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EAS 295Inländische Verwaltungs-GesmbH mit ausländischer Geschäftstätigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2251/1/1-IV/4/9325.08.1993

  Wird von einer englisch-französischen Unternehmensgruppe in Österreich eine GesmbH errichtet, so unterliegt diese mit ihrem gesamten Einkommen der inländischen unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Solange die österreichische GesmbH im Ausland keine Betriebstätten unterhält, wird dieser universelle Besteuerungsanspruch durch die österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen selbst dann nicht beschnitten, wenn…

EAS 1043Inländische AG+Still mit deutschen Kapitalanlegern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/9724.03.1997

…AG einerseits und den stillen Gesellschaftern andererseits eine Mitunternehmerschaft begründet wurde; die von dieser Personengemeinschaft erzielten Einkünfte sind folglich einheitlich und gesondert festzustellen und jedem Teilhaber entsprechend als dessen Einkünfte zuzurechnen. Damit ist - sofern (wegen Gewerblichkeit der gemeinschaftlichen Tätigkeit) für die deutschen Anleger beschränkte inländische…

EAS 2675Doppelansässige "inländische Kapitalgesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0709-IV/4/200523.11.2005

…diese Gewinnausschüttung auf Grund der in § 10 Abs. 1 Z 1 KStG festgelegten Beteiligungsertragsbefreiung steuerfrei. Diese Steuerbefreiung geht nicht dadurch verloren, dass sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der T-GmbH im Ausland befindet; denn dadurch wird die T-GmbH nicht zu einer "ausländischen Kapitalgesellschaft".…

EAS 135Beteiligung an inländischer Personengesellschaft begründet inländische Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 26/57/1-IV/4/9229.05.1992

…abgesehen - zwar im allgemeinen nur bei Bestand einer inländischen Betriebstätte ein. Weil die Betriebstätten der Personengesellschaft aber zugleich auch die Betriebstätten der Gesellschafter darstellen, ist damit die Besteuerungsvoraussetzung des § 98 Z 3 EStG für die steuerliche Erfassung der den ausländischen Gesellschaftern zufließenden Gewinnanteile erfüllt. Diese…

EAS 785Inländische Konzernassistenz beim Inlandsvertrieb ausländischer Konzernprodukte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/82/1-IV/4/9523.12.1995

…wie wenn dieser eine (betriebstättenbegründende) inländische Zweigniederlassung eröffnet hätte. Im Interesse der Sicherung gleicher Wettbewerbsverhältnisse für die in vergleichbarer Weise durch Niederlassungen am Inlandsmarkt tätigen ausländischen Unternehmen erscheint ein Beurteilungsergebnis daher sachgerecht, das verhindert, dass der inländischen Steuerpflicht durch Einbindung einer konzernabhängigen Schwestergesellschaft ausgewichen wird. …

EAS 160Steuerneutrale deutsche Umgründungsvorgänge mit Beteiligungseinbringung an inländischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 492/3/1-IV/4/9216.09.1992

Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…

EAS 1094Inländische Betriebstättenverluste einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 328/1-IV/4/9707.07.1997

…der Ansässigkeitsstaat ab, sich bei seinen eigenen Ansässigen um die Verlustverwertung hinsichtlich der Auslandsverluste anzunehmen (sei dies wegen fehlender inländischer Rechtsgrundlage oder wegen Nichtanwendung einer solchen), dann führt dies nach § 102 EStG nicht dazu, dass nun Österreich diese Aufgabe übernimmt. Hat daher Deutschland bei einer…

EAS 7Inländische Verluste einer deutschen GesmbH aus Kommanditbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2217/1/1-IV/4/9131.05.1991

…Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von S 500.000,00 erlitten hat, ist eine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich nur in dem Umfang möglich, als dieser Verlust nicht mit positiven Einkünften der GesmbH in Deutschland saldiert werden kann. In diesem Zusammenhang wird vorsorglich auf § 2a Abs…

EAS 927Deutsche Doppelbeteiligung an inländischer GMBH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4182/41-IV/4/9620.08.1996

…der deutschen KG in Österreich ansässige natürliche Personen beteiligt, dann ist allerdings zusätzlich noch folgendes zu beachten: In diesem Fall liegt kein grenzüberschreitender Dividendenfluss im Sinn von Art. 10a DBA-Deutschland vor, und zwar auch dann nicht, wenn die Gewinnausschüttung in die Hände der ausländischen…

EAS 1376Abkommensberechtigung einer deutschen GmbH bei Vorliegen eines deutschen Organschaftsverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 20/2-IV/4/9817.12.1998

…solche deutsche Organgesellschaft an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige deutsche GmbH und nicht die dahinterstehenden Gesellschafter. Wie allerdings ebenfalls in EAS 869 zum Ausdruck gebracht worden ist, hat die Gestaltungsbeurteilung auf der Grundlage der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu…

