…Artikel 9 und damit der steuerliche Betriebsausgabenabzug fremdüblicher Zinsen herbeiführbar, dann würde sich Österreich einer "unfairen Steuerpraxis" bedienen, wenn es in solchen Fällen darauf verzichtet, die in Italien gewinnmindernd zu berücksichtigenden Zinsen einer Besteuerung zuzuführen. Österreich würde sich in solchen Fällen geradezu als Standort für…
…ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige Bereicherung des in Deutschland lebenden Verwandten gegeben sein. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
Tritt eine schweizerische Gesellschaft ihren 23-prozentigen Anteil an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an diese gegen eine fremdübliche Abgeltung ("Amortisationsentgelt") ab, liegt ein Veräußerungsvorgang vor, der der Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen…
In einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, dass im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z 4). Zahlt daher eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit…
Überträgt ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer inländischen Abfallbeseitigungs-KG seinen Anteil unentgeltlich an eine österreichische Stadtgemeinde, dann kann zwecks Erwirkung einer Steuerfreistellung in Deutschland auf folgendes hingewiesen werden: Unter EAS 665 hat das Bundesministerium für Finanzen folgende Auffassung vertreten: "Werden von Personen mit…
…eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung verfügt) ein Darlehen mit einer angemessenen Verzinsung, dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann wird hiedurch auf deutscher Seite die Besteuerungsgrundlage einseitig geschmälert…
…bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich, besteht im…
…Gesellschaft gegenüber ihrer inländischen Schwestergesellschaft über Verlangen der gemeinsamen schweizerischen Muttergesellschaft auf eine Darlehensforderung verzichten, stellt der hiedurch der Schwestergesellschaft auf gesellschaftsrechtlicher Ebene zuerkannte wirtschaftliche Vorteil eine verdeckte Ausschüttung der verzichtenden Gesellschaft an ihre schweizerische Muttergesellschaft mit der Folge einer verdeckten Einlage in die Schwestergesellschaft…