…ihre berufliche Tätigkeit zu 30% in Österreich, zu 60% in verschiedenen Oststaaten (Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Rußland, Rumänien) und nur zu 10% in Deutschland aus, dann unterliegt sie mit ihren Bezügen insoweit der inländischen Besteuerung, als diese auf die Tätigkeit in Österreich und in den…
Ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger, der die gewerbliche Tätigkeit eines Filmcutters ausübt und der für deutsche Auftraggeber diese Tätigkeit tageweise auch in den Räumlichkeiten der deutschen Firmen durchführt, unterliegt mit den hierfür bezogenen Einkünften der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Denn die Nutzung von Räumlichkeiten…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger nach Abschluss eines Dienstvertrages mit einem österreichischen Arbeitgeber aber vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur…
…und wird in diesem Zusammenhang der Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, dann unterliegen weder die von der tschechischen Tochtergesellschaft noch die von der deutschen Muttergesellschaft gezahlten Bezüge der Besteuerung in Österreich; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass die berufliche Tätigkeit für den tschechischen Arbeitgeber ausschließlich auf…
…für deutsche Auftraggeber aus, wobei diese Tätigkeit einer an der inländischen Wohnung unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen ist, so steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Wird mit Ende September der Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland verlegt und gleichzeitig die inländische Betriebstätte nachweislich aufgegeben, dürfen jene deutschen Einkünfte…
…ihrer Einkünfte zunächst auf die tatsächlich ausgeübte unternehmerische Tätigkeit abzustellen. Besteht ihre Tätigkeit a) in des Schulung der Versicherungsvertreter am gewerberechtlichen Standort in Deutschland und b) in einer Betreuung der Versicherungsvertreter bei Geschäftsabschlüssen vor Ort (in Österreich und in Deutschland) und wird sie hiebei überwiegend…
…die Erhebung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen keinen Einfluss. Sollte der deutsche Arbeitgeber in Österreich eine Betriebstätte errichten, der der österreichische Techniker als Dienstnehmer zuzuordnen ist, würde im Fall einer 183 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreitenden Deutschland-Tätigkeit kein Verlust der deutschen Besteuerungsberechtigung eintreten…
…Familie nach wie vor in Deutschland lebt, weil er die arbeitsfreien Tage regelmäßig bei seiner Familie verbringt, weil der österreichische Wohnsitz raum- und ausstattungsmäßig nur als Zweitunterkunft ausgestaltet ist und weil schließlich auch eine Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Steuerverwaltung vorliegt), dann würde Österreich gemäß Artikel 9…
…nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu. Dies deshalb, weil diese Gehaltsfortzahlungen Einkünfte darstellen, die noch aus der persönlichen aktiven Tätigkeit auf…
Schließt ein in der Türkei lebender schweizerischer Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einem österreichischen Unternehmen, auf Grund dessen er vom 1. Oktober 1997 bis 30. April 1998 in Österreich arbeitet, dann tritt für diesen Zeitraum unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für 1997…
…EStG. steuerabzugspflichtige Vortragshonorare vereinnahmt, in Österreich zur Einkommensteuer zu veranlagen ist und folglich in der Lage sein muss, einen österreichischen Einkommensteuerbescheid in Deutschland vorzulegen, ist unzutreffend. Beschränkt Steuerpflichtige, die nur derartige abzugspflichtige Einkünfte in Österreich beziehen, unterliegen in Österreich keiner Pflichtveranlagung. 21. Juli 1997 Für…
…liegen gemäß § 32 Z. 1 EStG steuerpflichtige Einkünfte aus der ehemaligen betrieblichen Tätigkeit in Deutschland vor. Da der Betrieb (die Zahnarztpraxis) ausschließlich in Deutschland gelegen war, könnte auf deutscher Seite auf der Grundlage von Artikel 8 des Doppelbesteuerungsabkommens Anspruch auf Besteuerung erhoben werden. Sollte dies…
…kurzfristig in Österreich beruflich tätig, dann sind jene Bezugsteile, die auf die in Österreich ausgeübte Tätigkeit entfallen, gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland (unter Progressionsvorbehalt) von der Besteuerung freizustellen und es steht das Besteuerungsrecht daran Österreich zu. Dieses durch das…
…seiner Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich zurück und wird er hier auf selbständiger Basis als EDV-Berater tätig, dann ist bereits für 1997 eine Steuererklärung als unbeschränkt Steuerpflichtiger einzureichen, doch werden die vor Begründung des inländischen Hauptwohnsitzes in der Schweiz zu besteuernden Arbeitslöhne hiebei…
Übernehmen in Österreich ansässige Personen im Rahmen von Dienstverträgen Vertretertätigkeiten für eine luxemburgische GmbH (die in Österreich über keine Betriebstätte verfügt), und wird diese Tätigkeit überwiegend in verschiedenen europäischen Drittländern und nur etwa zu 5% bis 10% in Österreich ausgeübt, dann unterliegen die Bezüge…
Wurde im Jahr 1999 eine in Deutschland ansässige Arbeitnehmerin eines deutschen Arbeitgebers für 9 Tage nach Österreich entsandt und ist diese Entsendung nicht in eine in Österreich gelegene Betriebstätte des ausländischen Arbeitgebers erfolgt, dann sind die auf diese Inlandstätigkeit entfallenden Bezüge gemäß Artikel 9 Abs…
…diese Entsendungszeit entfallenden Arbeitslöhnen gemäß Artikel 9 des Abkommens Deutschland zu und es erwächst korrespondierend hiezu ein Anspruch auf Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) in Österreich. Die "183-Tage-Klausel" des Artikels 9 Abs. 2 des Abkommens, deren Anwendung zu keiner Unterbrechung der österreichischen Steuerpflicht führen würde…
Bezog eine österreichische Staatsbürgerin, die durchgehend in Österreich ansässig war und die 1992 bis Ende 1994 in Deutschland unselbständig beschäftigt war, im Jahr 1995 deutsche Arbeitslosenunterstützung, dann sind diese deutschen Bezüge gemäß Art. 10 DBA-Deutschland aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, aber für Zwecke des…
…Development Manager abgeschlossen, wobei sich der Dienstort in Österreich befindet und nur tageweise Tätigkeiten auch in Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien vorgesehen sind, dann steht gemäß Artikel 15 Abs. 1 des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) das Besteuerungsrecht an den Bezügen grundsätzlich Österreich zu; nach…
…Dienstleistung in das Ausland entsandter Dienstnehmer als im Bundesgebiet beschäftigt gilt und damit der für die Beitragspflicht maßgebende abgabepflichtige Tatbestand erfüllt ist; der Umstand, daß nur in Deutschland ein Wohnsitz besteht und sonach keine Entsendung von Österreich in das Ausland, sondern vom Ausland in ein…