EAS 2684Auslandsverluste nach Umgründungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0049-IV/4/200606.02.2006

…in der österreichischen A-AG gekommen wäre, andererseits aber zu einem steuerwirksamen Verlust der die Aufwertung auslösenden immateriellen Werte, hält - wie oben ausgeführt - einer Abstützung auf § 7 Abs. 2 UmgrStG nicht Stand. Daher ist nach österreichischem Recht im Jahr des Wegbrechens des ausländischen Marktes kein…

EAS 838Inländische Briefkastentochtergesellschaft einer schweizerischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 45/1-IV/4/9612.03.1996

…der Geschäftsleitung in der Schweiz befindet und folglich diese Briefkastengesellschaft als eine in der Schweiz ansässige Gesellschaft gewertet werden müsste, sodass sie mangels inländischer Betriebstätte in Österreich keiner Besteuerung mehr unterzogen werden dürfte. 12. März 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…

EAS 3350Beteiligungen inländischer GmbHs über eine inländische KG an einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0600-VI/8/201429.09.2014

…50% an einer deutschen börsennotierten AG beteiligt, so werden sowohl nach österreichischem wie auch nach deutschem Steuerrecht die Gewinnausschüttungen den KG-Gesellschaftern als deren Einkünfte zugerechnet, wobei diese die Dividenden über ihre österreichischen Betriebstätten (anteilige Personengesellschaftsbetriebstätten) in Empfang nehmen. Sind an der österreichischen KG ausschließlich…

EAS 1326Doppelansässige Kapitalgesellschaften und internationales Schachtelprivileg
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/14-IV/4/9822.09.1998

…Geschäftsleitung einer im Ausland errichteten Kapitalgesellschaft im Inland befindet, dann unterliegt das Einkommen dieser Kapitalgesellschaft der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht. Handelt es sich bei dieser Gesellschaft um eine Gesellschaft, die an ihrem satzungsgemäßen Sitz keine Betriebstätte unterhält (Briefkastengesellschaft), dann entzieht ein mit dem betreffenden ausländischen Staat…

EAS 598Doppelansässige Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/79/1-IV/4/9516.03.1995

…dieser ausländischen Tochtergesellschaft nachweisbar einer schweizerischen Betriebstätte zurechenbar sind. Keine schweizerische Betriebstätte wäre gegeben, wenn es sich bei der schweizerischen Tochtergesellschaft um eine bloße "Briefkastengesellschaft" handelt. Nimmt die schweizerische Gesellschaft eine Gewinnausschüttung an die österreichische Muttergesellschaft vor, so kann - trotz inländischer unbeschränkter Steuerpflicht der ausschüttenden…

EAS 525Grenzüberschreitende verschmelzende Umwandlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 21.63/34/1-IV/4/9411.11.1994

…AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken-AG, so wird damit im Ergebnis eine österreichische Konzern-Bank in einen österreichischen Filialbetrieb der ausländischen…

EAS 1992Vortragsfähige deutsche Betriebstättenverluste nach einer Umgründung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 119/1-IV/4/0214.02.2002

…GmbH einer österreichischen AG verschmelzend auf die österreichische AG umgewandelt und können nach österreichischem Recht die von der GmbH erlittenen Verluste von der österreichischen AG vorgetragen werden, dann steht angesichts der Rechtsprechung des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) das DBA-Deutschland der…

EAS 2414Deutsche Geschäftsführer einer funktionsschwachen österreichischen Tochter-GmbH einer deutschen AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 161/1-IV/4/0426.01.2004

…eine 100%ige Tochter-GmbH errichtet (die keine eigenen Dienstnehmer beschäftigt und die bis zur Aufnahme einer aktiven Tätigkeit im Jahr 2003 nur Jahresumsätze in der Größenordnung von 120.000 Euro auswies), und sind mit der Geschäftsführung dieser GmbH zwei Dienstnehmer der deutschen AG betraut…

EAS 1028Tochtergesellschaft mit Agenturfunktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 93/2-IV/4/9728.02.1997

Errichtet ein in der Rechtsform einer GMBH geführtes österreichisches Produktionsunternehmen in Deutschland eine Tochtergesellschaft, dann unterliegt diese Tochtergesellschaft mit den von ihr nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" erwirtschafteten Gewinnen der deutschen Besteuerung. Im allgemeinen wird sie nicht als Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft eingestuft werden dürfen; und zwar…

EAS 1266Inländische vermögensverwaltende Konzern-KG als Betriebstätte der ausländischen Gesellschafter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/6-IV/4/9825.05.1998

…deren Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind, für die Gesellschafter inländische Betriebstätten begründen kann, wird gegenwärtig im BM für Finanzen geprüft. Es kann hiezu daher gegenwärtig im EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden.   25. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: