…in Österreich ansässigen Unternehmer in Polen eine Einzelfirma gegründet, deren Unternehmensgegenstand die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Autobussen ist, so handelt es sich hierbei für Zwecke der Besteuerung gemäß Artikel 3 Abs. 1 lit. d des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens, BGBl. Nr. 384/1975, um ein österreichisches Unternehmen…
…Eine polnische GesmbH, die in Österreich über keine Niederlassung (Betriebstätte) verfügt und in Österreich an Bauausführungen mitwirkt, die gemäß Artikel 5 DBA-Polen die Baudauer von 24 Monaten nicht überschreiten, unterliegt mit den hiefür bezogenen Gewinnen in Österreich nicht der Besteuerung. Ist an dieser polnischen…
…eine polnische Tochtergesellschaft errichtet, deren Aufgabe die Wartung der gelieferten Maschinen sein soll, dann bestehen zwei Gestaltungswege hiefür: die Gesellschaftsgründung kann von Österreich aus erfolgen und es können demzufolge die Gesellschaftsanteile im Betriebsvermögen der österreichischen Firmenzentrale gehalten werden. Diesfalls würden künftige Gewinnausschüttungen der polnischen Tochtergesellschaft…