…des Einzelfalls beurteilt werden kann. Arbeitskräfteüberlassungen dienen demgegenüber keiner Erbringung einer Aktivleistung durch die entsendende Gesellschaft, sondern erweisen sich lediglich als eine Vermietung der Arbeitskräfte (Personalleasing) und begründen daher eine bloße Passivleistung ("Duldungsleistung") des entsendenden Unternehmens; das entsendende Unternehmen "duldet", dass seine Arbeitskräfte für ein…
…die zwischen fremden Unternehmen den Charakter einer Arbeitskräftegestellung aufweisen. Denn Hauptsitz und Betriebstätte sind ein einziger Abgabepflichter und damit ein einziger Arbeitgeber und es kann nicht ein Arbeitgeber sich selbst seine eigenen Arbeitskräfte vermieten. Jene irischen Wertpapierhändler, die sich entweder länger als 183 Tage in…
…gehört, den Gestellungsnehmer als steuerlichen Arbeitgeber zu werten. Bei DBA, die das Steuerfreistellungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorsehen, kann bei kurzfristiger Auslandsentsendung sonach vom Lohnsteuerabzug nicht alleine deshalb freigestellt werden, weil dem Arbeitgeber ein Nachweis über die tatsächliche Besteuerung des Mitarbeiters im Ausland vorliegt. Vielmehr…
Hat die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung…
Werden von tschechischen Reisebüros inländische Hotels jährlich für etwa 3 bis 4 Monate zur Gänze angemietet, und dienen diese Räumlichkeiten dazu, dass die tschechischen Reisebüros darin ihre Touristen unterbringen und betreuen können (ist der Fall daher so zu sehen, dass von den tschechischen Reisebüros…
Dem Ergebnis des österreichisch-deutschen Konsultationsverfahrens vom 3. März 2000 (AÖF Nr. 103/2000) liegt die Überlegung zu Grunde, dass einem formal als Arbeitskräfteüberlassungsvertrag bezeichneten Vertrag keine steuerliche Anerkennung zuteil wird, wenn der Arbeitskräfteüberlasser jemanden nur für die Dauer des Einsatzes bei einem deutschen Unternehmen…
Hat eine italienische Kapitalgesellschaft (I-SPA) seit mehreren Jahren in Österreich Geschäftslokale gemietet und diese nach diversen Adaptierungsarbeiten an österreichische Betreibergesellschaften untervermietet, dann unterliegt sie mit den aus der Untervermietung erzielten Einkünften der österreichischen Besteuerung. Die inländische Steuerpflicht gründet sich ab der Veranlagung 2006 nicht…
Vermietet ein in Österreich ansässiges Unternehmen in Deutschland an die Teilnehmer von Führungen in Kunstausstellungen oder anderen Sehenswürdigkeiten Geräte, die eine Führungsteilnahme in Fremdsprache ermöglichen, und erfolgen Geräteausgabe, Geräterücknahme sowie alle anderen Manipulationen durch Personal des österreichischen Unternehmens im Lagerraum eines Kioskverkäufers, dann deutet alles…
…in Deutschland begründet. Denn der Fall ist mit einer entgeltlichen Vermietung der Maschinen vergleichbar, wobei durch eine bloße Vermietung von Maschinen für den Vermieter keine Betriebstätte begründet wird (da die Maschinen dem Betrieb des Mieters und nicht dem des Vermieters dienen). 03. Juni 2002 Für…
Ein bloßes Auslieferungslager, das ein schweizerisches Unternehmen bei einem österreichischen Produktionsunternehmen unterhält, um sich den Handel mit dem EU-Raum zu erleichtern, stellt keine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. a DBA-Schweiz dar. Maschinen, die von einem schweizerischen Unternehmen an…
Werden von einem irischen Reiseveranstalter (einer Tochtergesellschaft einer ebenfalls in Irland ansässigen Muttergesellschaft) 75% der Zimmer eines österreichischen Hotels durchgehend für 5 Jahre angemietet, um darin Schulskiwochen für irische Kinder anzubieten, dann deutet alles darauf hin, dass allein hiedurch eine inländische Betriebstätte des irischen Reiseveranstalters…
Vermietet der in Österreich ansässige Kommanditist seiner in Deutschland errichteten und dort gewerblich tätigen GmbH&CoKG zur Betriebsausübung eine inländische Liegenschaft, dann wird hiedurch die inländische Liegenschaft in das Sonderbetriebsvermögen der deutschen KG eingebracht und es stellen die Mieteinnahmen gewerbliche Sondervergütungen des inländischen Kommanditisten dar…