…worden und es sind zutreffend die Betriebstättengewinne in den Händen der beiden Mitunternehmer besteuert worden. Die Frage, inwieweit diese einkommensteuerliche Sichtweise die erb- und schenkungssteuerliche beeinflusst, ist derzeit nicht völlig geklärt. Nach der Verwaltungspraxis endet die Transparenzmethode und damit der Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter jedenfalls…
…steuerpflichtigen Gesellschafter an seine Söhne im Schenkungsweg übertragen (wobei ein Sohn in Österreich unbeschränkt und der andere nur beschränkt steuerpflichtig ist) dann unterliegen beide Schenkungsvorgänge kraft der unbeschränkten Steuerpflicht des Geschenkgebers der österreichischen Schenkungssteuerpflicht. Ob und in welchem Umfang Deutschland die Vorgänge der Schenkungssteuerpflicht unterwirft…
Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung…
…der österreichischen Schenkungssteuer auch dann gewährt, wenn die inländische Steuerpflicht nicht durch einen Hauptwohnsitz, sondern bloß durch einen Zweitwohnsitz begründet wird, wenn sonach Steuerausländer begünstigt werden sollen (Philipp-Loukota-Jirousek, Kommentar Internationales Steuerrecht, Z 00-427). Allerdings können Steuerbefreiungen nur für jene Schenkungsvorgänge gewährt werden…
…ausschließlich aus einer vermieteten, in Österreich belegenen Immobilie besteht, an eine in den USA ansässige natürliche Person, dann ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob durch diese Schenkung innerstaatlich eine steuerpflichtige Veräußerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 vorliegt. Nach § 27 Abs…
…bloß vermögensverwaltend tätig ist (siehe auch EAS 265 und EAS 519). Auf der Grundlage der vorstehenden Beurteilung würde sich auch dann keine inländische Schenkungssteuerpflicht ergeben, wenn anstelle der schenkungsweisen Übertragung eines Anteils an der deutschen Personengesellschaft eine unentgeltliche Aufnahme als atypisch stiller Gesellschafter stattfindet. 12…
…in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem…
…in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung, die Erteilung eines auf § 48 BAO gestützten Freistellungsbescheides zu beantragen; in diesem…
…und schenkungssteuerlicher Sicht zu würdigen sein. Denn wurde keine gebührenpflichtige Darlehensurkunde errichtet, dann wird sich - auch im Familienverband - die Frage stellen, ob nicht in Wahrheit eine Schenkung vorliegt. Falls auch dies zu verneinen ist, dann wird aber jedenfalls im Verzicht auf die Verzinsung eine schenkungsteuerpflichtige…
Überträgt der in Deutschland ansässige Vater seinem in Österreich ansässigen Sohn im Schenkungsweg eine österreichische Liegenschaft, so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf…
…der in Österreich ansässige Vater schenkungsweise die Bezahlung des Kaufpreises, den die in Deutschland ansässige Tochter aus Anlass des Abschlusses eines Kaufvertrages über ein deutsches Grundstück zu entrichten hätte (mittelbare Grundstücksschenkung), dann besteht die Bereitschaft, die hiedurch eintretende doppelte Schenkungsbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland in…
Artikel 7 des DBA(Erb)-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen vor, dass der Erb- oder Schenkungsübergang von in Österreich belegenem körperlichen beweglichen Vermögen in Österreich zu besteuern ist. Forderungen zählen aber auch dann nicht zum beweglichen körperlichen Vermögen, wenn sie durch in Österreich belegene…
…deutschen Betrieben sowie Geldvermögen aus deutschen Quellen an seine Kinder im Schenkungsweg zu übertragen, dann wäre eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland hinsichtlich des deutschen Betriebsvermögens durch Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) möglich; hinsichtlich des Geldvermögens könnte die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer beseitigt werden. 25…
…Besteuerung der Übertragung von Kapitalvermögen anwenden; vor allem dann nicht, wenn in einem zeitlichen Naheverhältnis zum Schenkungsvorgang eine Verlagerung des Hauptwohnsitzes des Geschenkgebers eintritt. Denn die Übertragung von Kapitalvermögen wird in den internationalen Steuerverträgen nicht der Besteuerungskompetenz des Belegenheitstaates zugewiesen. Droht in diesem Bereich eine…
…auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme auf die österreichische Besteuerung zu verzichten (EAS 628). Eine andere Beurteilung ist allerdings dann anzustellen, wenn der im Ausland ansässige Geschenkgeber im Zeitpunkt der Schenkung die österreichische Staatsbürgerschaft besaß und mittlerweile eine Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Österreich eingetreten ist. Denn…
…zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im vorgenannten Sinn sind, so tritt nach der derzeitigen Verwaltungspraxis keine inländische Schenkungssteuerpflicht hinsichtlich der im Wege der deutschen Personengesellschaft gehaltenen Beteiligung an der österreichischen Personengesellschaft ein. Denn im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung werden…
…erkennbar, dass Zweitwohnsitzbegründungen von Ausländern in Österreich einer besonderen Förderung bedürfen. Allerdings ist einzuräumen, dass die Verknüpfung der unbeschränkten Steuerpflicht (und damit die steuerliche Erfassung eines rein innerdeutschen Schenkungsvorganges) mit dem Unterhalten eines österreichischen Zweitwohnsitzes nur einen sehr losen Steueranknüpfungspunkt darstellt; hinzukommt die Härte, die…
…von einer damals in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürgerin an ihren damals minderjährigen Sohn gegen jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglichen Widerruf übertragen und ist dieser Vorgang in Deutschland als Schenkung der Schenkungsbesteuerung unterzogen worden, dann sind grundsätzlich keine schenkungssteuerlichen Folgen in Österreich zu erwarten…
…Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung wird das Besteuerungsrecht an beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen im Schenkungsfall jenem Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem Sinn verstanden werden können, dass den am Schenkungsfall beteiligten Personen ein…
Wird von einem in Deutschland ansässigen deutschen Staatsbürger in Deutschland gelegenes Betriebstättenvermögen oder in Deutschland gelegenes unbewegliches Vermögen in eine österreichische Privatstiftung eingebracht, so kann eine hierbei auftretende internationale Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Schenkungsbesteuerung durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings…