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EAS 769Luxemburgische SICAV mit immobilienbezogenem Teilfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1391/21/1-IV/4/9527.11.1995

Die dem § 42 Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 352/1993, zugrunde liegende Konzeption unterwirft bei Vermögensveranlagungen in ausländischen Investmentfonds im Ergebnis nicht nur die tatsächlichen Ertragsausschüttungen, sondern auch den in den zugeteilten Vermögenszertifikaten eintretenden Wertzuwachs der österreichischen Besteuerung. Lediglich bei ausländischen Immobilienveranlagungsgemeinschaften treten diese Rechtswirkungen nicht ein…

EAS 3008Verleihung ausländischer Aktien durch inländische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2809-IV/4/200822.10.2008

Bei der Wertpapierleihe handelt es sich um ein (Sach-)Darlehen iSd § 983 ABGB. Dabei gehen Kapitalanlagen (zB Aktien) des Verleihers in das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum des Entleihers über, wobei letzterer nach Ablauf der Leihefrist oder bei Kündigung Kapitalanlagen der selben Art und Güte zurückzuführen…

EAS 1395DBA-konforme Entlastung der Auslandssteuervorbelastung inländischer Investmentzertifikate
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 323-IV/4/9804.01.1999

Da die österreichischen Investmentfonds als steuerlich transparente Einrichtungen konzipiert sind, sind die Fonds als solche nicht berechtigt, die Vorteile der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch zu nehmen; dieses Recht steht nur den in Österreich ansässigen Zertifikatsinhabern zu. Ist daher eine österreichische Aktiengesellschaft an einem inländischen Fonds…

EAS 3012Portfoliodividenden an luxemburgische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2811-IV/4/200822.10.2008

Nach der Konzeption des österreichischen Investmentfondssteuerrechts werden in- und ausländische Fonds insoweit gleichbehandelt, als die Kapitalerträge nicht ihnen, sondern den Anteilsinhabern des Fonds steuerlich zugerechnet werden. Bezieht daher ein luxemburgischer Investmentfonds Aktienerträge von österreichischen Kapitalgesellschaften, dann werden - genauso wie in vergleichbaren Fällen inländischer Investmentfonds - mit…

EAS 450Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/67/1-IV/4/9410.06.1994

Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…

EAS 2699Bosnischer Privatization Investment Fund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0029-IV/4/200606.02.2006

Gemäß Artikel 10 Abs. 3 des künftigen Doppelbesteuerungsabkommens mit Bosnien-Herzegowina bestimmt das Recht des Quellenstaates - mit Bindungswirkung für den Ansässigkeitsstaat -, den Begriffsinhalt des Ausdruckes "Dividenden". Beteiligen sich daher österreichische Investoren an einem bosnischen "Privatization Investment Fund" dann stellen die Ausschüttungen dieses Fonds "Dividenden" im…

EAS 2485Deutsche Immobilienfonds-KGs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 546/1-IV/4/0416.08.2004

Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…

EAS 901Offene deutsche Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/9603.07.1996

Über die grenzüberschreitende steuerliche Behandlung der offenen deutschen Immobilienfonds wurde am 6. Oktober 1994 folgende Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung getroffen: " Betreibt eine deutsche Kapitalanlagengesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung österreichische Grundstücke, so ist die Frage, wem…

EAS 243Ausländische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 221/12/1-IV/4/9304.03.1993

In Österreich ansässige Personen, die Anteile ausländischer Miteigentumsfonds halten, sind auf Grund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich berechtigt, eine Entlastung der in ihren Fondsausschüttungen enthaltenen ausländischen Quellensteuern nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensregelungen in Anspruch zu nehmen. Besondere Durchführungsregelungen für Beteiligungen an ausländischen Fonds sind nicht vorgesehen…

EAS 2533Unmittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0249-IV/4/200413.12.2004

Hält ein deutscher Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen der österreichischen beschränkten Steuerpflicht; diese ist im Fall eines geschlossenen deutschen Immobilienfonds mit der Vornahme des 25-prozentigen Steuerabzuges gemäß § 99 Abs…

EAS 3044Quellensteuerentlastung zugunsten von luxemburgischen Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0511-IV/4/200924.03.2009

