…der Pensionsleistungen zu beschränken. In Teil III des Vordruckes werden Angaben über die von der Besteuerung zu entlastenden Einkünfte abgefragt. Dies bedeutet, dass im vorliegenden Sonderfall von teilentlastungsfähigen Pensionseinkünften in Frage c) ("Höhe der nach inländischem Recht abzugspflichtigen Einkünfte") der von der Lohnsteuer freigestellte Pensionsteil…
…und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl. Nr. 248/1950 (EAS 735). Pensionen internationaler Organisationen, die auf Grund eines Privilegienabkommens von der Besteuerung in Österreich freizustellen sind, sind nur dann für die Ermittlung des Steuersatzes der auf die übrigen Einkünfte entfallenden Steuer anzusetzen, wenn in dem betreffenden…
…Nr. 126/1957, die Bedeutung beizumessen, dass sie auch entsprechend Pensionszahlungen erfasst. Somit sind Pensionszahlungen des EFTA Staff Insurance Scheme an ehemalige EFTA-Beamte gemäß Artikel 13 lit. b in Verbindung mit Artikel 17 lit. b EFTA-Protokoll in Österreich auch dann einkommensteuerfrei, wenn es…
Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre…
…Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen ausgezahlt werden, in Österreich von…
…aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre UNO-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Denn nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen sind alle Pensionen, die vom UN-Joint Staff Pension Fund an ehemalige Angestellte der Vereinten Nationen oder deren Spezialorganisationen…
Pensionen, die von österreichischen Arbeitgebern an in Deutschland lebende ehemalige Bedienstete gezahlt werden, unterliegen gemäß Artikel 9 Abs. 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen (EAS 841). Handelt es sich allerdings bei dem Arbeitgeber…
…Begriff "Ruhegehälter" unerheblich, ob diese nach Ruhestandsversetzung laufend ausgezahlt werden, oder ob eine Einmalzahlung im Wege einer Pensionsabfindung erfolgt (EAS 1365). Desgleichen ist unerheblich, ob nachweisbar erwachsene Pensionsansprüche erst nach oder bereits vor der Ruhestandsversetzung abgefunden werden (so z.B. EAS 1320). Nach österreichischer Auffassung…
…solche steuerlich anzuerkennenden Pensionsansprüche noch vor Erreichung des Pensionsalters abgefunden werden, dann ist auch in einem solchen Fall eine Zuordnung unter Artikel 18 des Abkommens mit der Folge der ausschließlichen Steuerpflicht in Österreich geboten (siehe auch EAS 1320 betr. eine vorzeitige Pensionsabfindung im Verhältnis zu…
…sachgerecht, die gleiche Interpretation dem gleichartig im EFTA-Privilegienprotokoll verwendeten Begriff (an die Angestellten gezahlte "Gehälter und Bezüge") zukommen zu lassen. Damit werden die EFTA-Pensionen den EU-Pensionen gleichgestellt und in Österreich von der Besteuerung entlastet. 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…EAS 903, EAS 1369, EAS 2593, EAS 3362 und EAS 3365). Erhält also beispielsweise eine unbeschränkt steuerpflichtige Witwe aus Anlass des Ablebens eines Pensionsbeziehers, der aufgrund der Privilegienabkommen der UN und der UN-Spezialorganisationen begünstigt war, eine Witwenpension aus dem UNJSPF, so unterliegt sie der…
…seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich, so treten für die ihm in der Folge aus Deutschland zufließenden Pensionsleistungen folgende rechtliche Gegebenheiten ein: Die rund 2.500 Euro betragende deutsche Sozialversicherungsrente der deutschen Bundesanstalt für Angestellte ist gemäß Artikel 18 Abs. 2 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens…
Ein deutscher Staatsbürger, der bei der Europäischen Patentorganisation in München tätig war und nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt, ist von der Einkommensbesteuerung hinsichtlich seiner vom Patentamt bezogenen Pensionen befreit (Art. 16 Abs. 2 des Abkommen vom 2. Juli 1990 zwischen der Republik…
…von der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung zu entlasten. Die gleiche Regelung gilt für die ASVG-Pension. Die zur gegenteiligen Rechtsfolge führende Bestimmung des Artikels 19 DBA-Schweiz wäre nur dann anzuwenden, wenn der Pensionist im öffentlichen Dienst Österreichs beschäftigt gewesen wäre. 4. Oktober 1994 Für den Bundesminister…
Aktivbezüge und Ruhegenüsse, die die Weltbank an ihre Beamten bezahlt, sind in Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben. 9…
…ständigen Verwaltungspraxis auch Pensionszahlungen erfasst (vgl. EAS 735, EAS 903, EAS 1369, EAS 1428, EAS 2593, EAS 2974, EAS 3306, EAS 3362 und EAS 3365). Somit sind nach Art. 18 lit. b Allgemeines Abkommen über die Privilegien und Immunitäten in Österreich Pensionszahlungen des Europarates an…
Pensionen, die vom Bundespensionsamt an eine 1999 in Deutschland ansässig gewordene ehemalige Schulprofessorin gezahlt werden, sind gemäß Artikel 19 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000, das ab 2003 wirksam geworden ist, in Österreich steuerfrei zu stellen, wenn die Pensionsempfängerin…
…alle anderen Bezüge, zu denen auch Pensionsleistungen gerechnet werden, steuerfrei zu stellen sind. Mit der Wohnsitznahme in Österreich tritt die pensionierte IWF-Angestellte in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird damit im Sinn der von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen in Österreich "ansässig". Dies hat zur…
…Deutschland dem Lohnsteuerabzug unterzogen werden, dann ist zu beachten, dass diese Pensionen nach Maßgabe des § 22 Z 2 EStG 1988 zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gehören. Zufolge einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung ist das DBA-Deutschland so auszulegen, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers…
…USA) der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung; diese Pensionen sind in den USA von der Besteuerung freizustellen (siehe insb. auch Art. 1 Abs. 4 und 5 lit. a DBA-USA). Es ist hiebei unerheblich, wie lange der Pensionist bereits in den USA gelebt hat, ob er in Österreich…