…Siehe auch EAS 2176 betr. Einlagenrückzahlung in die USA. Solange der rückgezahlte Betrag ordnungsgemäß im Kapitalevidenzkonto erfasst wurde, stellt auch eine Rückzahlung einer seinerzeitigen mittelbaren Einlage aus den USA (Zuschuss der seinerzeitigen "US-Großmuttergesellschaft") nunmehr eine Kapitalrückzahlung dar (Z 2.2.2 Einlagenrückzahlungserlass, AÖF Nr…
…sollte. Sollte der Hauptgesellschafter hingegen lediglich Wertpapiere zur Besicherung überlassen, die der Bank keinerlei Zugriffsmöglichkeit auf inländische Liegenschaften eröffnen, wird nicht von einer mittelbaren Besicherung durch inländisches Grundvermögen gesprochen werden können. 14. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…steht, ist verständlich, dass eine mittelbare Besicherung durch vorhandene inländische Grundstücke erst dann als gegeben angenommen wird, wenn der Darlehensgeber eine grundbücherliche Sicherung daran ohne Mitwirkung des Schuldners herbeiführen könnte. Der im vorliegenden Fall gegebenen beschränkten Steuerpflicht kann im Übrigen nicht dadurch ausgewichen werden, dass…
…mittelbare Beteiligungshaltung einzustufen ist. Diese Gesetzesauslegung hat allerdings in Bezug auf Gesellschaften, die in anderen Mitgliedstaaten der EU ansässig sind, unter Beachtung der Erfordernisse des Gemeinschaftsrechtes zu erfolgen. In der Mutter-Tochterrichtlinie wird als Voraussetzung für die Quellensteuerentlastung der Gewinnausschüttung nicht zwischen unmittelbar und mittelbar…
Beteiligen sich österreichische private und institutionelle Anleger an einer inländischen GmbH (Ö-GmbH), die ihrerseits eine deutsche Tochter-GmbH (D-GmbH) gründet, von der schließlich die Beteiligung an einer deutschen Investmentfonds-GmbH gehalten wird über die schlussendlich professionell und nach dem System der…
Wird von einem in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen eine in seinem Privatvermögen gehaltene Beteiligung an einer österreichischen GmbH zivilrechtlich auf eine slowakische K.S. übertragen, dann ist vorweg auf der Grundlage von EAS 3010 und EAS 3018 zu beurteilen, ob dieser zivilrechtliche Vermögenstransfer steuerlich korrespondierende Rechtsfolgen…
…Steuerabgeltung "unterliegen". Entscheidend ist sonach, ob die aus den Einlagen abreifenden Zinsen in das mit Abgeltungswirkung ausgestattet Kapitalertragsteuerabzugssystem einbezogen sind. Denn mit der Einbindung der Zinseneinkünfte in das seinerzeit 22%ige und mittlerweile auf 25% angehobene KESt-System sollte auch die Erbschaftsteuerabgeltung einhergehen. Ob es…