…damit in die unbeschränkte Steuerpflicht Österreichs ein und unterliegt mit seinen Welteinkünften der inländischen Besteuerung; dazu zählen auch die Gewinnausschüttungen der Hongkong-Gesellschaft. Die nichtausgeschütteten Gewinne der Hongkong-Gesellschaft (von der angenommen wird, dass sie nicht als "Kapitalanlagefonds" aufzufassen ist) würden im Allgemeinen nur unter…
Wird die inländische Tochtergesellschaft einer Kanalinselgesellschaft liquidiert, dann unterliegt die Kanalinselgesellschaft mit dem hiebei in ihren Händen realisierten Liquidationsgewinn gemäß § 31 EStG i.V. mit § 98 Z. 8 EStG der beschränkten inländischen Steuerpflicht. Ein Kapitalertragsteuerabzug von den an sie überwiesenen Liquidationsraten ist nicht vorgesehen; die…
…nun ausgeschütteten Gewinne erzielt wurden oder nicht. Im allgemeinen wird daher davon auszugehen sein, dass eine Beteiligung, die beispielsweise um S 100 Mio. an eine auf den britischen Kanalinseln errichtete Gesellschaft veräußert wird, wobei sich der Veräußerer zudem die (6 Monate später erfolgende) Gewinnausschüttung in…
…Prag eine Verkaufsniederlassung eröffnet, so ist der auf diese Prager Betriebstätte entfallende und folglich von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung freizustellende Gewinn unter Beachtung des "Fremdverhaltensgrundsatzes" zu ermitteln. Es ist sonach jener Gewinn aus der österreichischen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden, den die Prager Niederlassung erzielt hätte, wenn sie ein…
Wird eine inländische Kapitalgesellschaft, die einer niederländischen und einer luxemburgischen Muttergesellschaft gehört, liquidiert, dann führt der hierbei anfallende Liquidationserlös für die beiden Muttergesellschaften zur Realisierung eines Veräußerungsgewinnes, der gemäß § 98 Z 8 EStG 1988 der österreichischen Körperschaftsbesteuerung unterliegt. Allerdings stehen Artikel 8 DBA-Luxemburg und…
Ist eine österreichische Privatstiftung an einer deutschen GmbH beteiligt, dann unterliegt sie nach inländischem Recht mit Gewinnausschüttungen der deutschen Gesellschaft der Körperschaftsbesteuerung, wenn sie auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens eine abkommensrechtliche Herabsetzung der deutschen Kapitalertragsteuer in Anspruch nimmt (§ 13 Abs. 2 KStG). Die Ratio dieser Bestimmung…
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des…
…wenn die deutsche Gesellschaft nicht dem Konzernverband angehört hätte. Der Umstand, dass die österreichische Vertriebsgesellschaft in den vergangenen Jahren aus dem Osteuropa-Geschäft laufend Gewinne lukriert hat und den Kundenstock in Osteuropa in einer über 10 Jahre dauernden Phase selbst aufgebaut hat, deutet darauf hin…
…besteht im Gewinnfolgejahr auf Grund des DBA-Deutschland ein Anrecht, dass der gesamte deutsche Betriebstättengewinn von der österreichischen Besteuerung auch dann freigestellt wird, wenn der Vorjahresverlust nach deutschem Recht auf diese Betriebstättengewinne vorgetragen wird. Denn die ungekürzte Gewinnfreistellung im Folgejahr führt diesfalls in Österreich nicht…
…a des Abkommens Deutschland dazu, die deutschen Kommanditisten hinsichtlich ihrer in Österreich erzielten Betriebstättengewinne, sonach auch hinsichtlich der darin enthaltenen Gewinnausschüttung, von der deutschen Besteuerung freizustellen (in diesem Sinn EAS 2807). Auf der Grundlage des "AOA" (Authorized OECD Approach: siehe den von der OECD am…
