Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde § 76 EStG dahingehend geändert, dass ausländische Arbeitgeber am Ort der inländischen Betriebstätte für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen haben. Diese Rechtsänderung betrifft allerdings nicht jene Fälle, in denen ausländische Unternehmen im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits inländischer Arbeitgeber…
…2). Bei der Erhebung der auf die verbleibende Besteuerungsgrundlage entfallenden Steuer ist sodann ausschließlich nach österreichischem Recht vorzugehen (Schritt 3). In diesem dritten Schritt ist gemäß § 77 EStG 1988 bei monatlich durchgehender Beschäftigung ein monatlicher Lohnzahlungszeitraum gegeben, der zur Anwendung der Monatslohnsteuertabelle führt. Aus der…