…zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte". Da beschränkt Steuerpflichtige stets die Möglichkeit einer Antragsveranlagung besitzen (in Bezug auf den KESt-Abzug siehe § 97 Abs. 4 EStG 1988 und EStR 2000 Rz 8044, in Bezug auf den Steuerabzug nach …
…ist und folglich in der Lage sein muss, einen österreichischen Einkommensteuerbescheid in Deutschland vorzulegen, ist unzutreffend. Beschränkt Steuerpflichtige, die nur derartige abzugspflichtige Einkünfte in Österreich beziehen, unterliegen in Österreich keiner Pflichtveranlagung. 21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…möglich ist (im vorliegenden Fall durch Erlangung einer Rückzahlung jener weißrussischen Steuern, die auf die nunmehr rückgezahlten Arbeitslöhne entfallen), wäre eine Verlustverwertung in Österreich ausgeschlossen bzw. müsste gegebenenfalls im Sinn von § 2 Abs. 8 Z 3 EStG 1988 zu einer Nachversteuerung führen. Die Bestimmung des…
…eines auf § 240 Abs. 3 BAO gestützten Rückzahlungsantrages durch das Finanzamt Eisenstadt vorzunehmen. Wohl ist es so, dass der Weg des § 240 BAO nur dann offen steht, wenn kein entsprechender Ausgleich im Weg einer Antragsveranlagung zu erfolgen hat. Allerdings kann nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…
…Auslandsverlusten ausgeschlossen, kann diese nicht im Wege des in Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Progressionsvorbehaltes herbeigeführt werden. Abschn. 104 Abs. 7 letzter Satz der ESt-RL 1984, der bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes im Billigkeitsweg eine Berücksichtigung von Auslandsverlusten zulässt, kann sich daher nur auf Auslandsverluste beziehen, die von…
…einen Antrag auf Veranlagung stellt. Findet jedoch eine Veranlagung statt, und kann die schweizerische Steuer deshalb nicht zur Anrechnung gebracht werden, weil wegen negativer Progressionseinkünfte keine ausreichende österreichische Einkommensteuer anfällt (fehlende Deckung der ausländischen Steuer im "Anrechnungshöchstbetrag"), dann kann eine solche Auswirkung des Anrechnungshöchstbetrages nicht…
Aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen bestehen keine Bedenken, wenn ein österreichisches Unternehmen, das eine deutsche Betriebstätte unterhält, aus Verwaltungsvereinfachungsgründen auf den Ausgleich mit den Verlusten dieser deutschen Betriebstätte verzichtet, um sich solcherart die administrativen Probleme hinsichtlich einer Nachversteuerung zu ersparen. Unterbleibt im Verlustentstehungsjahr solcherart…
…auf österreichischer Seite durch das österreichisch-französische Doppelbesteuerungsabkommen keine Steuerfreistellungsverpflichtung gegeben; denn in diesem Fall dürften die nachträglichen Einkünfte "nach diesem Abkommen" nicht in Frankreich besteuert werden (bei französischer Zuordnung unter Artikel 21) oder es käme der in Artikel 23 Abs. 2 lit. a des…
§ 2 Abs. 8 Z 3 EStG sieht im Gefolge des Auslandsverlusterkenntnisses des VwGH (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) einen Nachversteuerungstatbestand vor, durch den eine Doppelverwertung von Auslandsverlusten vermieden werden soll. Im Kalenderjahr der ausländischen Doppelverwertung erhöht der in Österreich seinerzeit ausgeglichene Verlust den…
…Rückzahlung zu den nach österreichischem Recht steuerpflichtigen Einkünften zählt. Diese Frage wäre nur dann zu bejahen, wenn darin ein nachträglicher Zufluss von bisher - infolge des Beitragsabzuges - vom Arbeitgeber vorenthaltenem Arbeitslohn zu sehen wäre. Aus dem Blickwinkel des österreichischen innerstaatlichen Steuerrechts betrachtet, wie dies z.B…