…Zuteilungsregel des Artikels 13 des DBA-Schweiz zu unterstellen ist. Der hierbei erzielte Gewinn (die auf die entstandenen stillen Reserven samt Firmenwert zurückzuführende Differenz zwischen den seinerzeitigen Anschaffungskosten und dem Amortisationsentgelt) ist daher in Österreich steuerfrei. Auch wenn das Amortisationsentgelt aus dem Reingewinn und freien…
…des Artikels 10 oder 21 Anwendung. Wie im Fall einer Veräußerung (ieS) wird auch im Fall einer Liquidation der Veräußerungserlös (der Liquidationserlös) nicht dahingehend untersucht, ob dieser teilweise auf thesaurierte Gewinne entfällt. Es findet daher auch keine derartige Aufspaltung des Liquidationserlöses für abkommensrechtliche Belange statt…
Gewinnausschüttungen, die eine österreichische GmbH als Mehrheitsgesellschafterin von einer estnischen Aktiengesellschaft (Aktiaselts; AS) bezieht, sind nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 KStG von der österreichischen Körperschaftsbesteuerung befreit. Da die estnische Gesellschaft operativ tätig ist, liegt kein Anwendungsfall des "Methodenwechsels" nach § 10 Abs. 4 KStG vor…
…Einkünfte sind - mangels Betriebstätte in der Schweiz - zur Gänze in Deutschland der Besteuerung zu unterziehen. Unter diesen Gegebenheiten ist die von der österreichischen Kapitalgesellschaft vorzunehmende Gewinnausschüttung nach Maßgabe des § 94a EStG von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten (Hinweis auf Absatz 2 der Anlage 2 zu…
Hat ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger seinen durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführten Betrieb im Oktober 1999 nach Deutschland verlegt, wobei einerseits nach Gegenverrechnung mit hierbei aufgedeckten stillen Reserven noch ein österreichischer Betriebsverlust von rund 30.000 S verblieb und andererseits für die Zeit Oktober bis…
Verbleibt nach der Liquidation der inländischen Tochtergesellschaft für die zu 50% beteiligte französische Muttergesellschaft ein Endvermögen, das das von den Gesellschaftern einbezahlte Stammkapital samt Kapitalrücklagen übersteigt, dann stellt dies Einkünfte aus einem Veräußerungsvorgang dar, der unter Artikel 13 DBA-Frankreich zu subsumieren ist…
…Altabkommen (Z 13 des Schlussprotokolls) als auch nach dem neuen Abkommen (Abs. 18 des nicht veröffentlichten Entwurfes eines Anwendungsschreibens) sollte der Anteilsprozentsatz bei der indirekten Gewinnaufteilung grenzüberschreitend zwischen den Verwaltungen abgestimmt werden. Wenn daher durch das Versicherungsunternehmen zwischen den zuständigen Finanzämtern das Einvernehmen über eine…
Die Gewinnausschüttung, die eine bosnische Kapitalgesellschaft an ihre beiden zu 100% beteiligten österreichischen Gesellschafter vornimmt, ist - sofern kein KESt-Abzug durch eine österreichische Bank zu erfolgen hat - bei den beiden österreichischen Gesellschaftern gemäß § 37 Abs. 8 Z 2 EStG 1988 als Sondereinkunft mit 25% der…
…GesmbH zugute. Da bereits nach innerstaatlichem Recht keine Steuerpflicht besteht, geht die Vorschrift des Artikels 10a des DBA-Deutschland ins Leere, derzufolge offene und verdeckte Gewinnausschüttungen (einschließlich der Zuteilung von Freianteilen) einer 15%igen österreichischen Abzugsbesteuerung unterliegen. 5. August 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
Veräußert ein in Deutschland ansässiger Gesellschafter einer deutschen KG seinen 40%igen Gesellschaftsanteil, dann löst dies österreichische Steuerpflicht aus, wenn hierdurch auch Teile einer österreichischen Betriebstätte veräußert werden. Ist die deutsche KG die 92%ige Mutter-KG einer in österreichischen Betriebstätten operativ tätigen österreichischen Tochter…