…inländischen Geschäftsführerbezüge der inländischen Lohnabzugsbesteuerung. Bei der steuerlichen Erfassung der Geschäftsführerbezüge können jedoch die im deutschen Immobilienvermögen des Geschäftsführers erlittenen Verluste nicht berücksichtigt werden. Dies kann aber nicht mit dem Vorwurf eines potentiell EU-widrigen Regelungsinhaltes des Einkommensteuergesetzes belastet werden. Denn die als Benachteiligung beschränkt…
…Kommanditgesellschaften einen Verlust von S 500.000,00 erlitten hat, ist eine Verlustvortragsmöglichkeit in Österreich nur in dem Umfang möglich, als dieser Verlust nicht mit positiven Einkünften der GesmbH in Deutschland saldiert werden kann. In diesem Zusammenhang wird vorsorglich auf § 2a Abs. 3 des deutschen…
…wohl aber im Inland (nämlich von der inländischen GmbH) verwertet wird. Der Verwertungstatbestand des § 98 Z. 2 EStG wird deshalb verwirklicht, weil die Geschäftsführerin ihre Leistungen einer inländischen GmbH, sonach einem inländischen "Auftraggeber" erbringt; Leistungen an einen inländischen Auftraggeber werden im Inland verwertet (VwGH 20…
…der die Einschränkungen des § 102 EStG 1988 für die in österreichischen Betriebstätten ab 1998 angefallenen Verluste beseitigt, steht unter dem Vorbehalt, dass er keine internationalen Doppelverlustverwertungen bewirkt. Soweit daher die deutsche M-GmbH die in Österreich erlittenen Verluste durch Abwertungen ihrer Beteiligung an der österreichischen…
…österreichische noch der monegassische Verlust mit den schweizerischen Einkünften auszugleichen. Beide Verluste bewahren daher ihre Vortragsfähigkeit in Österreich. Diese Beurteilung beruht auf der Überlegung, dass die nach einem DBA in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Auslandseinkünfte wohl für die Ermittlung des inländischen Steuersatzes anzusetzen sind…
…allerdings unter der weiteren Einschränkung, dass keine Verlustdoppelverwertung herbeigeführt wird (EAS 683). Auch DBA-rechtlich erfolgt die Ergebniszurechnung an die ausländische Organgesellschaft und nicht an den ausländischen Organträger (Abschn. B Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche am 29. Jänner 1999 in Wien und…
…dieser zur "unbeschränkten Steuerpflicht"; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass durch den in Frankreich verbleibenden Mittelpunkt der Lebensinteressen das DBA-Frankreich - wie bei beschränkt Steuerpflichtigen - nur eine Besteuerung der Inlandseinkünfte zulässt. Besteht kein inländischer Zweitwohnsitz und liegt "beschränkte Steuerpflicht" vor, dann trifft die Verpflichtung zur…
…nach inländischem Recht; sonach hat kein Lohnsteuerabzug zu erfolgen, sondern ist eine steuerliche Erfassung im Wege der Veranlagung geboten; in die österreichische Besteuerungsgrundlage sind hiebei - auch während des Zeitraumes der bloß beschränkten Steuerpflicht - kraft Wirksamkeit des "Verwertungstatbestandes" nicht nur jene Einkunftsteile einzubeziehen, die auf die…
…dem Beteiligungserwerb an der österreichischen Holdinggesellschaft entstanden sind. Der im Umgründungssteuergesetz verwendete Ausdruck "Anteilserwerb" wird hierbei im Sinn der Grundsätze des allgemeinen Steuerrechtes als der Tag der "Anschaffung" der Beteiligung zu verstehen sein. Wurde daher in diesem Sinn die Beteiligung am 23. Februar 2001 angeschafft…
…99 EStG - nicht eine Bruttogröße, sonach nicht einen Anteil an den Betriebseinnahmen der inländischen OHG, sondern eine Nettogröße, nämlich den Anteil am Gewinn. Daraus folgt, dass in Verlustjahren keine Abzugsbesteuerung für die ausländische beteiligte KG vorzunehmen ist. § 99 Abs. 2 EStG enthält daher nur für…
