…DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht ab Wohnsitzverlegung ausschließlich Österreich zugewiesen. Dieses Besteuerungsrecht kann in Österreich aber - wie im Fall der Rente der Ehefrau - nur nach den Regeln für Gegenleistungsrenten ab Überschreiten des kapitalisierten Rentenwertes ausgeübt werden (Faktor 7, wenn der Anspruch auf die Zusatzpension mit Vollendung…
…vier Jahre ihren Wohnsitz in die Schweiz, um dort vor Ort innerhalb dieser Zeitspanne einen Großauftrag eines schweizerischen Unternehmens zu bearbeiten, wobei sowohl die achtjährige Tochter (nach Beendigung des Volksschul-Wintersemesters) als auch der Lebensgefährte ab 1. Februar 2000 nachfolgen werden, dann ist nicht auszuschließen…
…einen in der Schweiz lebenden - und dort ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich in die Schweiz verlagert hat und folglich ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich nicht mehr…
…und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nach…
…Eine andere Rechtslage würde gelten, falls der schweizerischen Fürsorgeeinrichtung der Status einer "ausländischen Pensionskasse" im Sinn von § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG zukäme; dies wäre der Fall, wenn sie in Aufbau und Funktion mit einer inländischen Pensionskasse, die nach dem Pensionskassengesetz errichtet…
…dort in den Ruhestand getretene Dienstnehmerin eines schweizerischen Unternehmens Ende September 1998 eine Pensionsabfindung aus einer schweizerischen Pensionskasse, dann steht das Besteuerungsrecht daran gemäß dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen dem Ansässigkeitsstaat, sonach der Schweiz, zu (Hinweis auf EAS 1932). Dieses schweizerische Besteuerungsrecht verlagert sich nicht auf…
… Ist ein Österreicher mit seiner Familie in Österreich ansässig und arbeitet er für ein schweizerisches Unternehmen in Uzwil, dann ist fraglich, ob er noch die "Grenzgängereigenschaft" im Sinn des Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz erfüllt, wenn er an seinem schweizerischen Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält…
…nach ihrer Pensionierung ihren Wohnsitz aus der Schweiz nach Österreich, so zählen bei beiden Steuerpflichtigen die auf gesetzlichen Pflichtbeitragszahlungen beruhenden Renten aus der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und werden als solche regelmäßig in Anwendung von Artikel…
…Schweiz unterhält und der österreichische Wohnsitz lediglich den Charakter eines Zweitwohnsitzes aufweist, dann werden nach der geltenden Auslegung des DBA-Ö/Schweiz die nach diesem Abkommen von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte (dazu zählen insbesondere alle Einkünfte aus der Schweiz und aus Drittstaaten) in Österreich nicht…
…Konstruktionsarbeiten mit Internetverbindung zur EDV-Anlage des österreichischen Arbeitgebers; schriftliche und telefonische Kundenkontakte, Anboterstellungen) und ist er nur zu 1/4 seiner Arbeitszeit an den technischen Apparaten des Arbeitgebers und bei Kunden auf österreichischem Staatsgebiet tätig, dann unterliegt gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz nur der…
…der Schweiz ausgezahlt werden und die folglich nicht unter Artikel 18 DBA-Schweiz, sondern unter die "Kassenstaatsregel" des Artikels 19 des Abkommens fallen, so trifft diese Beurteilung nur für einen Sonderfall zu; nämlich jenen, in dem die AHV-Rente an einen ehemals öffentlich Bediensteten der…
…daher nicht auf der Ebene des Bundesministeriums für Finanzen entschieden werden. Als Sachverhaltsfrage stellt sich auch die Beurteilung dar, ob mit dem Wohnsitzwechsel eine Betriebsaufgabe, eine Betriebsverlegung oder eine Betriebsunterbrechung verbunden ist. Wird in der Schweiz keine weitere Maklertätigkeit ausgeübt und ist wahrscheinlich, dass der…
…österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens als Ansässigkeitsstaat berufen, die Gesamtbezüge der Besteuerung zu unterziehen, vorausgesetzt, dass Aufenthalte auf österreichischem Staatsgebiet die Frist des Artikels 15 Abs. 2 des Abkommens (183 Tage pro Kalenderjahr) nicht übersteigen. Die Bezüge sind korrespondierend in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…
…der 30 Jahre in der Schweiz gelebt hat und dort im nicht-öffentlichen Sektor beschäftig war, nach seiner Pensionierung seinen Wohnsitz nach Österreich und bezieht er von einer schweizerischen Pensionskasse eine Zusatzpension, dann steht das Besteuerungsrecht an solchen Pensionszahlungen gemäß Artikel 18 des österreichisch-schweizerischen…
…Abkommens unter Rückgriff auf innerstaatliches Recht der Standpunkt vertreten werden, dass nur Kaufpreisrenten, nicht aber Renten, die nur kraft Rentenform steuerpflichtig werden, zu "Gewinnen aus der Veräußerung" im Sinn von Art. 13 DBA Schweiz führen. Mit Deutschland ist in Ziffer 5 des Schlussprotokolls zum DBA…
…nicht dazu, dass Ansässigkeit in der Schweiz eintritt. Damit würde der inländische Ferienwohnsitz bewirken, dass Österreich die Position des "Ansässigkeitsstaates" zufällt und dass die Erfassung der Drittstaatseinkünfte in Österreich keinen Abkommensverstoß darstellt. 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Wird solcherart die schweizerische AHV-Beitragsrückzahlung vom inländischen Einkommensbegriff nicht erfasst, dann erübrigt es sich damit, auf die Frage einzugehen, ob eine Steuerfreistellung auf Grund von Artikel 15 DBA-Schweiz gerechtfertigt ist. 9. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Unterliegt der Steuerpflichtige mit österreichischen Einkünften in der Schweiz nicht den allgemein erhobenen Steuern (z.B. weil ihm eine auch die österreichischen Einkünfte umfassende Steuerpauschalierung gewährt worden ist), so gilt er nicht als in der Schweiz ansässig. Eine so genannte "modifizierte Pauschalbesteuerung", bei der die…
…der "privaten" Pensionskasse nicht um eine Person des öffentlichen Rechts handelt. Unter dieser Voraussetzung unterlägen diese Einkünfte daher bei einem in Österreich ansässigen Abgabepflichtigen gemäß Art. 18 DBA-Schweiz dem ausschließlichen Besteuerungsrecht Österreichs. Die Anwendung des Kausalitätsprinzips kann im Anwendungsbereich des Art. 18 nicht in…
…zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigten aufgefordert werden. Wenn sich schweizerische Steuerpflichtige durch eine derartige Vorgangsweise österreichischer Finanzämter beschwert erachten, müssten sie in dieser Sache an ihre eigene Steuerverwaltung in Bern verwiesen werden. 4. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: