…einer speziell für den Konzerneinkauf zuständigen Konzerngesellschaft handelt. Wird angesichts einer solchen Rechtsbeurteilung einer Einkaufsstelle (also einer Stelle, die Einkaufsverträge abschließt) keine Betriebstätteneigenschaft zugemessen, dann kann den inländischen Räumlichkeiten umso weniger Betriebstättencharakter zugeordnet werden, wenn sich die Tätigkeit in Österreich nur auf Teilaufgaben des Wareneinkaufes…
…daher vom Gesetzgeber nicht gewünschten - Ergebnis führen, dass aus den Steueroasen zuziehende Personen, alle Aufwendungen, die mit ihren unbesteuerten Steueroaseneinkünften zusammenhängen, mit dem in Österreich steuerpflichtigen Einkommen saldieren dürfen. Österreich könnte sich mit einer derartigen Vorgangsweise möglicherweise sogar dem internationalen Vorwurf der Handhabung einer "unfairen…
…der Ziffer 9 lit. a des Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland noch als gegeben angenommen werden kann. Fragen dieser Art können allerdings nicht im EAS-Verfahren geklärt werden, sondern bedürfen einer koordinierten Absprache mit den zuständigen Finanzämtern der beiden Staaten. Sollte sich hiebei ein…
…deutschen KG lediglich im Wareneinkauf für ihre Gesellschafter besteht, dann ist nach Auffassung des BM für Finanzen der im Wege dieser KG-Beteiligung erzielte Gewinnanteil nicht aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden. Es ist wohl richtig, daß im allgemeinen die Räumlichkeiten einer deutschen KG als deutsche…