Italien (Anrechnungsverfahren). Bei…

EAS 3306Weltbankpensionist mit Auslandskapitalertrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0713-IV/4/201223.11.2012

Verlegt ein langjähriger Mitarbeiter der Weltbank in Washington nach dem Ende seiner beruflichen Laufbahn seinen Wohnsitz nach Österreich, sind die Weltbankpensionen in Österreich von der Besteuerung befreit (EAS 175). Die Rechtsgrundlage hierfür bildet gemäß § 1 der Regierungsverordnung vom 18.01.1955, BGBl. Nr. 40/1955…

EAS 957Freie Dienstverträge mit einem völkerrechtlich privilegieren Kulturinstitut
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 106/1-IV/4/9608.11.1996

Sind in Österreich ansässige Personen bloß auf Grund freier Dienstverträge für ein einer Botschaft angegliedertes Kulturinstitut tätig und gehören sie daher nicht dem Personalstand dieses Kulturinstitutes an, dann unterliegen die hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Besteuerung. Auch ein mit dem betroffenen ausländischen Staat abgeschlossenes Doppelbesteuerungsabkommen…

EAS 213Wiener Bedienstete des Europäischen Patentamtes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1034/1/1-IV/4/9204.12.1992

Gemäß Art. 16 Abs. 1 lit. c des Abkommens mit der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien, BGBl. Nr. 672/1990, genießen die bei dieser Dienststelle beschäftigten Dienstnehmer während ihrer Aktivzeit volle Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer laufenden und sonstigen Bezüge (einschl. Abfertigungen). Diese Bestimmung…

EAS 1421Französische Dienstnehmerin der US-Botschaft in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 402/1-IV/4/9823.02.1999

Gemäß Artikel XI des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956, BGBl. Nr. 232/1957, sind Bezüge der Wiener US-Botschaft an alle Bediensteten, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Botschaftsbedienstete mit ausschließlich französischer Staatsbürgerschaft sind mit ihren Botschaftsbezügen…

EAS 2026Auslandsvertretungen der ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 16/4-IV/4/0203.04.2002

Mitarbeiter der Auslandsvertretungen der Österreichischen Bundesbahnen in Belgien, Frankreich, Kroatien, Niederlande, in der Slowakei sowie in Ungarn unterliegen mit ihren Bezügen der Besteuerung in den genannten Staaten und sind in Österreich auf Grund der mit den genannten Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung - gegebenenfalls unter…

EAS 903Steuerfreiheit für UNO-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 84/1-IV/4/9603.07.1996

Verlegt eine UNO-Bedienstete, die in der Hauptsache bei einer UNO-Teilorganisation in Genf tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle…

EAS 723KESt-Entlastung für die UNRWA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0501/39-IV/4/9521.09.1995

  Die United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) genießt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, als Amt der Vereinten Nationen die gleichen steuerlichen Vorrechte wie die UNIDO. Es kann daher nach Maßgabe des…

EAS 1557Ausländische Vortragende bei inländischen Seminaren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 118/1-IV/4/9917.11.1999

Schließt ein inländisches Institut für Erwachsenenweiterbildung Werkverträge bzw. freie Dienstverträge mit ausländischen Vortragenden über deren Mitwirkung an inländischen Seminaren, Tagungen, Kongressen u.ä. ab und sind diese Vortragenden in den USA, der Schweiz, Belgien und diversen Reformstaaten ansässig, dann sind diese freiberuflich tätigen Vortragenden auf…