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EAS 2645Steuerliche Behandlung eines deutschen "schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0528-IV/4/200516.08.2005

Erhält die in Österreich ansässige geschiedene Gattin von ihrem in Deutschland ansässigen und gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine…

EAS 1028Tochtergesellschaft mit Agenturfunktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 93/2-IV/4/9728.02.1997

…zwar auch dann nicht, wenn ihr tatsächlich ausgeübter Betriebsgegenstand das "Handelsvertretergewerbe" ist und sie hiebei bloß als Geschäftsvermittler tätig wird. Es ist zwar richtig, dass auch eine Tochtergesellschaft dann betriebstättenbegründend für ihre Muttergesellschaft wirken kann, wenn sie als "ständige Vertretung" der Muttergesellschaft auftritt; doch setzt…

EAS 355Begriff der "Tochtergesellschaft" in Art. VI DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/40/1-IV/4/9303.12.1993

…dass nicht mehr als 25% des Rohgewinnes der die Dividendenausschüttung vornehmenden US-Tochtergesellschaft aus Passiveinkünften (Dividenden und Zinsen) der ausschüttenden Gesellschaft stammen; Passiveinkünfte von Tochtergesellschaften der ausschüttenden US-Gesellschaft sind hierbei unschädlich. Als Tochtergesellschaften in diesem Sinn werden auf US-Seite im Allgemeinen Gesellschaften angesehen…

EAS 960Heiratsgutgewährung nach Frankreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 193/1-IV/4/9621.10.1996

Wird von den in Österreich lebenden Eltern einer nach Verehelichung nach Frankreich übersiedelten Tochter Heiratsgut in Form eines Geldbetrages zugewendet, so ist dieser Vorgang gemäß Artikel 8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, und…

EAS 43Quellensteuerabzug auf brasilianischen Unterhaltszahlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2091/1/1-IV/4/9118.11.1991

  Unterhaltszahlungen, die ein in Brasilien ansässiger außerehelicher Kindesvater für ein in Österreich ansässiges minderjähriges Kind nach Österreich überweist, unterliegen gemäß Artikel 555 Abs. I der mit Dekret 85.450/80 erlassenen Steuerverordnung einem 25%igen brasilianischen Quellensteuerabzug. Dieser im innerstaatlichen brasilianischen Steuerrecht begründete Steuerabzug…