…des internationalen Steuerrechts aufgetreten sind. Es sind allerdings nicht alle Auskunftsanliegen geeignet, um im Wege eines EAS-Verfahrens erledigt zu werden. Keine EAS-Fähigkeit kommt nach der bisherigen Praxis Anfragen zu, die einen derart komplizierten Sachverhalt zum Gegenstand haben, dass eine sinnvolle Abstrahierung unmöglich ist…
…Zur Beurteilung dieser Frage kommt insbesondere dem Umstand Bedeutung zu, dass das deutsche Unternehmen in Österreich während der Durchführung der Gewährleistungsarbeiten keine Verfügungsmacht über die für diese Arbeiten benützten Räumlichkeiten hat, sondern die Reparaturarbeiten nach vorheriger Vereinbarung mit dem österreichischen Kunden auf einem jeweils verfügbaren…
Das BM für Finanzen bedauert, mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll eine österreichische Gesellschaft, die als bloße…
…der Eingabe dargelegten Sachverhaltsmerkmalen davon ausgegangen, dass den österreichischen Kunden von der D-AG lediglich das Nutzungsrecht an der zur Nutzung der angebotenen Funktionalitäten erforderlichen Software für eigene Zwecke und damit kein Werknutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes eingeräumt wird. Wird mit der an die D…
…des internationalen Amtshilfeverfahrens wird nur unter besonderen Umständen ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften zulässig sein: zB wenn in dem internationalen Verfahren innerhalb angemessener Frist keine für die Sachverhaltsaufklärung wesentlichen Informationen mehr zu erwarten sind. Der ausländischen Verwaltung wird hierbei aber eine zumindest 3 monatige Frist (ab…
Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen…
…schweizerischen Arbeitgeber aufgenommen hat, die in der Schweiz erhobene Quellensteuer in diesen Jahren in Österreich nicht zur Anrechnung bringen kann, weil auf Grund des Verlustausgleiches keine österreichische Einkommensteuer von den schweizerischen Bezügen erhoben wird, auf die eine Steueranrechnung vorgenommen werden könnte. Da die schweizerischen Einkünfte…