Gemäß Artikel 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, ABl. Nr. L 152 vom 13.07.1967 S. 13, sind die Gemeinschaften, ihre Guthaben, Einkünfte und sonstigen Vermögensgegenstände von jeder direkten Steuer befreit. Gemäß Artikel 22 des Protokolls gelten diese Vorrechte…
Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österreichischer Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gemäß Z 27a lit. b des Schlussprotokolls zu Artikel 15 DBA-Deutschland ein österreichischer Besteuerungsanspruch daran auflebt. Dies wäre…
Erhält eine in Österreich errichtete Privatstiftung deutsche Zinsenerträge, so ginge die Steuerbefreiung gemäß § 5 Z 11 lit. c KStG 1988 für diese ausländischen Kapitalerträge nur dann verloren, wenn in Deutschland eine Steuerentlastung auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch genommen wird. Werden die Zinsenerträge aber bereits…
Gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Großbritannien gilt dieses Abkommen auch für alle Steuern, die nach dem Datum der Abkommensunterzeichnung in Österreich neu eingeführt wurden, wenn sie jenen ähneln, die vom Abkommen erfasst sind. Da die Lohnsummensteuer gemäß Art. 2 Abs. 1 lit. b…
Erhält eine in Österreich bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ausschließlich kirchliche Zwecke verfolgt und die sonach keinen Betrieb gewerblicher Art unterhält, von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im…
Zinsen aus griechischen Staatsanleihen dürfen gemäß Artikel 11 Abs. 2 in Österreich nicht besteuert werden. Diese Zuteilungsregel stellt die aus Griechenland zufließenden Zinsenerträge unabhängig davon steuerfrei, ob die Staatsanleihen im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen des österreichischen Anlegers gehalten werden. 29. Mai 1992 Für den…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen dürfen mit Auslandseinkünften und Auslandsvermögenswerten in Österreich nicht besteuert werden und werden daher in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn…
Renten, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung an politisch Verfolgte von der Bundesrepublik Deutschland gewährt werden, sind in Österreich gemäß Art. 10 Abs. 2 Z 3 DBA-Deutschland steuerfrei. Derartige Renten bleiben auch bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes außer Ansatz (AÖF Nr. 119/1965…
Die Ausübung einer Konsulententätigkeit für den Internationalen Währungsfonds ist von der inländischen Einkommensbesteuerung befreit, wenn diese Tätigkeit von einem "Beamten" des Fonds erbracht wird. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in Abschnitt 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen der Vereinten…
Gemäß Artikel 13 lit. b des Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961 ("EFTA-Protokoll"), genießen Angestellte der EFTA Befreiung von der Besteuerung der Gehälter und Bezüge. Dieser Bestimmung ist entsprechend der ständigen Praxis zu der inhaltsgleichen Bestimmung des…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…
Aktivbezüge und Ruhegenüsse, die die Weltbank an ihre Beamten bezahlt, sind in Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben. 9…
Mit diplomatischen, berufskonsularischen oder vergleichbaren Vorrechten ausgestattete Personen werden in Österreich nur nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht einer Besteuerung unterzogen (VwGH v. 29.1.65, 0202/63 und Einkommensteuerrichtlinien 1984 Abschn. 10 Abs. 6). Durch den vollständigen Wegfall der beschränkten Steuerpflicht für Zinsen…
Die United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East (UNRWA) genießt gemäß Abschnitt 45 des UNIDO-Amtssitzabkommens, BGBl. Nr. 245/1967, als Amt der Vereinten Nationen die gleichen steuerlichen Vorrechte wie die UNIDO. Es kann daher nach Maßgabe des…
…und Geschäftsleitung in einem EU-Staat eine 5-tägige Konferenz in Österreich, die der Ausbildungsförderung in einer wissenschaftlichen Fachdisziplin gewidmet ist, und erzielt der Verein Einnahmen aus der Teilnahmegebühr von Mitgliedern und Nichtmitgliedern, sowie aus Gebühren für Zusatzveranstaltungen, für deren Besuch die Teilnehmer optieren können…
Fließen einem liechtensteinischen Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen inländischen Wohnsitz aufgibt und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS…
Gemäß Artikel 13 lit. b des am 28. Juli 1960 in Genf unterzeichneten Protokolls über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), BGBl. Nr. 142/1961, sind Gehälter und Bezüge, die Angestellte der Organisation beziehen, in Österreich von der Besteuerung befreit. Diese…
Verlegt eine UN-Bedienstete, die in der Hauptsache beim Weltpostverein (WPF), einer Spezialorganisation der Vereinten Nationen, in Bern tätig gewesen ist, aus Anlass ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz nach Österreich, so wird ihre WPF-Pension in Österreich von der Besteuerung freigestellt. Nach Auffassung des Bundesministeriums für…
Schuldverschreibungen und andere Forderungswertpapiere, die von "internationalen Finanzinstitutionen" ausgegeben werden, sind gemäß § 94 Z 9 EStG von der Kapitalertragsteuer befreit. Diese Befreiung berührt allerdings nicht die Einkommensteuerpflicht der Kapitalerträge in den Händen der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Bezieher der Kapitalerträge. "Internationale Finanzinstitutionen" im Sinn…
Die steuerlichen Gemeinnützigkeitsbegünstigungen kommen einer in Österreich errichteten Privatstiftung nur dann zu, wenn diese überwiegend im Bundesgebiet den gemeinnützigen Zwecken dient. Gemäß § 48 BAO besteht die Möglichkeit, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden, soweit dies zur Erzielung einer den Grundsätzen…