…bewirkte Revision des DBA-Schweiz hat in diesem Zusammenhang keine Änderung der bisherigen Rechtslage herbeigeführt. Art. 23 Abs. 2 erster Satz DBA-Schweiz idF des Abänderungsprotokolls 2006 erweiterte das Besteuerungsrecht Österreichs bei in Österreich ansässigen Personen lediglich in Bezug auf Einkünfte im Sinne des Artikels…
…Verwendung des Rückerstattungsvordruckes ZS-RD 1, auf dem eine Ansässigkeitsbestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung verlangt wird, wird sichergestellt, dass sich für die Urlaubsentgelte keine unbeabsichtigte Doppelnichtbesteuerung ergibt. Sollte das schweizerische Bauunternehmen Arbeitskräfte nach Österreich entsandt haben, die nicht in der Schweiz ansässig sind, besteht keine Entlastungsberechtigung…
Haben deutsche Betriebstättenverluste für einen in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen in den Jahren 1998 und 1999 durch Berücksichtigung für Belange des negativen Progressionsvorbehaltes zu einem Steuersatz von 0% und damit zur Steuerfreistellung der in Österreich sonst steuerpflichtigen Einkünfte geführt, dann ist damit den deutschen Verlusten die…
…unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Umgründungssteuergesetzes steuerneutral in eine GmbH eingebracht hat, mit seinem Sohn aus erster Ehe unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes zu seiner neuen Ehegattin in die USA, dann erscheint die Auffassung vertretbar, dass hierdurch der österreichische Besteuerungsanspruch auf Grund von Artikel 13…
…wie wenn kein DBA bestünde; in einem zweiten Schritt ist sodann in Anwendung des DBA festzustellen, inwieweit die im ersten Schritt ermittelte Besteuerungsgrundlage der österreichischen Besteuerung unterliegt. In einem dritten Schritt ist schließlich die Steuer zu erheben, die auf die in Österreich zu erfassenden Einkünfte…
…dass keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Spanien eingetreten ist (EStR 2000 Rz 7596). Wohl hat Spanien gemäß Artikel 16 DBA-Spanien das Besteuerungsrecht für alle Bezüge, die auf die in Spanien ausgeübte Berufstätigkeit entfallen und es werden daher diese Bezüge anlässlich der Veranlagung 2001 und…
…nbsp; Anlaufverluste, die ein an einem inländischen Landeskrankenhaus als Grenzgänger tätiger Arztes vor Aufnahme seiner Inlandstätigkeit in einer deutschen Arztpraxis erlitten hat, können in Österreich nicht im Wege des Verlustvortrages berücksichtigt werden. Rechtsgrund für die Nichtvortragsfähigkeit ist nicht § 102 Abs. 2 Z 2 EStG, sondern…
…österreichische Besteuerungsgrundlage nicht mindern. Da sich aber auch aus dem DBA-Deutschland keine Verpflichtung ergibt, den im Veräußerungsjahr in Deutschland angefallenen Verlust für einen "negativen Progressionsvorbehalt" heranzuziehen, fehlt es hierfür an einer gesetzlichen Rechtsgrundlage. Es ist allerdings einzuräumen, dass durch den auf deutscher Seite nach …
Die Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung gemäß § 103 EStG bzw. § 10 VStG wird für Grenzgänger nicht in Aussicht genommen. Denn Ziel und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmungen kann nicht darin gesehen werden, den im grenznahen Ausland lebenden und berufstätigen Personen einen Anreiz dafür zu bieten, durch…
…werden (kein Anrechnungsvortrag; EAS 2021). Sollten die positiven Gesamteinkünfte der österreichischen Kapitalgesellschaft nur aus den kroatischen Zinseneinkünften bestehen und sollten wegen der Verlustvortragsgrenze nur drei Viertel der Zinseneinkünfte vom Verlustvortrag aufgezehrt werden, ist dennoch die gesamte kroatische Quellensteuer (und nicht bloß ein Viertel davon) auf…