Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
Gewährt eine österreichische Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des "Fremdverhaltensgrundsatzes…
Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…
Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft (die über eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung verfügt) ein Darlehen mit einer angemessenen Verzinsung, dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann…
Der Begriff "Obligation" im Sinn von Artikel 11 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens wird nach der herkömmlichen Terminologie (z.B. Prof. Zirkounig in ABC der Wertpapiere, Verlag Linde) als Schuldurkunde über eine Kreditaufnahme interpretiert, wobei sich der Emittent dieses Wertpapiers verpflichtet, einen bestimmten (ausgeborgten) Betrag zu…