RIS AI
5 Treffer1163 msnur geltende Fassungen
EAS 1408Arbeitnehmer eines ausländischen Jagdpächters
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 46/1-IV/4/9904.02.1999

Ausländische Arbeitgeber sind zum inländischen Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn sie im Inland eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 unterhalten. Betriebstätte ist hiebei gemäß § 81 Abs. 2 EStG 1988 jede "feste örtliche Anlage oder Einrichtung", "wenn sie der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit…

EAS 2244"Holzrückearbeiten" in österreichischen Forstrevieren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/1-IV/4/0303.03.2003

Sind ausländische Gesellschaften aus DBA-Partnerstaaten in österreichischen Forstrevieren mit Holzaufarbeitungen beschäftigt, dann begründen sie hierdurch alleine keine österreichische Betriebstätte; auch dann nicht, wenn dem jeweiligen Arbeiter ein Container zur Verfügung gestellt wird, der nach Maßgabe des Arbeitsfortschrittes von Revier zu Revier transportiert wird. Nur…

EAS 2905Christbaumverkauf aus einer in Dänemark betriebenen Christbaumplantage
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1820-IV/4/200723.11.2007

…in Anwendung des österreichischen Steuerrechts Betriebseinheit zwischen der dänischen Plantage und der österreichischen Vertriebstätigkeit angenommen wird und daher die Gesamteinkünfte jenen aus Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden, ist aber eine Anwendung der Pauschalierungsverordnung nicht möglich, weil in Österreich kein forstwirtschaftlicher Einheitswert existiert. Bundesministerium für Finanzen…

EAS 2535Betriebstätte im Fall eines italienischen Holzschlägerungsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0270-IV/4/200406.12.2004

  Führt ein italienisches Unternehmen in Österreich in einem Forstrevier Holzschlägerungs- und Holzbringungsarbeiten durch, dann wird diese Aktivität nicht als "Bauausführung" anzusprechen sein, sodass aus dem Umstand einer 12 Monate überschreitenden Arbeit allein keine Betriebstättenbegründung in Österreich abzuleiten ist. Allerdings lässt sich zurzeit kein klares…

EAS 1999Besteuerung grenzdurchschnittener Landwirtschaften im Verhältnis zu Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4702/2-IV/4/0201.03.2002

  Bewirtschaften österreichische Landwirte Äcker auf tschechischer Seite, dann steht gemäß Art. 6 DBA-CSSR das Besteuerungsrecht an den aus dem tschechischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Tschechien zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen; die in EAS 1012 enthaltenden…