In Rz 54 der Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008 Rz 54) wurde festgehalten, dass ausländische Kapitalanlagefonds nur insoweit zu einer DBA-konformen Steuerentlastung berechtigt sind, als Portfolioinvestoren (unter 10% Beteiligung) in DBA-Ländern ansässig sind, mit denen Österreich ein dem OECD-MA entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat…

EAS 3141Luxemburgischer Fonds Commun de Placement
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0951-IV/4/201019.04.2010

Ein luxemburgischer "Fonds Commun de Placement" wird nicht nur nach § 42 InvFG 1993, sondern auch nach luxemburgischem Recht als transparenter Investmentfonds qualifiziert und wird daher nicht als im Sinn des österreichisch-luxemburgischen DBA als in Luxemburg ansässig angesehen. Dividenden- und Zinsenerträge, die ein solcher Fonds…

EAS 2887KESt-Entlastung zugunsten französischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1276-IV/4/200710.10.2007

In Ziffer 5 des Schlussprotokolls zum DBA-Frankreich wurde vereinbart, dass die Investmentfonds der beiden DBA-Partnerstaaten berechtigt sind, eine abkommensgemäße Entlastung von der Quellensteuer auf ihren Kapitalerträgen in dem Ausmaß zu erhalten, in dem die Investmentzertifikate von im Staat des Investmentfonds ansässigen Zertifikatsinhabern gehalten…

EAS 1346Behandlung ausländischer Abzugssteuern bei Beteiligung an ausländischen Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/24-IV/4/9812.10.1998

Gemäß Punkt 5.2.2.3 des BMF-Erlasses AÖF Nr. 53/1995 sind bei Ermittlung der nicht ausgeschütteten Erträge eines ausländischen Investmentfonds die ausländischen Abzugssteuern, die die in den Fonds einfließenden ausländischen Erträge belasten, auf der Grundlage von § 48 BAO als Kosten abzuziehen. Diese…

EAS 2972Beteiligung an einem deutschen Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1446-IV/4/200826.05.2008

Die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitend fließenden Investmentfondserträgnissen ist international nach wie vor noch nicht in jeder Hinsicht abgeklärt. In EAS 2778 wurde darüberhinaus angemerkt, dass mit der deutschen Seite nach wie vor noch offen ist, ob die Erträgnisse der Immobilieninvestmentfonds unter Artikel 6 oder Artikel…

EAS 464Anteile an deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/48/1-IV/4/9406.07.1994

  Legen in Österreich ansässige Steuerpflichtige Geld in einer deutschen Kapitalgesellschaft an, die im Rahmen eines ihr gehörenden Sondervermögens Grundstücke hält, deren Ertrag sodann an die Investoren verteilt wird, so spricht zunächst nichts dafür, von dieser zivilrechtlich gewählten Gestaltung im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzugehen…

EAS 1904Auslandssteueranrechnung bei Vermögensanlage in drei inländischen Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/2-IV/4/0107.08.2001

  Die österreichischen Investmentfonds stellen gemäß § 1 Abs. 1 InvFG 1993 eine Miteigentumsgemeinschaft dar. Aus der Miteigentumskonstruktion ergibt sich, dass die Erträge aus den im Fonds befindlichen in- und ausländischen Wertpapieren den Anlegern anteilsmäßig zuzurechnen sind (Durchgriffsbesteuerung, EStR 2000 Rz 6228). Daraus folgt aber auch…

EAS 2530Mittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0250-IV/4/200513.12.2004

Hält ein deutscher offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet…

EAS 2705Beteiligung an deutschen Private Equity Fonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/200612.05.2006

Weitet eine deutsche GmbH & Still ihre Geschäftstätigkeit auf Österreich aus und werden Anteile (zwecks Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter) in Österreich vertrieben, dann hängt die Frage, ob die österreichischen Investoren mit den von der GmbH & Still erzielten Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinnen von der österreichischen Besteuerung…

EAS 3340Deutsche Immoinvestmentfonds mit inländischer Grundstücksgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0009-VI/8/201413.01.2014

Immobilienvermögen wird von Immobilienfonds treuhändig für die Anteilsinhaber gehalten (InvFR 2008 Rz 5), wobei diese steuerliche Betrachtung gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds gilt. Wirtschaftlicher Eigentümer der inländischen Immobilie ist daher nicht der ausländische Immobilienfonds, sondern sind dessen Anteilscheininhaber. Hält daher ein deutscher Immobilieninvestmentfonds…