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EAS 3450Anwendung der Grenzgängerregelung gemäß Art. 15 Abs. 6 DBA Deutschland bei gleichzeitiger Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2024-0.293.36822.04.2024

…Dies gilt nicht nur, wenn die Person während eines Kalenderjahres zeitlich nacheinander für mehrere Arbeitgeber tätig ist, sondern auch bei gleichzeitiger Tätigkeit für mehrere Arbeitgeber (zB bei mehreren Teilzeitbeschäftigungen). Selbst wenn die Tätigkeit im Rahmen eines dieser gleichzeitigen Arbeitsverhältnisse außerhalb der Grenzzone ausgeübt wird und…

EAS 1321Deutsche Krankenversicherungsbeiträge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/39-IV/4/9822.09.1998

Verlegt ein Steuerpflichtiger nach Eintritt in den Ruhestand seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und bezieht er nach seiner Wohnsitzverlegung eine deutsche Sozialversicherungsrente, eine deutsche Firmenpension, deutsche Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus einer inländischen Beratungstätigkeit, dann ist vor Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens das gesamte in…

EAS 3360Schweizerische Ruhebezüge auf Grund einer 2. überobligatorischen Säule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0086-VI/8/201505.06.2015

Gemäß Art. 19 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, in diesem Staat besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Vergütungen von einem Land, von einem Kanton, von einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer…