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5 Treffer1065 msnur geltende Fassungen
EAS 1802Gemeiner Wert von Kapitalanteilen im Zuzugsfall
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 523/2-IV/4/0119.02.2001

Werden Anteile an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften nach einem Zuzug nach Österreich veräußert, dann bildet nach Berücksichtigung der Werbungskosten die Differenz zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Anteile im Zeitpunkt des Zuzuges andererseits den Veräußerungsgewinn. Der gemeine Wert wird gemäß § 10 BewG…

EAS 1621Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums an einem inländischen Grundstück im Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 589/1-IV/4/0003.04.2000

…dass sich im vorliegenden Fall ein Besteuerungskonflikt mit Deutschland ergeben könnte. Sollte dies dennoch der Fall sein, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines auf Artikel 8 des Abkommens gestützten Verständigungsverfahrens geklärt werden. 03. April 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …

EAS 797Verkauf von inländischen Wohnungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 6/1-IV/4/9629.01.1996

Hat eine (ausschließlich) in Deutschland wohnhafte Erbin eines 1.240 m2 großen inländischen Grundstückes darauf um 21 Mio. S ein Wohnhaus mit 10 Wohneinheiten errichtet und mittlerweile bereits 8 Wohneinheiten an Wohnungsinteressenten verkauft, dann kann durchaus auf der Grundlage des VwGH Erkenntnisses vom 7. Nov…

EAS 347Veräußerung eines inländischen Grundstückes nach Wohnsitzverlegung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2467/1/1-IV/4/9303.12.1993

…falls die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist (idR 10 Jahre, gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes) erfolgt. Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte…

EAS 2397Aufwertung von Anteilen deutscher Abgabepflichtiger an österreichischen Immobiliengesellschaften ab 1. Jänner 2003
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/49-IV/4/0329.12.2003

…daher zu einem späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag in Österreich als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt (EAS 2195). 29. Dezember 2003 Für den Bundesminister…