…der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem bekanntgegebenen Unternehmen eine bloße Briefkastenfirma zu vermuten ist. In diesem…
…des Ausgabenabzuges anzuwenden ist. Denn andernfalls würde unsere Steuerrechtsordnung zu dem absurden - und daher vom Gesetzgeber nicht gewünschten - Ergebnis führen, dass aus den Steueroasen zuziehende Personen, alle Aufwendungen, die mit ihren unbesteuerten Steueroaseneinkünften zusammenhängen, mit dem in Österreich steuerpflichtigen Einkommen saldieren dürfen. Österreich könnte sich…
…Gewinn. Daraus folgt, dass in Verlustjahren keine Abzugsbesteuerung für die ausländische beteiligte KG vorzunehmen ist. § 99 Abs. 2 EStG enthält daher nur für die "übrigen Fälle" der Abzugsbesteuerung ein Abzugsverbot für Aufwendungen. 21. Juli 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Wird von einem österreichischen Unternehmen eine namhafte Provision an eine schweizerische Briefkastenfirma überwiesen und ist bekannt, wer hinter dieser schweizerischen Firma steht, dh. wem diese Provision im Ergebnis zugeflossen ist, so kann die Nichtanerkennung des Provisionsaufwandes nicht auf § 162 BAO gestützt werden; denn sowohl der…
…15 DBA-Deutschland die aus den Deutschlandtourneen erzielten Einkünfte aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Der Umstand, dass die diese Einkünfte kürzenden Aufwendungen bei der deutschen Abzugsbesteuerung unberücksichtigt geblieben sind, vermag nicht ihre Abzugsfähigkeit in Österreich zu begründen. 16. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr…
…lassen. Bei ausländischen Zinsenerträgnissen, die unter die dem Artikel 11 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten DBA-Bestimmungen fallen, werden im übrigen nur jene Aufwendungen des Kreditgebers die durch Anrechnung begünstigten Auslandseinkünfte kürzen, die dieser maßgebenden Steuerzuteilungsregel des DBA zuzuordnen sind. Dies gilt nicht für Wertminderungen der…
…zurückkehren wird und dass diesfalls die Pensionsleistungen keinen Steuerertrag in Österreich hinterlassen werden: Die Kohärenz eines Steuersystems (jener Staat, der die getätigten Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt, soll auch die hiedurch finanzierten späteren Einkünfte besteuern) nötigt daher nicht zur Zulassung eines Sonderausgabenabzuges für die nach Österreich entsandten…
…den gegebenen Umständen nicht die liechtensteinische Anstalt sein kann. Nichterfüllung dieses Empfängerbenennungsauftrages zieht die Nichtabzugsfähigkeit der Provisionen in Österreich nach sich. Wenn nun diese Anstalt außerdem dem österreichischen Unternehmen ein Darlehen in der Größenordnung von S 100 Mio. gegen durchaus angemessene Zinsen von 9% zur…
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
Werden in einem deutschen Betriebsprüfungsverfahren im Jahr 1995 angefallene Aufwendungen einer deutschen Gesellschaft für den 1996 erfolgten Erwerb einer österreichischen KG-Beteiligung unter Berufung auf Artikel 4 des österreichisch-deutschen DBA vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, so hat die deutsche Gesellschaft Anrecht, daß über diese Frage ein…
…von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000 Euro zu tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei…
…z.B. Grundsteuer, Zinsen für noch aushaftende Wohnungskredite, Wertminderung der Wohnungssubstanz), nicht als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der österreichischen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit anzusehen sein; sie dienen vielmehr der Sicherung und/oder Erhaltung der dem Privatvermögen zuzurechnenden US-Vermögenswerte (vgl. auch EAS 358…
Betreibt eine Wiener Kommanditgesellschaft den Handel mit elektronischen Bauteilen, wobei etwa 60% des Umsatzes mit tschechischen Abnehmern getätigt wird, und wird zur besseren Betreuung der tschechischen Kunden in Pilsen ein Repräsentanzbüro eröffnet, dem von den Steuerverwaltungen der beiden Staaten bloß der Charakter einer Hilfseinrichtung…
Ausländische Seminarvortragende, die in Staaten ansässig sind, mit denen OECD-konforme Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, unterliegen keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen…
Erhält eine österreichische Vertriebs-GmbH eines multinationalen Konzerns von einer britischen Konzerngesellschaft Rechnungen über angebliche Consultingleistungen und stellt sich nach mangelnder Mitwirkung durch die inländische GmbH in einem Betriebsprüfungsverfahren im Zuge einer Internet-Recherche heraus : das britische Consultingunternehmen gehört mindestens zu 50% einer Steueroasengesellschaft, der…
Unter EAS 1204 wurde im Fall eines österreichischen Grenzgänger-Lehrers bei einer öffentlichen schweizerischen Volksschule die Auffassung vertreten, dass eine die Pensionen treffende abkommensrechtliche Steuerfreistellungsverpflichtung kein Abzugsverbot für die in der Aktivzeit zu leistenden Pensionskassen-Pflichtbeiträge zu entfalten vermag. Denn der maßgebende Kausalzusammenhang wurde zwischen…
Anlaufverluste, die ein an einem inländischen Landeskrankenhaus als Grenzgänger tätiger Arztes vor Aufnahme seiner Inlandstätigkeit in einer deutschen Arztpraxis erlitten hat, können in Österreich nicht im Wege des Verlustvortrages berücksichtigt werden. Rechtsgrund für die Nichtvortragsfähigkeit ist nicht § 102 Abs. 2 Z 2 EStG, sondern…
…Berechnung der 10%-Grenze des § 4 Abs. 4 Z. 2 EStG. Der nichtabzugsfähige Teil der Lohn- und Gehaltsaufwendungen, der auf die Tätigkeit zugunsten des deutschen Hauptsitzes entfällt, ist sonach gemäß Art. 4 DBA-Deutschland dem deutschen Hauptsitz weiterzubelasten. Der gleiche Grundsatz gilt für die Pensionskassenbeiträge…
Entsendet eine deutsche Bildungsakademie, die in der Rechtsform eines Vereines geführt wird und in Österreich über keine Betriebstätte verfügt, Dienstnehmer und freiberufliche Mitarbeiter als Vortragende zu österreichischen Seminarveranstaltungen, so unterliegen die hiefür vereinbarungsgemäß von dem österreichischen Seminarveranstalter an die Akademie zu leistenden Vergütungen gemäß § 99…
…so ist für solche Versicherungsunternehmen das Tatbestandsmerkmal der "Erlaubnis" zum inländischen Geschäftsbetrieb erfüllt. Werden allerdings solche EWR-Versicherungsunternehmen vom Ausland aus, sonach ohne inländischen Geschäftsbetrieb, auf dem österreichischen Markt tätig, fehlt es nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen am Vorliegen des zweiten Tatbestandsmerkmales (EAS 388…