Unter EAS 1751 wurde festgehalten, dass im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung die Anwendung des Transparenzprinzips auch im Fall vermögensverwaltender Personengesellschaften angewendet wird. Auf dieser Grundlage ist unter EAS 1754 der Bestand der österreichischen Erbschaftsteuerpflicht als gegeben angenommen worden, wenn ein deutscher Erblasser als Treugeber…
…durchgegriffen". Ist daher eine deutsche gewerblich tätige Personengesellschaft an inländischen Personengesellschaften beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG 1955 zukommt) im Schenkungs- oder Erbweg an Personen übertragen…
Ist an einer österreichischen GMBH & Co KG eine deutsche KG als Kommanditist beteiligt, dann ist bei der Besteuerung der österreichischen KG-Gewinnanteile auf die hinter der deutschen Mutter-KG stehenden Gesellschafter durchzugreifen. Dies gilt auch im Fall des Verkaufes des österreichischen KG-Anteiles durch die…
…vergleichbar sein, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Personengesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung Gröhs (die Gewinnbesteuerung der Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht Österreichs, Seite 55 ff): eine weitgehend aktive Mitwirkung und Einflussnahme des Gesellschafters am Gesellschaftszweck (Unternehmerinitiative), gemeinschaftlicher und…
Durch die Personengesellschaftsklausel des Art. 7 Abs. 7 DBA-Deutschland sollte die im innerstaatlichen Recht verwurzelte Transparenz der Personengesellschaften in ihren Auswirkungen auf Gesellschafter/Gesellschaftsbeziehungen auf der Abkommensebene festgeschrieben werden. Es ist wohl richtig, dass in diesem Zusammenhang die Rechtslage im Staat der Personengesellschaft für…
…wie dieses ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (zB EAS 1756). Gründen daher zwei in Österreich ansässige natürliche Personen eine operativ tätige bulgarische Personengesellschaft (eine der österreichischen KG vergleichbare KD) dann stellen die bulgarischen Betriebstätten der Personengesellschaft bulgarische Betriebstätten der beiden österreichischen Gesellschafter dar…
In Fällen doppelstöckiger Personengesellschaften bewirkt die Anwendung des Transparenzprinzips, dass Zinsen der Untergesellschaft für ein Darlehen, das der Gesellschafter der Obergesellschaft gewährt, nach den allgemeinen Grundsätzen als Sondervergütungen des darlehensgebenden Gesellschafters aus den Betriebstätten der Untergesellschaft zu werten sind. Es kann daher der deutschen Betriebsprüfung…
Beteiligen sich österreichische Anleger an einer deutschen GmbH & Co KG (KG), die mit dem aufgebrachten Kapital eine australische Limited Partnership (LP) erwirbt, die landwirtschaftliche Betriebe in Australien unterhält und bewirtschaftet, und wird die deutsche KG aus österreichischer Sicht als Holding-KG mit bloß vermögensverwaltender Funktion…
Ist eine deutsche Personengesellschaft an inländischen Personengesellschaften beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im vorgenannten Sinn…
…innerstaatlichen Recht ist diese Besteuerungsvoraussetzung erfüllt, weil die Betriebstätten der Personengesellschaft (mangels einkommens- und vermögensteuerlicher Rechtssubjektivität der Personengesellschaft) nur den dahinter stehenden Gesellschaftern zugerechnet werden können. Amerikanische Unternehmen, die sich an österreichischen Personengesellschaften beteiligen, müssen damit die nachteiligen Folgen, die das derzeitige DBA-USA an…
…einen Kredit, dann stellen die hierfür von der GR-KG an die Ö-KG gezahlten Zinsen in Anwendung der bei Personengesellschaften maßgebenden Transparenzmethode "Sondervergütungen" der D-GmbH dar, die dieser in ihrer österreichischen Personengesellschaftsbetriebstätte zugehen. Als Sondervergütungen bilden die Zinsen sowohl nach österreichischem wie auch…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer betrieblich tätigen ungarischen Kommanditgesellschaft ("betéti társaság" B.T.) beteiligt, dann stellen die ungarischen Betriebstätten der B.T. anteilig Betriebstätten des österreichischen Mitunternehmers dar (VPR 2010 Rz 276). Die von der B.T. erwirtschafteten Gewinne sind dem österreichischen…
…gemacht, sondern es wird der Gesellschaftstyp im Gleichklang mit der deutschen Rechtslage insgesamt als körperschaftsteuerpflichtig eingestuft". Bezieht daher eine deutsche KGaA, an der in Deutschland ansässige natürliche Personen zu 40% als Komplementäre und zu 60% als Kommanditisten beteiligt sind, von einer österreichischen Tochter-GmbH Gewinnausschüttungen…
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine KG errichtet, die in Kroatien aus dort ohne Betriebstättenbegründung erbrachten Marketingleistungen mit 20% Quellensteuer belastete Einkünfte erzielt, ergibt sich für Kroatien aus dem deutsch-kroatischen DBA eine Entlastungsverpflichtung. Diese Entlastungsverpflichtung lässt sich insoweit aus Beispiel 9 des OECD…
Eine liechtensteinische Anstalt, die als Kommanditist an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist, unterliegt mit ihrem Gewinnanteil der im Veranlagungsweg wahrzunehmenden inländischen Körperschaftsbesteuerung. Der Abzug der 20%igen Abzugssteuer gemäß § 99 Abs. 1 Z 2 EStG. kommt nur im Fall ausländischer mehrstöckiger Personengesellschaftskonstruktionen mit nicht mehr…
Beabsichtigen österreichische Investoren, sich als Kommanditisten an einer durch die Komplementär-GmbH "gewerblich geprägten" deutschen GmbH & Co KG zu beteiligen, die ein sehr hoch verzinstes Darlehen an einen Kanadier vergibt, dann stellen die Räumlichkeiten der KG Personengesellschaftsbetriebstätten der Gesellschafter dar. Dies hat in der Vergangenheit…
…GmbH & Co KG, deren Gesellschafter allesamt deutsche Personen sind, ihre zum Betriebsvermögen gehörigen Anteile an einer ebenfalls operativ tätigen ungarischen Personengesellschaft, so wird aufgrund des bei Personengesellschaften in Österreich geltenden Transparenzprinzips der Veräußerungsgewinn in den Händen der in Deutschland ansässigen Gesellschafter besteuert. Auf österreichischer Seite…
Beabsichtigen die Gesellschafter einer österreichischen GmbH ihre im Privatvermögen gehaltenen GmbH-Beteiligungen in eine operativ tätige slowakische (oder bulgarische) Kommanditgesellschaft einzubringen, wird zu bedenken sein, dass dieser Einbringung die angestrebte steuerliche Wirkung nur dann zuteil werden kann, wenn diese Beteiligungen hierdurch in das steuerliche Betriebsvermögen…
Veräußert der in Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH & CoKG seine Beteiligung sowohl an der KG als auch an der Komplementär-GmbH und wird der Anteil an der Komplementär-GmbH auf deutscher Seite dem notwendigen Betriebsvermögen der deutschen KG zugerechnet und folglich der Veräußerungsgewinn der…
Sind vier nach Österreich zugewanderte deutsche Staatsbürger an einer deutschen Gesellschaft nach bürgerlichem Recht beteiligt, die sich - gemeinsam mit einem fünften in Deutschland verbliebenen Gesellschafter - mit der Verwaltung von deutschem Liegenschaftsvermögen und mit Kapitalvermögen befasst, dann steht hinsichtlich der vier österreichischen Gesellschafter das Besteuerungsrecht an…