…Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 eingekauft hat, seit 1997 durchgehend Verluste erlitten und wird diese Holding AG am 31. Dezember 2002 in einem ersten Schritt mit ihrer 100-prozentigen (operativ tätigen) österreichischen Tochter-GmbH verschmolzen und sodann in gleichzeitiger Abfolge in einem zweiten Schritt in eine…
…in der österreichischen A-AG gekommen wäre, andererseits aber zu einem steuerwirksamen Verlust der die Aufwertung auslösenden immateriellen Werte, hält - wie oben ausgeführt - einer Abstützung auf § 7 Abs. 2 UmgrStG nicht Stand. Daher ist nach österreichischem Recht im Jahr des Wegbrechens des ausländischen Marktes kein…
…wurde keine Einschränkung der nach § 102 EStG bestehenden Verlustvortragsmöglichkeiten herbeigeführt. Hat daher eine deutsche Gesellschaft im Jahr 1996 aus ihrer österreichischen KG-Beteiligung einen Verlust erlitten, und steht einwandfrei fest, dass dieser Verlust mangels ausreichender Welteinkünfte dieser Gesellschaft in Deutschland weder 1996 noch in den…
…nicht vorgesehen sind. Ausländische Vorjahresverluste sind daher in Österreich im Verhältnis zu DBA-Partnerstaaten in gleicher Weise zu berücksichtigen, wie wenn mit dem betreffenden Staat kein Abkommen bestünde. Hat daher ein inländischer Abgabepflichtiger im Jahr 1 in einem DBA-Partnerstaat Verluste erlitten, die weder im…
…Verluste, die die deutsche GmbH in den Jahren 1999 bis 2002 in Deutschland erlitten hat, keinen Einfluss auf die Betriebstättenbesteuerung haben können. Doch selbst wenn - was nach dem zu Grunde gelegten Sachverhaltsbild nicht der Fall ist - die deutsche GmbH in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht einträte…
…Bau-Betriebstätte "B" in den Jahren 2001 bis 2002 Gewinne, dann ist nach dem Wortlaut der Abkommensbestimmungen für beide Betriebstätten ein Vergleich mit je einem österreichischen Unternehmen herzustellen. Und da Verluste, die ein österreichisches Unternehmen (der Steuerpflichtige A) erleidet, nicht von einem anderen österreichischen Unternehmen …
…Vortragsfähigkeit. Wird nun im Wege eines "Mehrfachzuges" nach § 39 UmgrStG zum 31. Dezember 2002 die Beteiligung an der KG in einem zweiten Umgründungsschritt in eine österreichische GmbH (die Ö-GmbH) eingebracht, dann sichert § 21 UmgrStG der Ö-GmbH die Weiterverwertbarkeit der anlässlich des ersten Umgründungsschrittes…
…14/0217) nicht nur der österreichische Betriebsverlust, sondern auch der deutsche Verlust mit den positiven Inlandseinkünften (rund 50.000 S aus inländischer Liegenschaftsvermietung) auszugleichen. Es tritt damit im Jahr 1999 eine Auslandsverlustverwertung in Höhe von 20.000 S [50.000 (inl. V+V) - 30.000…
…die in der GmbH erlittenen Verluste von der österreichischen Mutter-AG vorgetragen werden können. Dies allerdings vorausgesetzt, dass es nicht zu einer Verlust-Doppelverwertung kommt." Wenn in einem solchen Umgründungsfall, die Verlustvortragsfähigkeit nach deutschem Steuerrecht untergeht, dann hat dies auf die Vortragsfähigkeit in Österreich keinen…
…aus den EU-rechtlichen Grundfreiheiten resultierende Gebot einer Verlustverwertung im Betriebstättenstaat steht damit unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass diese Verwertung wegen positiver Auslandseinkünfte des Abgabepflichtigen nicht zu einer Verlustdoppelverwertung führt. Wird daher einer in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen von einem deutschen Finanzamt bestätigt, dass die in…
…für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart die Auslandsverlustverwertung in Österreich…
Ausländische Betriebsverluste, die bei einem beschränkt Steuerpflichtigen (Steuerausländer) anfallen, werden durch einen Zuzug nach Österreich in Zeiträumen der dadurch eintretenden unbeschränkten Steuerpflicht (Steuerinländereigenschaft) steuerlich weder ausgleichsfähig noch vortragsfähig (Abschn. 5 Abs. 2 ESt-RL 1984, AÖF Nr. 193/1985). Daran vermag auch die durch…
…eine deutsche GesmbH aus ihren Beteiligungen an österreichischen Kommanditgesellschaften einen Verlust von S 500.000,00 erlitten hat, ist eine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich nur in dem Umfang möglich, als dieser Verlust nicht mit positiven Einkünften der GesmbH in Deutschland saldiert werden kann. In diesem Zusammenhang…
…im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht den österreichischen Abgabenbehörden innerhalb angemessener Frist Einblick in die maßgebenden buchhalterischen Grundlagen auf Kosten des Unternehmens verschafft werden kann, wird bei Unternehmern aus EU-Staaten eine im Inland geführte Buchhaltung nicht als Voraussetzung für die Zuerkennung des…
…Ausland). Aus diesen Erwägungen ist daher in EAS 1992, EAS 2284 und EAS 2303 - soferne kein Fall eines "Verlust-Shoppings" und kein Fall einer Verlustdoppelverwertung vorliegt - die Berücksichtigung deutscher Vorumgründungsverluste als grundsätzlich zulässig angesehen worden. Ist allerdings vorhersehbar, dass die in der deutschen Betriebstätte angefallenen…
…allerdings einerseits, dass es sich bei den vorzutragenden Verlusten um solche handelt, die sich in Anwendung des österreichischen Steuerrechts ergeben, und andererseits, dass es nicht zu einer Verlustdoppelverwertung kommt (EAS 1992). Auch dürfte keine Fall eines "Verlust-Shoppings" vorliegen; dies wäre der Fall, wenn die…
…einer deutschen Kapitalgesellschaft scheidet wohl im Allgemeinen aus; sie könnte aber dadurch zustande kommen, dass diese Verluste zum Anlass für eine steuerwirksame Beteiligungsabwertung in Deutschland genommen worden sind, wobei auch im Zuge der Anteilsveräußerung an die nunmehrige Alleingesellschafterin in Deutschland keine Nachversteuerung eingetreten ist. 19…
… 102 EStG 1988 für die in österreichischen Betriebstätten ab 1998 angefallenen Verluste beseitigt, steht unter dem Vorbehalt, dass er keine internationalen Doppelverlustverwertungen bewirkt. Soweit daher die deutsche M-GmbH die in Österreich erlittenen Verluste durch Abwertungen ihrer Beteiligung an der österreichischen T-GmbH zur Minderung…
…aus den Jahren 1995 bis 1998 anlangt, können diese nur in jener Höhe im Jahr 1999 berücksichtigt werden, als sich dies aus der Veranlagung der jeweiligen Verlustjahre ergibt (EStR 2000 Rz 4533). Wurden die deutschen Verluste in diesen Vorjahren nicht berücksichtigt und findet auch keine…
…im Jahr 1992 einen Verlust (ermittelt nach österreichischem Recht), so findet 1992 ein Verlustausgleich mit seinen übrigen in Österreich steuerlich zu erfassenden Einkünften statt. Solcherart nicht im Jahr 1992 verwertbare Verluste sind nach Maßgabe des § 18 EStG in den Folgejahren vortragsfähig. Dabei findet keine Eingrenzung…