…die maßgebende Tätigkeit in Deutschland oder in Österreich ausgeübt worden ist. Dies deshalb, weil im Fall von GmbH-Geschäftsführern nach dem DBA-Deutschland-1954 der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich am Sitz der GmbH gelegen ist. Im neuen DBA-Deutschland-2000 ist diese Rechtslage insoweit aufrechterhalten…
…nicht um eine inländische handelt, steht der Hälftesteuersatz des § 37 EStG nicht zu (§ 37 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG). Ob die deutsche Steuerverwaltung auch in einem solchen Fall ihre Umqualifizierungskonzeption bei Geschäftsführern konsequent zur Anwendung bringt (EAS 1439), kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen…
…sehr dafür, dass die Aufenthalte des deutschen Geschäftsführers in Österreich unter Umständen erfolgen, die im Sinn von § 26 Abs. 2 BAO erkennen lassen, dass er hierbei in Österreich nicht nur vorübergehend verweilt. Damit ist für ihn aber unbeschränkte Steuerpflicht gegeben, die einer Anwendung des § 70…
…andererseits aber zu einem steuerwirksamen Verlust der die Aufwertung auslösenden immateriellen Werte, hält - wie oben ausgeführt - einer Abstützung auf § 7 Abs. 2 UmgrStG nicht Stand. Daher ist nach österreichischem Recht im Jahr des Wegbrechens des ausländischen Marktes kein ausländischer Betriebstättenverlust durch Wegfall eines Firmenwertes angefallen…
…allerdings auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Organträger und deren unbeschränkt steuerpflichtigen Organgesellschaften beschränkt. Vergleichbare Regelungen ausländischer Rechtsordnungen vermögen im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung keine Rechtswirkungen zu entfalten, so dass bei Vollziehung des österreichischen Abgabenrechtes (und damit auch bei Vollziehung der Verlustvortragsbeschränkung für beschränkt Steuerpflichtige nach …
…er die Grenzgängervoraussetzungen des Artikels 15 Abs. 4 des Abkommens, dann unterliegen diese Bezüge in Österreich nur mit 1% (ab 1.1.1996 mit 3%) ihres Bruttobetrages der inländischen Besteuerung; diese inländische Steuer ist auf die schweizerische Steuer anzurechnen. Ist der Geschäftsführer allerdings nicht üblicherweise…
…Artikel 24 DBA-Deutschland beseitigt seinem Wortlaut nach allfällige Einschränkungen des § 102 EStG 1988 für die in österreichischen Betriebstätten ab 1998 angefallenen Verluste; dies allerdings ebenfalls nur insoweit, als hierdurch keine internationale Doppelverlustverwertung entsteht. Wurden nun die Verluste in Österreich seitens der D-GmbH noch…
…deutscher Gewinn +100) erlitten, dann wäre auf allfällige Betriebstättengewinne des Jahres 3 der nichtverwertbare Verlust (1000 + 500 - 100) vortragsfähig. Allerdings wird darauf hingewiesen, daß auf Grund des derzeit noch in Verhandlung stehenden neuen Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland vorgesehen ist, die ab 1998 in Österreich anfallenden Betriebstättenverluste…
…Aus diesen Erwägungen ist daher in EAS 1992, EAS 2284 und EAS 2303 - soferne kein Fall eines "Verlust-Shoppings" und kein Fall einer Verlustdoppelverwertung vorliegt - die Berücksichtigung deutscher Vorumgründungsverluste als grundsätzlich zulässig angesehen worden. Ist allerdings vorhersehbar, dass die in der deutschen Betriebstätte angefallenen Verluste…
…Mitwirkungspflicht den österreichischen Abgabenbehörden innerhalb angemessener Frist Einblick in die maßgebenden buchhalterischen Grundlagen auf Kosten des Unternehmens verschafft werden kann, wird bei Unternehmern aus EU-Staaten eine im Inland geführte Buchhaltung nicht als Voraussetzung für die Zuerkennung des Verlustvortrages verlangt (EuGH v. 14.9.99…