…Deutschland vereinbarten Auslegungsgrundsätzen jenem Staat das Besteuerungsrecht an den Gesellschafter-Geschäftsführerbezügen zu, in dem sich der Sitz der Gesellschaft befindet. Nach jenen Grundsätzen, die im OECD-Update 2000 ihren Niederschlag gefunden haben (Z 32.1 ff des OECD-Kommentars zu Artikel 23 des OECD-MA)…
…von 120.000 Euro auswies), und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH zwei Dienstnehmer der deutschen AG betraut, die etwa alle 4 Monate zu Geschäftsführersitzungen nach Wien kommen, dann unterliegt ein Teil der von der deutschen AG gezahlten Gehälter der österreichischen Besteuerung. Nämlich jener Teil…
…und Nr. 3 wäre auch von Bedeutung, ob dem Geschäftsführer in Österreich ein Arbeitsraum oder sonst eine feste örtliche Einrichtung dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Angesichts des Umstandes, dass die internationalen Beziehungen zwischen einander nahe stehenden Unternehmen auf der Grundlage der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖFV Nr…
…betreffenden Einkünfte unter Artikel 10 zu subsumieren und eine Anrechnung der Quellensteuer zuzulassen. Das BM für Finanzen vermag derzeit aber nicht zu bestätigen, dass die Regelung des Artikels 10 Abs. 3 auch im Negativ-Fall eine Bindungswirkung auf den Ansässigkeitsstaat entfaltet; nämlich eine Bindungswirkung dahingehend…
…als Frage der Sachverhaltsbeurteilung nicht auf ministerieller Ebene entschieden werden. Ist die slowenische Tochtergesellschaft der Arbeitgeber, dann unterliegt bei bloß beschränkter inländischer Steuerpflicht des slowenischen Geschäftsführers der Gesamtbezug von ATS 600.000,- (und nicht nur der in Slowenien ausgezahlte Bezugsteil von ATS 300.000,-) keiner…
…31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 9 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit), sondern unter jene des Artikels 8 Abs. 1 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) fallen, wobei aber infolge des Charakters als "sonstige selbständige Einkünfte" das Erfordernis einer ständigen…
…Denn nur insoweit sind sie auf der Grundlage von Artikel 14 des Abkommens in Österreich steuerfrei. Unangemessen hohe Vergütungen würden als verdeckte Gewinnausschüttungen nach Artikel 10 des Abkommens der österreichischen Besteuerung unterliegen. Probleme könnten sich im Übrigen dann ergeben, wenn die Geschäftsführerbezüge in Polen deshalb…
…einem Viertel des Jahresgesamtbetrages in Finnland besteuert werden. Dies hat aber weiters zur Folge, dass Österreich durch Artikel 24 des Abkommens nur verpflichtet wird, dieses eine Viertel der Jahresbezüge von der inländischen Besteuerung freizustellen. Dies ungeachtet des Umstandes, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers auf österreichischer…
…liechtsteinischer Seite gefolgt werden würde (EAS 1272). Die Geschäftsführerbezüge eines in Österreich ansässigen Gesellschaftergeschäftsführers einer liechtensteinischen Kapitalgesellschaft fallen daher unter Artikel 15 DBA-Liechtenstein, sodass gemäß Artikel 23 des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens das österreichische Besteuerungsrecht daran aufrechterhalten wird; eine allfällige liechtensteinische Steuer wäre auf die…
…solche aus sonstiger selbständiger Arbeit umqualifiziert wurden (AÖF Nr.153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er die Grenzgängervoraussetzungen des Artikels 15 Abs. 4 des Abkommens…
…sehr dafür, dass die Aufenthalte des deutschen Geschäftsführers in Österreich unter Umständen erfolgen, die im Sinn von § 26 Abs. 2 BAO erkennen lassen, dass er hierbei in Österreich nicht nur vorübergehend verweilt. Damit ist für ihn aber unbeschränkte Steuerpflicht gegeben, die einer Anwendung des § 70…
…die in Österreich ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang wird nach wie vor der einschlägigen Judikatur des BFH und des VwGH gefolgt, derzufolge die Tätigkeit eines Geschäftsführers grundsätzlich als am Ort der GesmbH als ausgeübt anzusehen ist, auch wenn er dort nur gelegentlich anwesend ist (BFH…
Haben zwei griechische Staatsbürger in Österreich eine GmbH gegründet, die in Österreich lediglich über ein Zimmer mit einem Schreibtisch verfügt und deren Geschäftsführer die beiden Gesellschafter sind, dann ist nur schwer vorstellbar, dass dieses Zimmer nicht der gemeinschaftlichen Verfügung der beiden Gesellschaftergeschäftsführer zugänglich ist; auch…
…Denn sie bezieht Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die zwar nicht im Inland ausgeübt, wohl aber im Inland (nämlich von der inländischen GmbH) verwertet wird. Der Verwertungstatbestand des § 98 Z. 2 EStG wird deshalb verwirklicht, weil die Geschäftsführerin ihre Leistungen einer inländischen GmbH, sonach einem inländischen…
…der Arbeitszeit auf die beiden Gesellschaften entfallen, dann wird sich als Methode für den Ansatz eines fremdüblichen Verrechnungspreises, den die deutsche Gesellschaft ihrer österreichischen Konzerngesellschaft für die Zurverfügungstellung des Geschäftsführers zu bezahlen hat, in erster Linie die Kostenaufschlagsmethode anbieten. Nach dieser Methode muss die deutsche…
…festgehalten : "Das in Artikel 3 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens verankerte Grundprinzip einer begrenzten Relevanz des innerstaatlichen Rechtes für die Abkommensinterpretation ist auch dem DBA-Ö/D inhärent." Wenn der VwGH im Fall eines schweizerischen Gesellschaftergeschäftsführers im Erkenntnis vom 20.9.2001, 2000/15/0116…
Übt der zu mehr als 50% an einer slowakischen GmbH beteiligte und in Österreich ansässige Geschäftsführer seine berufliche Tätigkeit (Anzeigenvermittlung für einen deutschen Verlag) zu drei Fünftel in Österreich und zu zwei Fünftel in der Slowakei und in Ungarn aus, so erscheint eine pragmatische Lösung…
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen ist durch die nach Unterzeichnung des österreichisch-liechtensteinischen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich eingetretene Änderung des inländischen Steuerrechts, derzufolge Gesellschafterdienstnehmer nicht mehr als unselbständig erwerbstätig sondern als selbständig erwerbstätig zu besteuern sind, keine Veränderung in der abkommensgemäß für diese Personengruppe vorgesehenen…
…Nr. 153/1992). Ist der Geschäftsführer einer österreichischen GesmbH zu 95% an dieser GesmbH beteiligt und nach Artikel 4 DBA-Schweiz in der Schweiz "ansässig" und erfüllt er die Grenzgängervoraussetzungen des Artikels 15 Abs. 4 des Abkommens, dann unterliegen diese Bezüge in Österreich nur mit…
…erbrachten Leistungen, wie Vorbereitung und Abhaltung der Gesellschafterversammlung, Wahrnehmung der Kontrollrechte in der spanischen Aktiengesellschaft und Erstellung des Jahresabschlusses für die österreichische Sitzgesellschaft) in keinem Verhältnis zu einem Jahresbezug von S 84.000,- stehen, dann wird insoweit der Fall einer verdeckten Ausschüttung vorliegen, die einerseits…