…dann steht gemäß Art. 6 DBA-CSSR das Besteuerungsrecht an den aus dem tschechischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Tschechien zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen; die in EAS 1012 enthaltenden Aussagen, die in Bezug auf gleichgelagerte Fälle zu…
…Der Begriff der "festen örtlichen Anlage oder Einrichtung" ist hiebei § 29 BAO entlehnt und hat den dort im Auslegungsweg entwickelten weiten Inhalt zu eigen. Ein Jagdpachtrevier wird daher als Betriebstätte anzusehen sein. Für den in diesem Jagdrevier Dienst versehenden Berufsförster wird sonach vom ausländischen Arbeitgeber…
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe fallen hinsichtlich ihrer Einkommensbesteuerung unter Artikel 3 DBA-Deutschland (Steuerzuteilungsregel für unbewegliches Vermögen). Einkünfte aus einer in Österreich gelegenen Landwirtschaft einer in Deutschland ansässigen Person unterliegen daher in Österreich der Einkommensbesteuerung. Hinsichtlich der Vermögensbesteuerung gilt dieses Belegenheitsprinzip allerdings nur eingeschränkt…
…34/2000). Diese Betrachtung wird nicht nur bei Veräußerung von Unternehmen im Sinn des Artikel 7 DBA, sondern auch bei der Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gelten müssen. Der als Zinselement zu beurteilende Teil des Kaufpreises unterliegt daher der österreichischen beschränkten Steuerpflicht, wobei die…
…Ausübung der Funktion eines "planenden Baumeisters" als Ausübung eines "freien Berufes" im Sinn des Art. 14 des Abkommens zu werten. Anmerkung: EAS 1775, die das Gegenteil besagt, ist noch 2000 ergangen und daher durch das Ergebnis des Verständigungsverfahrens überholt. Bundesministerium für Finanzen, 11. Dezember 2007
…in Anwendung des österreichischen Steuerrechts Betriebseinheit zwischen der dänischen Plantage und der österreichischen Vertriebstätigkeit angenommen wird und daher die Gesamteinkünfte jenen aus Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden, ist aber eine Anwendung der Pauschalierungsverordnung nicht möglich, weil in Österreich kein forstwirtschaftlicher Einheitswert existiert. Bundesministerium für Finanzen…
…Äcker auf ungarischer Seite, dann steht gemäß Art. 6 DBA-Ungarn das Besteuerungsrecht an den aus dem ungarischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Ungarn zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Allerdings ist zu beachten, dass dann, wenn die aus…
Wurde ein schweizerischer Agraringenieur von einer inländischen GmbH durch drei Jahre hindurch während der Ernte- und Verarbeitungszeit von Blütenpollen als Konsulent eingesetzt, dann steht Österreich gemäß Art. 14 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht an den hiefür bezogenen Konsulentenhonoraren nur dann zu, wenn der Agraringenieur seine inländische…