Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an im Ausland ansässige Versicherungsgesellschaften gezahlt werden, nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diesen Versicherungsgesellschaften die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt worden ist. Wesentlich sind sonach zwei Tatbestandselemente: einerseits, dass das ausländische Versicherungsunternehmen in Österreich…
…beseitigen. Das BM für Finanzen ist daher in Fällen dieser Art über Antrag bereit, zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung gemäß § 48 BAO eine Anrechnung der türkischen Versicherungssteuer auf die österreichische Versicherungssteuer zuzulassen. 4. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind nur die im BMF-Erlass vom 4.10.1993, GZ 04 0501/33-IV/4/93, angeführten Personen. Der zur Kfz-Steuer ergangene Erlass vom 6.7.1959, Zl. 85.776-8/1959, findet auf die motorbezogene Versicherungssteuer keine Anwendung…
Gemäß § 18 Abs. 1 EStG sind Versicherungsprämien, die an eine in einem EU-Staat (Deutschland) ansässige Versicherungsgesellschaft gezahlt werden, als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn diese Versicherungsgesellschaft im Inland einen Geschäftsbetrieb unterhält. Einen Geschäftsbetrieb in dem hier verstandenen Sinn bildet allerdings nicht jede Betriebstätte des ausländischen…