Beauftragt ein österreichisches Unternehmen ausländische ExpertInnen, die unter den Anwendungsbereich des § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (kaufmännische und technische Beratung) fallen und übersteigt deren Gesamthonorar 10.000 Euro im Kalenderjahr, dann wird man sich für Zwecke der DBA-Entlastungsverordnung im Allgemeinen nicht damit…
…Fehlen derartige Vereinbarungen ist nach den Rechtsvorschriften des ausländischen Staates oder nach internationaler Übung zuzustellen. Das BM für Finanzen geht nach seinen bisherigen Erfahrungen davon aus, dass es im allgemeinen nach internationaler Übung zulässig ist, Abgabepflichtigen abgabenbehördliche Schriftstücke auf dem Postweg im Ausland zuzustellen (Ausnahme…
…zB auch als legitimierte österreichische Staatsbürger nicht berechtigt, die Anrechnung einer brasilianischen Quellensteuer auf Grund des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen…
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
…die auf Zeiten der unbeschränkten Steuerpflicht entfallen, vermag das in den EStR 2000 festgeschriebene Prinzip des Vorranges des Zuflussprinzipes vor dem Kausalitätsprinzip nicht zu beeinträchtigen. In Fällen dieser Art bestehen allerdings keine Bedenken, wenn freiwillig für eine Einbeziehung der aus der beschränkten Steuerpflicht resultierenden Zinsen…
…rechnen sein, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung bei dem österreichischen Abgabepflichtigen vorgenommen werden muss. Allerdings kann im ministeriellen EAS-Auskunftsverfahren keine Beurteilung zu reinen Sachverhaltsfragen abgegeben werden; ob daher der Sachverhalt tatsächlich so gelagert ist, dass eine unmittelbare Einkünftezurechnung an den österreichischen Abgabepflichtigen erforderlich ist, kann…
…überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der formale als auch der wirtschaftliche Empfänger sind bekannt. Daran vermag auch der…
…III Nr. 92/2005, die Vorlage des Vordruckes ZS-QU1 oder ZS-QU2 erforderlich, der - von den Bagatellfällen des § 2 Abs. 2 der Verordnung abgesehen - eine Ansässigkeitsbescheinigung des DBA-Partnerstaates enthalten muss. Bei ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucken, in denen die genaue Höhe der österreichischen Einkünfte angegeben…
…am Wertzuwachs der Beteiligung verloren gegangen sind. Allerdings sind mit dem Wirksamwerden des österreichisch-albanischen Doppelbesteuerungsabkommens am 1. Jänner 2009 "Umstände" eingetreten, die gemäß Art. 13 Abs. 4 des Abkommens zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu Albanien geführt und damit gemäß …
…innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht dar. Für die steuerliche Erfassung des beschränkt steuerpflichtigen deutschen Unternehmens ist gemäß § 56 BAO jenes Finanzamt zuständig, in dessen Amtsbereich sich "der wertvollste Teil des Vermögens" befindet. Im gegebenen Zusammenhang wird dies im Zweifel jenes Amt sein, in dessen Amtsbereich sich…
…Zustellgesetz BGBl. Nr. 200/1982, zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten aufgefordert werden. Wenn sich schweizerische Steuerpflichtige durch eine derartige Vorgangsweise österreichischer Finanzämter beschwert erachten, müssten sie in dieser Sache an ihre eigene Steuerverwaltung in Bern verwiesen werden. 4. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…betriebstättenbegründender Weise mit eigenem Personal, sondern mit gemietetem bzw. beauftragtem Personal des österreichischen Fulfilmenthauses erbracht werden, hat nicht automatisch zur Folge, dass die Räumlichkeiten, in denen die Versandhandelsaktivitäten abgewickelt werden, keine Betriebstätten des schweizerischen Unternehmens mehr bilden können. Der Umstand, dass die Aktivitäten in Österreich…
…Ansässigkeit im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens handelt, doch wird daran im gegebenen Zusammenhang kein Anstoß zu nehmen sein. Sollte das Institut Zweifel an der Abkommensberechtigung eines Vortragenden haben, dann empfiehlt sich, den Steuerabzug vorzunehmen und es dem Vortragenden zu überlassen, einen Rückzahlungsantrag beim Finanzamt Eisenstadt einzubringen…
…vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen an Steuerausländer geleistet werden müssen. Die Zuständigkeitseinschränkung im letzten Halbsatz des § 13a AVOG will lediglich einer Auslegung vorbeugen…
…des Veräußerungserlöses zum gemeinen Wert der Anteile anläßlich des Zuzuges nach Österreich zu ermitteln. Der Umstand, daß die Gewinnausschüttungen der inländischen Kapitalgesellschaften bereits vor seinem Zuzug nach Österreich der inländischen Besteuerung unterlagen, kann nicht bewirken, daß der österreichische Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung mit den seinerzeitigen tatsächlichen…
…dann wird noch zu prüfen sein, ob sich auch der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der Gesellschaft in Hongkong befindet. Sollte dieser Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung z.B. in der inländischen Wohnung des nach Österreich zugezogenen Gesellschafters gelegen sein, dann würde die Hongkong-Gesellschaft als solche…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der…
…weil wegen negativer Progressionseinkünfte keine ausreichende österreichische Einkommensteuer anfällt (fehlende Deckung der ausländischen Steuer im "Anrechnungshöchstbetrag"), dann kann eine solche Auswirkung des Anrechnungshöchstbetrages nicht durch eine Steuerrückerstattung nach § 240 BAO umgangen werden. Wurde über einen derartigen Rückerstattungsantrag in der Vergangenheit nicht entschieden und wird nunmehr…
…Dezember 1989 ein diesbezüglicher Notariatsakt erstellt wurde, der vorsieht, dass die Abtretung des Geschäftsanteiles "mit dinglicher Wirkung" zum Beginn des 1. Jänner 1990 erfolgt, und wurde die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den Geschäftsanteil tatsächlich erst mit 1. Jänner 1990 übertragen, so hat die steuerlich maßgebende Veräußerung…
…Auftrag für inländische Straßenbauasphaltierungsarbeiten erhalten, und hofft sie auf Anschlussaufträge beim gleichen Straßenbauprojekt, so wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass die Bauausführungszeiten aller Aufträge zusammenzurechnen sind, um zu bestimmen, ob die betriebstättenbegründende Frist der Z 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland überschritten ist…