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EAS 1713Anrechnung von progressionsabhängigen Auslandssteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/3-IV/4/0028.08.2000

Wird ein britischer Dienstnehmer von seinem britischen Arbeitgeber für zwei Jahre nach Österreich entsandt, dann sind seine britischen Bezüge mangels einer inländischen Lohnsteuerbetriebstätte (§ 81 EStG) in Österreich im Veranlagungsweg zu erfassen. Großbritannien ist gemäß Artikel 24 Abs. 2 des DBA-Großbritannien verpflichtet, die österreichische Steuer…

EAS 3243Kombinierte Anwendung des Anrechnungs- und Befreiungssystems
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1352-IV/4/201128.09.2011

Erzielt eine in Österreich ansässige Sängerin Einkünfte aus Italien in Höhe von 50.000 Euro, die der italienischen Abzugsbesteuerung in Höhe von 20.000 Euro unterworfen worden sind, und fallen weiters Einkünfte in Höhe von 75.000 Euro aus Staaten an, mit denen Abkommen mit…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

…anzuwenden. Es bestehen keine Bedenken, den Progressionsvorbehalt bei den mit festen Sätzen steuerpflichtigen Sonderzahlungen nur dann zur Anwendung zu bringen, wenn die Sonderzahlungen den Jahresbetrag von 83.333 Euro überschreiten und damit zum Verlust der begünstigten Steuersätze (gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988) für die…

EAS 1920Deutsche Aufsichtsratssteuer gem. § 50a dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 725/1-IV/4/0121.08.2001

Ausländische Einkünfte sind stets nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln; dies gilt auch für die Ermittlung der Höhe deutscher Aufsichtsratsvergütungen, die bei dem in Österreich ansässigen Aufsichtsrat lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen sind. Die 30%ige deutsche Aufsichtsratssteuer, die gemäß § 50a dEStG erhoben wird…

EAS 3026Tageslohnsteuertabelle bei DBA-steuerfreien Auslandseinsätzen von Steuerausländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3269-IV/4/200818.12.2008

Werden von einem österreichischen Bohrunternehmen in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Arbeitskräfte bei Bodenbohrungen laufend wechselnd in Deutschland und in Österreich eingesetzt, dann sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland jene Bezüge, die auf die in Deutschland - oder im…