…dann, wenn der Begünstigte nachgewiesenermaßen in einem Staat ansässig ist, mit dem ein in den maßgebenden Bestimmungen dem OECD-Musterabkommen vergleichbares Doppelbesteuerungsabkommen besteht, die Stiftungszuwendung von der österreichischen Besteuerung zu entlasten ist. 1. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung…
…die den im Inland tätigen gemeinnützigen Privatstiftungen zustehen auch der im betreffenden Ausland tätigen Stiftung zuerkannt werden können (Freistellung von der 22%igen Abzugsbesteuerung bei Zuwendungen an die Begünstigten und Herabsetzung der Erbschaftssteuer auf 2,5% bei Zuwendungen an die Stiftung). Für eine positive Ermessensübung…
…von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Eine andere Betrachtung könnte aber in Umgehungsfällen geboten sein, dann nämlich, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von…
…Stiftung könnte im gegebenen Zusammenhang nur dann begründet werden, wenn hiebei die Geschäftsleitung der Stiftung nach Österreich verlegt würde (z.B. weil diese in wirtschaftlicher Betrachtungsweise von dem Begünstigten wahrgenommen wird). 19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Fall vorliegt, könnte durch eine entsprechende Bescheinigung der fürstlich-liechtensteinischen Steuerverwaltung geklärt werden. Die Frage bezüglich der Familienbeihilfenberechtigung müsste zuständigkeitshalber von Ihnen dem BM für Umwelt, Jugend und Familie vorgelegt werden. 5. Februar 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ansässig" ist. Durch Vorlage einer von der Steuerverwaltung der Schweiz ausgestellten "Ansässigkeitsbescheinigung" kann dieser Nachweis erbracht werden (AÖF Nr. 31/1986). Ein Problem kann sich aber in Umgehungsfällen ergeben, beispielsweise dann, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er…
…wirtschaftlicher Betrachtungsweise als "Beteiligter" an dieser Stiftung anzusehen ist; eine solche Betrachtung wurde von deutscher Seite bei deutsch-österreichischen Verständigungsgesprächen vom 1.6.1994 als zulässig angesehen (vgl. auch EAS 873). 27. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…österreichischen Begünstigten würde bei dieser Sichtweise außerhalb der sieben Einkunftsarten zufließen und in Österreich nicht steuerpflichtig sein (BMF 05.07.1996, SWK Nr. 3/97, 56 und EAS 1873). Allerdings muss in Fällen dieser Art stets mit einer genaueren Durchleuchtung der Fallgegebenheiten durch die Abgabenbehörde…
…Anwendung der für Vorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften mit Deutschland vereinbarte Fiktion, derzufolge die Arbeit immer im Sitzstaat der Gesellschaft als ausgeübt gilt, ist auf Stiftungsvorstände nicht anwendbar, da hiefür keine Rechtsgrundlage erkennbar ist. 04. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS 947, 989). 1. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…beantwortet werden, da dies von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Verallgemeinernd können folgende Grundsätze bei der Handhabung des Ermessens hervorgehoben werden: Soweit kein besonderes österreichisches Interesse an einer Entlastungsmaßnahme erkennbar ist, wird idR auf österreichischer Seite nicht zugunsten von Steuerausländern auf die Besteuerung verzichtet; denn…
…Zahlungen als Begünstigter einer liechtensteinischen Stiftung, dann werden die österreichischen Besteuerungsrechte daran weder durch das österreichisch-liechtensteinische noch durch das österreichisch-kanadische Doppelbesteuerungsabkommen beschnitten. Das BMF vertritt die Auffassung, dass Zuwendungen einer liechtensteinischen Stiftung, die nicht einem Betrieb des Destinatärs zukommen, unter die wiederkehrenden Bezüge…
…von S 47.000,- ergibt. Soweit das DBA-Schweiz Österreich das Besteuerungsrecht zuweist, tritt Steuerfreiheit in der Schweiz ein; und zwar auch dann, wenn wegen Nichtüberschreitens der S 47.000,- Grenze keine österreichische Steuer anfällt. 4. November 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…Übung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens angesehen werden. Eine Ausscheidung von Vermögenswerten gemäß § 48 BAO aus der inländischen Bemessungsgrundlage in dem Maße, dass hierdurch die österreichische Steuer auf ein Niveau von 2,5% abgesenkt wird, wäre hingegen im Rahmen einer Reziprozitätszusicherung von deutscher Seite…
…Frankreich und Art. 21 DBA-Belgien) steht das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat des Begünstigten zu und es ist demzufolge auf österreichischer Seite nach den üblichen Regeln Entlastung von der Abzugsbesteuerung zu gewähren. 9. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Diese Betrachtung geht davon aus, dass der Begünstigte einer österreichischen Privatstiftung (die nach Art. 3 Abs. 1 lit. b DBA-Liechtenstein vom Begriff "Gesellschaft" erfasst wird) keine "aus sonstigen Gesellschaftsanteilen stammende Einkünfte" bezieht und die Einkünfte daher…
…wenn ordnungsgemäß ausgefüllte und von der tschechischen Abgabenbehörde bestätigte Vordrucke ZS-QU1 vorliegen. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, muss auf österreichischer Seite eine abkommensgemäße Steuerentlastung auch dann stattfinden, wenn die - durch den Vordruck der tschechischen Finanzverwaltung offengelegten - Zuwendungen in Tschechien nach dem innerstaatlichen Recht Tschechiens…
…durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die einen derart weitgehenden…
…auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung…