…Personal der deutschen Firma miterledigt werden, so liegt jedenfalls keine räumliche Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland vor. Solange sich die Mitwirkung der deutschen "Outsourcing-Firma" auch tatsächlich nur auf rein manipulative Tätigkeiten beschränkt (Sammlung und Weiterleitung der einlaufenden Postsendungen, bloße Entgegennahme von Telefonaten unter…
…österreichischer Produzent ist, der seine Ware - unter Einschaltung einer ausländischen Gesellschaft - an seine österreichischen Kunden verkauft, wobei noch dazu offenbar alle für den Inlandsvertrieb wesentlichen manipulativen Tätigkeiten von diesem österreichischen Produzenten selbst besorgt werden. Es wird unter solchen Umständen ausreichend zu dokumentieren sein, dass die…